Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.
Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.
Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.
Die Tarifgespräche zu dem Tarifvertrag verlaufen in einer konstruktiven Atmosphäre. Einer der wenigen strittigen Punkte ist die Frage der Haftung für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Den DHV-Vorschlag einer Haftungsfreistellung bei unverschuldeten Verstößen und bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit lehnt die Arbeitgeberseite ab. Nach ihrer Auffassung greift die im deutschen Arbeitsrecht geltende privilegierte Haftungsfreistellung, nach der der Arbeitnehmer nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und bei Verschulden haftet, auch in Bezug auf Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die DHV-Tarifkommission hält angesichts der Formulierung in der Datenschutzgrundverordnung, nach der ein Verarbeiter von Daten grundsätzlich für Verstöße haftet, es sei denn er kann sein Nichtverschulden nachweisen, eine klarstellende Haftungsfreistellung angebracht. Sie hofft weiterhin auf Kompromissbereitschaft des AGV Versicherungen in diesem Streitpunkt. Es wäre misslich, wenn im Streitfall die Gerichte über diese Frage entscheiden müssten.
Ein weiteres Thema der Tarifgespräche ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung. Dieser soll das Rationalisierungsschutzabkommen im privaten Versicherungsgewerbe ersetzen. Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag soll die geltenden Rationalisierungsschutzregelungen übernehmen und in einigen Punkten noch verbessern. Die Beschäftigten sollen frühzeitig auf Betriebsversammlungen über geplante Umstrukturierungen informiert werden, damit diese rechtzeitig wissen, in welche Richtung sie sich qualifizieren müssen. Den von Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten soll ein Rechtsanspruch auf Finanzierung einer Outplacementmaßnahme bis zu 3.500 € eingeräumt werden.
Bewegung zeichnet sich auch bei der Forderung der Arbeitgeber nach der Erweiterung der Arbeitnehmerüberlassung ab. Die Arbeitgeberforderung, die Höchstdauer der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung auf 480 Monate und in sonstigen Fällen Arbeitnehmerüberlassung für eine Dauer von 120 Monaten zu ermöglichen, war ein Streitpunkt der Tarifrunde 2017. Der AGV Versicherungen schlägt nun vor, die Möglichkeit der Abweichung von der gesetzlichen Höchstdauer von 18 Monaten an die Laufzeit des jeweiligen Tarifvertrages zuzüglich einer nachwirkenden Dauer von 12 Monaten zu koppeln. Die DHV-Tarifkommission zeigt sich in dieser Frage kompromissbereit unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Konditionen des Flächentarifvertrages erfolgt.
Die Tarifgespräche werden am 21.01.2019 fortgesetzt. Danach erfolgt eine abschließende Bewertung der Gespräche. Sollte eine Einigung zu den Themen absehbar sein, wird Ende März eine Verhandlungsrunde zur Vereinbarung der tarifvertraglichen Regelungen angesetzt.