Gratifikation wird zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung gezahlt (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszahlungen. Häufig werden solche Zahlungen durch den Arbeitgeber freiwillig gewährt. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung kann sich ergeben aufgrund des Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung. Aufgrund betrieblicher Übung entsteht für die Zukunft ein Anspruch auf Gratifikation, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat.
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