Die DHV hat sich an die Politik gewandt mit der dringenden Bitte, angesichts der Coronavirus-Pandemie die Zulässigkeit von Betriebsrats- und Personalratssitzungen auch in Form von Videokonferenzen zu regeln. Bislang fehlt eine solche gesetzliche Klarstellung, und es ist umstritten, ob Beschlüsse, die in Videokonferenzen gefasst werden, gültig sind und im Streitfall auch vor den Gerichten Bestand haben.
Angesichts der bundesweiten Kontaktsperre und des dringenden Appells der Politik, zu Hause zu bleiben, ist es den Betriebs- und Personalräten nicht zuzumuten, zum Teil weite Fahrten und damit eine Gefährdung ihrer Gesundheit auf sich zu nehmen, nur um sicherzustellen, dass Betriebs- und Personalratssitzungen ordnungsgemäß stattfinden und Beschlüsse gültig sind!
Die DHV hat daher die Initiative ergriffen und Politiker angeschrieben mit dem Vorschlag einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Nach dem DHV-Vorschlag soll in Ausnahmefällen,
wenn eine betriebliche Notlage oder eine bundesländerweite oder bundesweite Notstandssituation Betriebsrats- und Personalratssitzungen unmöglich macht oder eine Teilnahme mit einer Gefährdung von Gesundheit oder Leben verbunden ist, die Durchführung einer Betriebsrats- und Personalratssitzung in Form einer Videokonferenz möglich sein.
Die initiative der DHV ist auf positive politische Reaktionen gestoßen. Der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hat seine Hoffnung auf eine schnelle Lösung zum Ausdruck gebracht. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, hat die DHV-Initiative zum Anlass genommen, kurzfristig Gespräche über eine Regelung zur Zulässigkeit von Videokonferenzen zu führen. Auch der CDA-Bundesvorstand befasste sich auf einer Telefonkonferenz am Wochenende mit dem Thema.
Nun liegt eine Minisererklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid-19 vor. Er erklärt:
“Wir sind der Meinung, dass in der aktuellen Lage, wenn beispielsweise die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype, zulässig ist. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach unserer Auffassung wirksam.”
Die DHV begrüßt ausdrücklich die Klarstellung des Bundesarbeitsministers. Sie sichert kurzfristig die Zulässigkeit von Videokonferenzen und erspart den Betriebsräten ihre Gesundheit gefährdende Dienstreisen. Dennoch besteht Handlungsbedarf: Eine entsprechende Klarstellung bedarf es auch für die Sitzung von Personalräten. Für zukünftige Notstandsfälle muss es einen sicheren rechtlichen Rahmen geben, der Videokonferenzen als Ausnahmefall zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebs- und Personalräte zulässt. Das geht nur in Form einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze und nicht in Form einer Ministererklärung!