Durch unsere Nachfragen (wir berichteten in der DHV Information 07/2019) und die entsprechenden Antworten des Arbeitgebers konnten diverse Auslegungsfragen und Lücken geschlossen werden, die Mitgliedern der DHV Tarifkommission aufgefallen sind. Die DHV ist nach der Beantwortung der Fragen durch den Vorstand der DAK-Gesundheit jetzt besser in der Lage, die DHV-Mitglieder zu beraten und ggf. auch Rechtsschutz zu gewähren.
Die DHV Tarifkommission hat nach ordentlicher Prüfung des Tarifvertrages in Verbindung mit den Antworten des Arbeitgebers dem DHV Hauptvorstand empfohlen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Das von der DHV unterschriebene Exemplar sollte der DAK-Gesundheit zwischenzeitlich vorliegen.
Wie geht es nun weiter?
Die noch aktuelle Zeitplanung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass bis September 2019 für alle Mitarbeitenden der Zentrale deren Einsatzmöglichkeit nach diesem Tarifvertrag sowie nach Anlage 12 DAK-G TV geprüft werden sollen. Im Anschluss daran soll mit allen Mitarbeitenden das jeweils konkrete Beschäftigungsangebot besprochen werden. Diese zweite Phase, mit den Gesprächen, soll bis Oktober 2019 abgeschlossen sein.
Sollten Sie nach dem Gespräch zu Ihrem Beschäftigungsangebot Fragen haben, wenden Sie sich gern an die DHV-Vertreter im Personalrat der Zentrale, im Hauptpersonalrat oder an die Vertrauensleute der DHV.
DHV-Mitglieder erhalten dann zusätzlich Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch Rechtsschutz.