Schwarzarbeit leistet , wer Dienst- oder Werksleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei u.a. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt oder als Steuerpflichtiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Einzelheiten regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.7.2004.
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