Aufgrund der steigenden Infektionsgefahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag (15. Oktober 2020) beschlossen, die Regelung der telefonischen Krankschreibung erneut einzuführen. Bereits im Frühjahr, als die Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu steigen begannen, wurde die telefonische Krankschreibung temporär eingeführt. Die Möglichkeit einer Krankschreibung via Telefon gab es im Sommer mit Ende der Erkältungszeit dann nicht mehr, die entsprechende Regelung wurde wieder aufgehoben.
Folgendes gilt für die telefonische Krankschreibung zu beachten: Ein Anruf allein reicht nicht aus! Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen müssen sich persönlich – am Telefon – vom Zustand des Patienten durch eine eingehende Befragung überzeugen. Nur dann ist die telefonische Krankschreibung möglich. Die Krankschreibung kann laut Gemeinsamem Bundesausschuss einmalige für weitere sieben Tage verlängert werden Die Regelung ist zunächst bis Jahresende (31. Dezember 2020) befristet.