Pressemitteilung CGB 75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Baustellen

Am 23. Mai 2024 jährt sich zum 75. Mal das Datum der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz war das Gerüst für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Auf den Tag genau vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 08. Mai 1949 beschlossen und zwei Wochen später am 23. Mai 1949 mit der Verkündung in Kraft getreten, ebnete es den damals kaum für möglich gehaltenen raschen Aufstieg der jungen Bundesrepublik Deutschland aus der Trümmerwüste des Zweiten Weltkrieges hin zu einer der stärksten Volkswirtschaften nur wenige Jahre später.

Ohne das Grundgesetz hätte es das deutsche Wirtschaftswunder kaum gegeben, und ohne das Wirtschaftswunder hätte die zweite Demokratie auf deutschem Boden kaum Chance auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gehabt! 

An der Erarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat war mit Josef Schrage auch ein ehemaliger christlicher Gewerkschafter beteiligt. Dieser arbeitete ab 1916 als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär des Christlichen Metallarbeiterverbands und war von 1921 bis 1933 für die Zentrumspartei Mitglied des westfälischen Provinziallandtages. Der CGB ist stolz darauf, dass ein ehemals christlicher Gewerkschafter an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt hatte! 

Die Bundesrepublik Deutschland kann zu Recht stolz auf dieses Jubiläum sein.

Die Artikel des Grundgesetzes sind zu einem überwiegenden Teil klar und für jeden verständlich formuliert:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1)
  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 Abs. 2)
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Abs. 1)

Diese beispielhaft genannten Bestimmungen sind in ihrer sprachlichen Einfachheit, aber Deutlichkeit und Verständlichkeit für jede/n ein Vorbild, wie es eigentlich auf alle gesetzlichen Regelungen angewendet werden sollte. Aber leider mangelt es vielen Gesetzen an solchen unmissverständlichen Bestimmungen.

Die Väter des Grundgesetzes haben aus leidlichen Erfahrungen heraus ein ausgeklügeltes System der gegenseitigen Kontrolle, aber auch der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern geschaffen, das sich in den vergangenen 75 Jahren bewährt hat und das von seiner Systematik her dazu bestimmt ist, die Bundesrepublik Deutschland vor radikalen politischen Umwälzungen zu bewahren.

Eine radikale Landesregierung kann im politischen Gefüge der Bundesrepublik nur begrenzten Schaden anrichten – ebenso, wie eine radikale Bundesregierung nicht gegen die Länder durchregieren kann.

Mit dem Bundesverfassungsgericht haben die Väter des Grundgesetzes ein starkes gerichtliches Bollwerk geschaffen, das nicht umgangen werden kann. Und dank der Ewigkeitsklausel ist es jeder Regierung verfassungsrechtlich verboten, die in Art. 1 – 20 festgelegten Grundrechte nachteilig zu verändern oder gar abzuschaffen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) gratuliert der Bundesrepublik Deutschland zu diesem besonderen Jubiläum!

Gleichzeitig gilt es in der heutigen Zeit umso mehr, das Grundgesetz an aktuelle Entwicklungen anzupassen und besser vor extremistischen Bestrebungen zu schützen!

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes sind bereits über 60 Mal Änderungen im Sinne einer Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorgenommen worden. Wichtige Änderungen der Vergangenheit betrafen u.a. die deutsche Wiederbewaffnung, die Notstandsgesetzgebung, die Einschränkung des Asylrechts, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das Tierwohl. Mit dem Volkszählungsurteil hatte das Bundesverfassungsgericht quasi ein nicht im GG verankertes Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung/Datenschutz geschaffen. 

Die wichtigsten Punkte aus CGB-Sicht:

  • Der CGB unterstützt die Bestrebungen der Politik, das Bundesverfassungsgericht stärker vor Eingriffen in seine Zusammensetzung oder seine Strukturen zu schützen. Insbesondere sind Bestrebungen begrüßenswert, die Hürde für eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf eine Zwei Drittel-Mehrheit hochzusetzen. Auch sollte eine Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Falle einer politischen Blockade bei der Benennung neuer Richter gewährleistet sein!
  • Das Bekenntnis zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europarat sollte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Damit würde einer Bundesregierung ein sogenannter „Dexit“ aus der EU erheblich erschwert – ebenso ein Austritt aus dem Europarat mit der Folge, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr zur Anwendung kommt!
  • 9 Grundgesetz, das die Koalitionsfreiheit regelt, ist um eine Bestimmung zu ergänzen, dass niemand wegen einer Mitgliedschaft/Nichtmitgliedschaft zu einer Gewerkschaft benachteiligt werden darf. Diese Bestimmung ist aus Sicht des CGB notwendig, weil in vielen Betrieben Mitglieder von Nicht DGB-Gewerkschaften versteckt oder offen diskriminiert werden. Es kann nicht sein, dass z.B. jungen Menschen ein Ausbildungsverhältnis, eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis oder eine berufliche Karriere verwehrt werden, nur weil sie nicht Mitglied einer bestimmten Gewerkschaft werden wollen!
  • Das Föderalismusprinzip hat insbesondere in der Schulpolitik zu einer Vielzahl von Versuchslaboren auf Länderebene geführt, die oft nicht zum Wohl der Betroffenen ausgefallen sind. Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit, die jungen Menschen besser auf das Berufsleben vorzubereiten, sollte die Kleinstaaterei in der Schulpolitik begrenzt und dem Bund eine Regelungskompetenz in Sachen schulischer und dualer Ausbildung zugesprochen werden!
  • In Anerkennung, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht als Mann oder Frau sehen, sollte Art. 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts regeln.
  • Die Verpflichtung zur Förderung von Ausbildung und Arbeit sollte als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen werden.

 

V.i.S.d.P. Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender

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