Job-Sharing

Job-Sharing bedeutet, dass sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen und Teilzeitarbeit erbringen. Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist. Einzelheiten regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.

Tags: No tags

Add a Comment

You must be logged in to post a comment