Die verhandelnden Tarifvertragsparteien haben einen Tarifabschluss getätigt.
Die DHV bewertet diesen Abschluss als durchaus positiv für die KKH-Beschäftigten. Die Coronaprämienzahlung im März in Höhe von 500 € ist vor allem im Hinblick auf die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ein spürbarer Mehrwert für die Beschäftigten. Dass die Coronaprämie auch in dieser Höhe an Teilzeitbeschäftigte gezahlt wird, ist begrüßenswert. Dieser Bestandteil des Tarifabschlusses beinhaltet damit eine soziale Komponente.
Die Entgelterhöhungen von 2,6 % ab 1.4.2022 und von 2,0 % ab 1.5.2023 sowie die Entgelterhöhungen der Auszubildenden um jeweils 40 € zu diesen Daten bedeuten angesichts der stark steigenden Inflation zwar vermutlich einen Reallohnverlust zumindest in diesem Jahr. Aber der Abschluss kann sich im Vergleich zu den jüngsten Abschlüssen von DAK-Gesundheit und BARMER durchaus sehen lassen:
- BARMER: Die Coronaprämienzahlung im März ist mit 1.500 € zwar höher. Dafür ist nur eine Gehaltserhöhung von 3,2 % vorgesehen, und diese wird auch erst im Dezember 2022 gezahlt. Rechnet man die Coronaprämie auf eine monatliche Zahlung in 2022 um, würden Beschäftigte in der Endstufe der VG 6 durch die Gehaltserhöhung netto kaum mehr in der Tasche haben, Beschäftigte der unteren Vergütungsgruppen würden sogar noch verlieren.
- DAK-Gesundheit: Die Coronaprämienzahlung ist zwar mit 1.000 € (bis VG 8) bzw. 750 € (ab VG 9) höher. Die erste Gehaltserhöhung ab 1.4.2022 beträgt ebenfalls 2,6 %. Dafür fällt die zweite Gehaltserhöhungsstufe ab 01.04.2023 mit nur 1,4 % deutlich geringer aus. Während der Vorteil der höheren Coronaprämienzahlung bedingt durch den einmaligen Effekt schnell verpufft, wird sich die höhere zweite Gehaltserhöhungsstufe dauerhaft für die KKH-Beschäftigten auswirken.
Ein Grund dafür, dass der KKH-Abschluss im Vergleich zu DAK-Gesundheit und BARMER positiver ausfällt ist, dass die Bestandteile des Abschlusses allen Beschäftigten zugutekommen. Bei DAK-Gesundheit und BARMER dagegen wird verdi-Mitgliedern exklusiv ein freier Tag für 2022 und 2023 gewährt. Diese Regelung ist eindeutig eine für diese Gewerkschaft gewährte Mitgliederwerbemaßnahme, die zu Lasten der Gehaltserhöhung geht! Aus diesem Grund hatten wir in den Verhandlungen bis Juni 2021 keine Exklusivleistungen für DHV-Mitglieder gefordert. Denn für uns ist die Solidarität für alle Beschäftigten wichtig.
Leider konnten wir wegen der Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit die Gehaltstarifrunde 2022 nicht mitgestalten. Wir bleiben aber mit der KKH in Gesprächen. Wir werden im März ein Gespräch über die Möglichkeiten eines weiteren Dialogs führen. Über die Gehaltsfrage hinaus sind viele weitere Themen wichtig – z.B. mobiles Arbeiten/Telearbeit. Wir wollen und wir werden unsere Stimme weiter erheben und zu Gehör bringen.
Darüber hinaus verfolgen wir vor dem Bundesverfassungsgericht das Anliegen der Wiedererlangung der DHV-Tariffähigkeit. Wir können noch keinen Termin nennen, ob und wann unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Wir führen aber dieses Verfahren mit einer guten Portion Zuversicht und hoffen, dass wir 2024 in der Gehaltstarifrunde wieder mitverhandeln werden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung – bleiben Sie uns mit Ihrer DHV-Mitgliedschaft weiter gewogen!