Nachdem verdi die Verhandlungen im Juni 2017 ohne Not abgebrochen hatte, wurden nunmehr die Verhandlungen am 30.08.2017 abgeschlossen.
Hier das ernüchternde Ergebnis:
- 2,0 % Erhöhung der Gehälter ab 01.11.2017
- 1,7 % Erhöhung der Gehälter ab 01.12.2018
- Laufzeit bis 31.08.2019 (29 Monate)
- Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 22,00 zum 01.11.2017 und 01.12.2018
Der Tarifvertrag hätte wesentlich früher, nämlich im Juni 2017 abgeschlossen werden können. Die DHV war in der dritten Verhandlungsrunde weiter verhandlungsbereit gewesen. Dadurch wären weniger Leermonate entstanden und die Vergütungen früher erhöht worden.
Anstelle eines schnelleren Tarifabschlusses ist jetzt ein eingeschränkter Rechtsanspruch auf Bildungsteilzeit vereinbart worden. Dieser wird ausschließlich von den Beschäftigten finanziert. Damit wird der Arbeitnehmer schlechter gestellt als es beispielsweise die Bildungsurlaubsgesetze zahlreicher Bundesländer vorsehen. Des Weiteren haben wir mit dem AGV außerdem folgende Regelungen abgeschlossen:
- Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den Innen- und Außendienst bis zum 31.12.2019
- Möglichkeit der Kurzarbeit mit Teillohnausgleich durch freiwillige Betriebsvereinbarung
- Stark eingeschränkter Anspruch auf Umwandlung von Sonderzahlungen in Freizeit.
Erfreulich ist lediglich, dass der Arbeitgeberverband und die weiteren zwei Gewerkschaften sich unserem Vorschlag über eine Verhandlungsverpflichtung angeschlossen haben. Dementsprechend besteht Einigkeit, dass ab Januar 2018 über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge der privaten Versicherungswirtschaft erneut verhandelt wird, wie wir dies bereits im Jahre 2012 angefangen hatten und seitdem regelmäßig gefordert haben