20. März 2017
Die DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat sich in den letzten Monaten mit Veröffentlichungen zurückgehalten. Wir haben die Umsetzung des Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Organisationsveränderungen begleitet und unseren Mitgliedern Rechtsberatung und auch Rechtsschutz gewährt.
Der Vorstand der DAK-Gesundheit hat sich neu aufgestellt, der Zuschnitt der Ressorts ist abgeschlossen. Erst zur Mitte diesen Jahres erfolgt noch der Übergang der Personalzuständigkeit von Herrn Storm auf Herrn Hessabi.
Zum 30. September 2017 kann und wird der Gehaltstarifvertrag gekündigt werden, um in die erste Tarifverhandlung unter der Leitung von Herrn Hessabi einzusteigen.
Die DHV-Tarifkommission bereitet sich intensiv auf die anstehenden Verhandlungen vor. DHV-Vertrauensleute und die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit beteiligen sich an den Vorberatungen und Vorbereitungen.
Im Juli 2015 ist das Tarifeinheitsgesetz verabschiedet worden. Es wurden diverse Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz eingereicht und derzeit verhandelt.
Selbst wenn das Gesetz gelten sollte, besteht für alle im Hause der DAK-Gesundheit vertretenen Gewerkschaften das Recht auf Tarifverhandlungen.
Die Gewerkschaften sollten sich nicht gegeneinander ausspielen oder gegeneinander ausspielen lassen. Gemeinsam Verhandeln und Gestalten führt zu besseren Ergebnissen – für die Beschäftigten! Deshalb: Wir laden alle Gewerkschaften im Interesse der Beschäftigten zu gemeinsamen Tarifverhandlungen ein.
Die DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat derzeit diverse Punkte auf der Tagesordnung:
- Begleitung der noch folgenden Organisationsveränderungen – „Härten“ minimieren.
- Schutz vor Überlastung der „verbliebenen“ Beschäftigten.
- Tarifvertrag zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.
- Tarifvertrag Demografische Entwicklung der DAK-Gesundheit Belegschaft.
- Angemessene Gehaltserhöhung.
- Verhandlung der Eingruppierung für neue Tätigkeiten seit ProDAK.
- Sicherung des Eingruppierungsniveaus.
- Erhalt des Weihnachtsgeldes.
- Verteidigung von Besitzständen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre DHV-Vertrauensleute vor Ort an.