Die Corona-Pandemie ist ein Katalysator für die Verlagerung der Arbeit vom Büro nach Hause. Der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise in Telearbeit oder in mobiler Arbeit (beides nachfolgend unter „Homeoffice“ zusammengefasst) von ihrem zuhause aus tätig sind, ist erheblich angestiegen.
Die Berufsgewerkschaft DHV begleitet diesen Wandel in der Arbeitswelt aufgeschlossen und konstruktiv. Angesichts der weiter angespannten Coronalage ist das Arbeiten im Homeoffice überall dort, wo es arbeitsorganisatorisch und technisch möglich ist, ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Über den Zeitraum der Pandemie hinaus ist diese Arbeitsform ein gutes Angebot an die Beschäftigten, Familie und Beruf besser zu vereinbaren sowie durch die Einsparung von Fahrzeiten in das Büro Lebensqualität sowie mehr finanziellen Spielraum zu erlangen.
Angesichts der Bedeutung des Homeoffices in Zeiten der Corona-Pandemie und perspektivisch als eine wichtige Arbeitsform der Zukunft ist es für die DHV nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht ausreichend macht und es bislang versäumt, wichtige gesetzliche Weichenstellungen auf den Weg zu bringen!
Die Bundesregierung nimmt zwar die Arbeitgeber in die Pflicht, verstärkt Homeoffice anzubieten. Mit der in der vergangenen Woche verabschiedeten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sie sogar die Pflicht zum Homeoffice gesetzlich festgeschrieben. Allerdings fehlen Sanktionsvorschriften für den Fall, dass ein Arbeitgeber seiner Angebotspflicht zum Homeoffice nicht nachkommt. Damit dürfte sich diese gesetzliche Pflicht im Konfliktfall als stumpfes Schwert erweisen.
Noch erheblicher und vor allem unverständlicher ist das Versäumnis der Bundesregierung, den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum „Mobile Arbeit-Gesetz“ in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Seit November 2020 liegt dieser auf dem Tisch. Er beinhaltet eine klare Definition sowie verbindliche Vorgaben für das mobile Arbeiten. Vor allem regelt der Referentenentwurf, dass für die Arbeit zu Hause der gleiche Unfallversicherungsschutz wie für die Arbeit im Büro gilt und dass das Bringen/Abholen der Kinder zum Zwecke der Schule und Kita auch unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen soll. Gerade die Klarstellung bezüglich des Unfallversicherungsschutz ist wichtig. Nach derzeitiger Rechtslage sind im Homeoffice die Wege zur/von Schule/Kita nicht unfallversichert. Gleiches gilt für notwendige, aber nicht unmittelbar arbeitsbezogene Tätigkeiten wie der Gang zur Toilette oder zum Zwecke von Essen und Trinken in die Küche. Das darf nicht sein! Muss erst ein rechtlicher Präzedenzfall zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice eintreten, damit die Bundesregierung endlich aufwacht und dringenden Handlungsbedarf erkennt?
Die DHV fordert die Bundesregierung auf, ihre Hausaufgaben zu machen:
- Den Referentenentwurf zum „Mobile Arbeit-Gesetz“ in das Gesetzgebungsverfahren einbringen!
- Den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Arbeit im Homeoffice rechtssicher regeln!
- Verstöße des Arbeitgebers hinsichtlich des Angebotes zur Arbeit im Homeoffice mit Bußgeld sanktionieren!