Weitere Maßnahme zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes notwendig!
Das Kurzarbeitergeld ist nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV in vielen Fällen nicht ausreichend – es müssen weitere gesetzliche Regelungen zur Aufstockung getroffen werden!
Die DHV begrüßt zwar die Erleichterungen bezüglich der Inanspruchnahme der Kurzarbeit. Es ist das richtige Signal in dieser historischen Krise, dass Unternehmen ab einer Grenze von 10 % der Beschäftigten im Betrieb das Instrument der Kurzarbeit anwenden können. Damit kann die Beschäftigung in vielen Unternehmen für die Dauer der durch das Coronavirus ausgelösten Wirtschaftskrise gehalten werden.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes sieht die DHV dagegen in vielen Fällen nicht als ausreichend an: 60 % des Nettolohns als Regelsatz/ 67 % für Arbeitnehmer/innen mit Kindern reichen oft nicht aus, um den täglichen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wer keine Vermögensreserven hat, läuft Gefahr, in eine Schuldenfalle zu laufen. Das gilt vor allem für Arbeitnehmer/innen mit Familien, die schon in normalen Zeiten auf jeden Cent achten müssen! Diese Gefahr wird umso akuter, je länger die Wirtschaftskrise andauert und die Unternehmen ihre Beschäftigten in Kurzarbeit halten müssen!
Die DHV ist daher mit den Tarifpartnern in Gesprächen und Verhandlungen für tarifliche Lösungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Ziel dieser Verhandlungen ist es, Beschäftigten, die infolge der Kurzarbeit empfindliche Einbußen beim Bestreiten Ihres Lebensunterhalts hinnehmen müssen, mit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes unter die Arme zu greifen.
Allerdings sind auch viele Unternehmen durch die Coronakrise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Und die Unternehmen, die sich eine tarifvertragliche Aufstockung noch leisten können, müssen für diese Investition Geld aufwenden, das nach der Corona-Krise an anderer Stelle, z.B. für die (Wieder-)Einstellung von Beschäftigten, fehlen wird.
Der Verhandlungsspielraum für tarifliche Lösungen ist damit begrenzt. Um sinnvolle tarifliche Lösungen zu ermöglichen, muss die Bundesregierung handeln: Denn: Anders als in bisherigen Krisen ist diese Rezession zu einem großen Teil Folge eines staatlich verordneten Shutdowns zur Eindämmung der grassierenden Ausbreitung des Coronavirus!
Die DHV fordert die Bundesregierung daher auf, tarifliche Vereinbarungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in Form von finanziellen Zuschusszahlungen an die Unternehmen zu fördern!
Darüber hinaus muss die Bundesregierung sicherstellen, dass unabhängig von einer tariflichen Regelung Beschäftigte im Niedriglohnsektor eine Aufstockung ihres Kurzarbeitergeldes bekommen. Das Kurzarbeitergeld darf nicht unter dem staatlichen Mindestlohn liegen!
Die DHV fordert die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld in den unteren Einkommen so auszugestalten, dass der Nettolohn, der mit einem Mindestlohn von 9,35 € brutto in der Stunde verdient wird, nicht unterschritten wird! Darüber hinaus ist bis zu einem Stundenlohn von 15,00 € das Kurzarbeitergeld auf 80 % des Nettolohns aufzustocken!