Verhandlungsergebnis BARMER auf dem Tisch

Tarifkommission tendiert zu Variante B

In der Verhandlung am 17.02.2020 unterbreitete die BARMER auch der DHV das Angebot folgender Abschlussvarianten:

Ab 1.4.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individuellen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % 

Variante A (26 Monate) Variante B (24 Monate)
Für das Jahr 2020: Gutschrift von 20 Stunden (bei Vollzeit) als Zeitguthaben für alle und Verhandlungsverpflichtung für “Arbeitszeit der Zukunft” Ab 1.1.2020: Unbefristete Arbeitszeiteduzierung um 0,5 Std. pro Woche (bei Vollzeit) auf 38 Stunden
Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder
Ab 1.4.2021: Entgelterhöhung um 3 % Auszubildende: Statt der 3%-Steigerung Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro Ab 1.1.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro
  Juli 2021 – Einmalzahlung 250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigtte und Auszubildende
Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 % Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

Dieser Verhandlungsstand stellt nicht ganz zufrieden. Wir hätten uns ein eindeutiges Verhandlungsergebnis statt einer Wahl zwischen zwei Varianten gewünscht. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies der Verhandlungsstand zwischen der BARMER und verdi ist und die BARMER mit der DHV keine abweichende Vereinbarung abschließen wird.

Die DHV-Tarifkommission tendiert zur Variante B, unsere Präferenz haben wir der Arbeitgeberseite mitgeteilt:

  • Der Wunsch nach einer dauerhaften Arbeitszeitreduzierung ist unter den Beschäftigten weit verbreitet, das gilt vor allem im Hinblick auf diejenigen, die wegen des Projekts „aufbruch“ weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Außerdem bietet diese Variante einen nachprüfbaren AK-Wert in der Personalbewirtschaftung
  • Positiv in der Variante B sind die frühere Gehaltserhöhung und die Anhebung des Sockelbetrages um 100 €, die vor allem den unteren Vergütungsgruppen bis VG 7/8 zugutekommt.
  • Die zusätzliche Einmalzahlung von 250 € im Juli 2021 gleicht zusammen mit der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung die im Vergleich zur Variante A geringere Gehaltserhöhungsstufe positiv aus.
  • Zusammen mit den weiteren Punkten, insbesondere der überproportionalen Steigerung der Ausbildungsvergütungen und den hohen Einmalzahlungen für Auszubildende, ist das Gesamtpaket in Form der Variante B ein akzeptabler Kompromiss.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen auf Grundlage der Rückmeldungen der Beschäftigten ihre endgültige Entscheidung treffen. Deshalb unsere Bitte: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Leider hat unsere Forderung nach einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung eines leiblichen Kindes keinen Eingang in den Tarifkompromiss gefunden. Wir bleiben aber dran, und die Arbeitgeberseite hat zugesichert, diese Forderung in den Themenspeicher für zukünftige Tarifverhandlungen zu übernehmen!

Bezüglich des Verzichts auf die Gehaltskürzung wegen der Warnstreiks haben wir der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass wir einen kompletten Verzicht bei allen Streikteilnehmern für richtig halten, denn: Das Verhandlungsergebnis ist der Erfolg aller Beschäftigten, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten!  Von der Arbeitgeberseite haben wir das Signal eines kompletten Verzichts auf einen Gehaltsabzug sowie einer Erstattung von bereits vorgenommenem Gehaltsabzug im Falle des Tarifabschlusses aufgenommen.

 

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