Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist eine wichtige arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die sich gruppenmäßig in einer vergleichbaren Lage befinden, nicht willkürlich schlechter stellen. Die Gleichbehandlungspflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, u.a. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.2006.
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