Am 12.07.2018 setzten DHV und BARMER ihre Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die wesentlichen Inhalte:
Zumutbarkeitsregelungen bei Rationalisierungsmaßnahmen: Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter zählen!
Ein Streitpunkt konnte ausgeräumt werden: Die Arbeitgeberseite rückt von ihrer Position ab, die Er-reichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Kriterienkatalog für die Zumutbarkeit einer Ver-setzung bei Rationalisierungsmaßnahmen zu streichen. Damit trug die BARMER einer zentralen DHV-Forderung Rechnung!
Altersteilzeit: Arbeitgeberseite zeigt erfreuliche Bewegung!
Erfreuliche Bewegung zeigte die Arbeitgeberseite beim Thema Altersteilzeit. Sie deutete an, die jahr-gangsbezogene Begrenzung zu streichen und allen Beschäftigten unabhängig von Umstrukturierungen Altersteilzeit zu den derzeit geltenden Konditionen zu ermöglichen.
Wir lehnen eine betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz ab!
Keine Bewegung gab es bei dieser Arbeitgeberforderung. Für die BARMER-Beschäftigten hat der tarifvertragliche Kündigungsschutz eine hohe Bedeutung. Er bietet ihnen Sicherheit vor allem im Falle von Umstrukturierungen. Die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung würde faktisch die Aufgabe des besonderen Kündigungsschutzes besonders dann, wenn es auf ihn ankommen würde – bei Beschäftig-tenabbau aufgrund von Umstrukturierungen -, bedeuten. Eine solche elementare Aufweichung des be-sonderen Kündigungsschutzes lehnt die DHV ab!
Kürzung der Pensionskassenversorgung bei vorzeitigem Renteneintritt: Kontroverse Positionen
Seit Jahrzehnten zahlt die Pensionskasse für die betroffenen Beschäftigten den ungekürzten Betrag. Diese Praxis wird beendet, so dass die BARMER die Zahlung des Ausgleichsbetrages übernehmen muss. Das würde derzeit einen Betrag von 100.0000 € monatlich bedeuten. Diesen Betrag – summiert auf 1,2 Mio. € jährlich (!) – bezeichnete die Arbeitgeberseite in einem Schreiben an die DHV als eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der BARMER und damit als nicht hinnehmbar!
Angesichts eines Verwaltungskostenhaushalts von fast 1 Mrd. € ist diese Aussage sehr erstaunlich und für uns sachlich nicht nachvollziehbar. In der Verhandlung argumentierte die Arbeitgeberseite, dass dieser Betrag derzeit anfällt, dieser aber höher ausfällt, wenn die 3.000 noch unter die Pensionskassenregelung fallenden Beschäftigten in Rente gehen. Unsere Position: Es geht bei diesem Streitpunkt um einen Betrag von derzeit maximal 6 Mio. jährlich! Die BARMER kann trotz ihrer Behauptungen diese zusätzlichen Ausgaben verkraften und damit hinnehmen. Für die betroffenen Beschäftigten bedeuten aber über 100 € weniger Altersversorgung einen deutlichen finanziellen Einschnitt!
Eingruppierung: DHV bleibt am Ball!
Beim Abschluss des Eingruppierungstarifvertrages 2015 hatten DHV und BARMER die Überprüfung der neuen Regelungen im Jahr 2018 verabredet. DHV und BARMER werden dieser Verpflichtung noch in 2018 nachkommen.
Die Tarifverhandlungen werden am 05.09.2018 in Wuppertal fortgesetzt.