Seit Jahren setzt sich der CGB für eine restriktivere Handhabung der Sonntagsöffnungen für den Handel und eine deutliche Reduzierung der sonntäglichen Einkaufsmöglichkeiten ein. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, die weder Rücksicht auf die Beschäftigten, noch auf die christliche Bedeutung des Sonntags nimmt. Inzwischen sind auch mehrere gerichtliche Entscheidungen zur Begrenzung der Sonntagsöffnungszeiten und Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen ergangen, die den Sonntag als arbeitsfreien Ruhetag stärken. Die aktuelle Diskussion um die Öffnung der Geschäfte am Sonntag, 24. Dezember, zeigt, wie wenig Rücksicht der Handel auf die Beschäftigten und ihre Familien gerade an Weihnachten selbst nimmt. „Als ob ausgerechnet an diesem Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt, in rund drei Stunden Verkaufszeit das Weihnachtsgeschäft entschieden werden würde“, bemerkt der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Christian Hertzog. „Insofern gibt es noch nicht einmal einen wirtschaftlichen Grund, den Beschäftigten und ihren Familien das Weihnachtsfest zu verderben“, so Hertzog weiter. „Gerade der Heilige Abend, vor allem wenn er auf einen Sonntag fällt, muss für so viele Menschen wie möglich arbeitsfrei sein, um ein friedvolles und unbelastetes Weihnachtsfest zu ermöglichen“, ergänzt CGB Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow.
Deswegen erinnert der CGB alle daran, dass in der Vorweihnachtszeit genug Zeit ist, alle Einkäufe zu erledigen, so dass der Heilige Abend als Einkaufsmöglichkeit nicht gebraucht wird und ruft den Handel dazu auf, auf Ladenöffnungszeiten am 24. Dezember zu verzichten.
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