Minderjährige

Minderjährige sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie bedürfen zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Andernfalls entsteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.

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