Aus dem gesamten Bundesgebiet kamen am 22.01.2018 DHV-Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken nach Neu Isenburg bei Frankfurt, um an einer Betriebsrätekonferenz zu Zukunftsfragen der Tarifverträge im genossenschaftlichen Bankensektor teilzunehmen. Die Veranstaltung zählte rund 40 Teilnehmer.
DHV und der Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) hatten im Tarifabschluss 2016 vereinbart, in 2018 Tarifgespräche zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge aufzunehmen. Der rasante Wandel der Arbeitswelt, insbesondere der demographische Wandel und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, stellen die Banken, die Betriebsräte und die Tarifpartner vor große Herausforderungen. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken müssen diese mit der nötigen Entschlossenheit angegangen werden. Die Betriebsrätekonferenz diente der Vorbereitung der Tarifgespräche. Den Betriebsräten sollte ein Forum geboten werden, um DHV und AVR ihre Meinungen und Positionen für die kommenden Tarifgespräche mitzugeben.
Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders umriss in seinem Vortrag die tarifpolitischen Herausforderungen und möglichen Handlungsfelder:
- Förderung Familie und Beruf
- Gesunderhaltung der Beschäftigten
- Gewinnen und Halten von Fachkräften
- Herausforderungen der Digitalisierung meistern
- Regelungen zum Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
- Für die Betriebsräte handhabbare Eingruppierungsregelungen
Die Förderung von Homeofficearbeitsplätzen, ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in die Vollzeittätigkeit, die Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten und der Ausbau der Teilzeitregelung für rentennahe Jahrgänge waren einige der konkreten Beispiele, die Henning Röders als mögliche Themen für die Tarifgespräche nannte.
Die Vertreter des AVR betonten in ihren Vorträgen die Herausforderung, die hohe Tarifbindung des genossenschaftlichen Bankensektors in Zeiten des rasanten Wandels der Arbeits- und Bankenwelt zu halten. Ein zukunftsfähiger Tarifvertrag müsse sowohl der Attraktivität der Arbeitsbedingungen als auch der Wirtschaftlichkeit der Banken in Zeiten des zunehmenden Margendrucks und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung tragen. Ein Tarifvertrag dürfe die Banken nicht überfordern und damit einer Aushöhlung des Flächentarifvertrages Vorschub leisten. Insbesondere gelte es, den hohen Grad der Beschäftigung weiter zu sichern.
Einen Schwerpunkt sieht der AVR laut Aussage seiner Geschäftsführerin Annette Kaiser in der Neufassung der Eingruppierungsregelungen. Diese bilden die Arbeitswelt der 1970er und 1980er Jahre ab und sind damit längst veraltet.
In der anschließenden Diskussion nahmen die Betriebsräte reichlich von der angebotenen Möglichkeit zur Äußerung ihrer Meinungen und Ideen Gebrauch und gaben DHV und AVR wichtige Anregungen für die in 2018 anstehenden Gespräche zur Zukunftsfähigkeit auf den Weg.