Unechter Impfpass oder gefälschter Negativ-Test? Was kann Arbeitnehmern bei der Vorlage gefälschter Corona-Nachweise drohen?
Seit dem 24. November hat sich die Gesetzeslage in Bezug auf gefälschte Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise deutlich verschärft. Eine Kündigung, hohe Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe können drohen.
Unsere neue Information gibt Ihnen einen Überblick zu den Aspekten dieses Themas.
Erfolgreiche Bildungsarbeit in Baden-Württemberg trotz Einschränkungen durch Corona
Seit Mitte des Jahres bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerkes wieder Seminare für Betriebs- und Personalräte in Präsenz an. Unter strikter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie einem noch über diese darüberhinausgehenden Hygienekonzept konnten so 12 Präsensveranstaltungen mit knapp 120 Teilnehmern durchgeführt werden. Wir freuen uns über das ungebrochene Interesse der Betriebs- und Personalräte an unserem Schulungsangebot. Gerade in diesen, auch aus arbeits- und mitbestimmungsrechtlich schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger, dass Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen sach- und fachgerecht stattfindet. Um diesen sich ständig ändernden Herausforderungen gewachsen zu sein, ist ein regelmäßiger Besuch von Schulungsangeboten unerlässlich. Auch im nächsten Jahr bietet das DHV-Bildungswerk ein umfangreiches Seminarprogramm unter dem Vorzeichen der anstehenden Betriebsratswahlen.
Das Team der Bildungsstätte Südwest wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund!
Betriebsratswahlen 2022: Wahlmappen und umfangreiches Wahlvorstandsschulungsangebot
Die Betriebsratswahlen 2022 stehen an. Derzeit werden die Wahlvorstände gebildet, einige haben bereits ihre Tätigkeit aufgenommen.
Das DHV-Bildungswerk hat wieder ein breites Wahlvorstandsschulungsangebot aufgestellt. Eine Übersicht über die Seminare finden Sie auf der Internetseite des DHV-Bildungswerks:
Für die Arbeit der Wahlvorstän-de hat die DHV die Betriebsratswahlmappe neu aufgelegt. Eingearbeitet sind dabei die in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. DHV-Mitglieder und Teilnehmer/innen der Wahlvorstandsschulungen erhalten die Wahlmappen kostenlos. Aus ressourcenschonenden Gründen werden die Wahlmappen in Dateiform per USB-Stick ver-schickt, auf Wunsch auch in gedruckter Form.
Wählen Sie einen Betriebsrat – werden Sie Wahlvorstand – Betriebsratswahlen 2022!
Aus vielerlei Gründen ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu wählen. Zu nennen ist nicht nur der mögliche Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Kündigung. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse im Betrieb mit zu gestalten. Der Betriebsrat vertritt die Kollegen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Er kann wesentlich mehr erreichen als jeder einzelne und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit geschützt.
Es braucht zunächst einen Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ist kein Hexenwerk. Und wir bringen Ihnen das bei, was Sie wissen müssen. Wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt wurden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schulung. Das bedeutet, Sie werden von Ihren Aufgaben für die Zeit der Schulung freigestellt und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten Ihrer Weiterbildung.
Es ist noch Zeit genug. Als Wahlvorstand entscheiden Sie selbstständig darüber, ob und wenn ja welche Schulung Sie besuchen möchten.
Ich lade Sie zur Wahlvorstandsschulung vom 01. bis zum 03. Februar 2022 nach Hamburg ein. Informieren Sie sich hier über unsere Website oder rufen Sie mich einfach an. Sie haben wegen Corona Bedenken an einer Präsenz-Schulung teilzunehmen? Wir bieten eine Wahlvorstandsschulung auch online an.
Es gibt in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat? Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es Lösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche. Bei der Umsetzung werde ich Sie gerne unterstützen.
Ihre Silke Schönherr-Wagner
Wählen Sie einen Betriebsrat – werden Sie Wahlvorstand – Betriebsratswahlen 2022!
Aus vielerlei Gründen ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu wählen. Zu nennen ist nicht nur der mögliche Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Kündigung. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse im Betrieb mit zu gestalten. Der Betriebsrat vertritt die Kollegen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Er kann wesentlich mehr erreichen als jeder einzelne und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit geschützt.
Es braucht zunächst einen Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ist kein Hexenwerk. Und wir bringen Ihnen das bei, was Sie wissen müssen. Wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt wurden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schulung. Das bedeutet, Sie werden von Ihren Aufgaben für die Zeit der Schulung freigestellt und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten Ihrer Weiterbildung.
Es ist noch Zeit genug. Als Wahlvorstand entscheiden Sie selbstständig darüber, ob und wenn ja welche Schulung Sie besuchen möchten.
Ich lade Sie zur Wahlvorstandsschulung vom 01. bis zum 03. Februar 2022 nach Hamburg ein. Informieren Sie sich hier über unsere Website oder rufen Sie mich einfach an. Sie haben wegen Corona Bedenken an einer Präsenz-Schulung teilzunehmen? Wir bieten eine Wahlvorstandsschulung auch online an.
Es gibt in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat? Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es Lösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche. Bei der Umsetzung werde ich Sie gerne unterstützen.
Ihre Silke Schönherr-Wagner
Neues Seminarprogramm des DHV-Bildungswerkes Hessen
Das neue Jahr 2022 wirft mit den Betriebsratswahlen seine Schatten voraus. In vielen Gremien steht ein Generationswechsel bevor. Betriebsräte mit langjähriger Erfahrung scheiden aus und hoffentlich zahlreiche neue Kolleginnen und Kolleginnen rücken nach. Um diese neugewählte Betriebsräte zu unterstützen bietet das DHV-Bildungswerk Hessen in Zusammenarbeit mit den Kollegen in Rheinland-Pfalz mehrere Seminare ab Juni 2022 an, um die immer umfangreicheren Betriebsrats-Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Kontaktieren Sie uns!
Versicherungen: Tariflicher Anspruch auf Umwandlung Sonderzahlung in freie Tage
Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.
Versicherungen: Tariflicher Anspruch auf Umwandlung Sonderzahlung in freie Tage
Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.
Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?
Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken
Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:
- ab April 2022 + 1,2 %
- ab April 2023 + 1,0 %
- ab April 2024 + 1,0 %
Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!
Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.
Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:
- 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
- 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
- Laufzeit bis 1. August 2023.
Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.
Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:
- bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
- ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
- ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
- ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
- Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)
Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.
Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.
Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!
Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?
Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken
Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:
- ab April 2022 + 1,2 %
- ab April 2023 + 1,0 %
- ab April 2024 + 1,0 %
Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!
Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.
Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:
- 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
- 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
- Laufzeit bis 1. August 2023.
Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.
Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:
- bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
- ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
- ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
- ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
- Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)
Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.
Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.
Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!