Am 19.09.2019 erfolgte in Wuppertal die erste Tarifrunde. Der Arbeitgeberverband (AGV) nahm bereits erste Stellung zu den DHV-Forderungen und wurde in zwei Punkten erstaunlich konkret.
DHV-Forderung: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
DHV-Forderung einer Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger lau-fenden Abschlusses
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
DHV-Forderung: Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
DHV-Forderung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde abgegeben.
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde abgegeben.
DHV-Forderung: Stichtagsregelung für eine Erklärung der Übernahme der Auszubildenden: 6 Monate vor Ausbildungsende
AGV: Diese Forderung ist interessant.
AGV: Diese Forderung ist interessant.
DHV-Forderung: Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
AGV: Kein Handlungsbedarf, da in den meisten Unternehmen betriebliche Regelungen, auch in Form von Betriebsvereinbarungen, existieren.
AGV: Kein Handlungsbedarf, da in den meisten Unternehmen betriebliche Regelungen, auch in Form von Betriebsvereinbarungen, existieren.
DHV-Forderung: Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
AGV: Bezüglich Sabbaticals nicht grundsätzlich ablehnend. Bei den Pflegezeitmodellen existiert hingegen eine ausgeprägte betriebliche Welt.
AGV: Bezüglich Sabbaticals nicht grundsätzlich ablehnend. Bei den Pflegezeitmodellen existiert hingegen eine ausgeprägte betriebliche Welt.
DHV-Forderung Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
AGV: Darin besteht Einigkeit.
AGV: Darin besteht Einigkeit.
Die Verhandlungen werden am 30.10.2019 fortgesetzt. Wir erwarten dann ein verhandlungsfähiges Gehaltsangebot und einiges mehr!