Das Bundeskabinett hat den am 09.11.24 vom Bundesgesundheitsminister verschickten Entwurf der Pflegesatz-Beitrags-Anpassungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht eine Erhöhung des Pflege-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ab 1. Januar vor. Sie soll der defizitären Pflegeversicherung zu 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen verhelfen.
Nach Auffassung des CGB wäre aktuell keine erneute Beitragsanpassung notwendig, wenn der Bund die Pflegeversicherung nicht mit den Kosten versicherungsfremder Leistungen belasten würde.
CGB-Sprecher Peter Rudolph: Die gesetzliche Pflegeversicherung rechnet für dieses Jahr mit einem Defizit von 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro. Würden der Versicherung die 4 Milliarden Euro, die sie pro Jahr für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aufwenden muss sowie die 5,3 Milliarden Euro, die der Bund für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. Corona-Tests, zugesagt hatte, erstattet, bedürfte es zumindest im kommenden Jahr keiner Anhebung des Beitragssatzes. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denen der Bund nur rund ein Drittel ihrer Aufwendungen für Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbezieher erstattet. Nach einem Gutachten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV betrug das Defizit zwischen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Ohne dieses Defizit bedürfte es im kommenden Jahr nicht der angekündigten Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags um 08 Prozentpunkte.
Der CGB verweist darauf, dass die Pflegesatzbeitragsverordnung noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf. Nach dem die Regierungskoalition im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu den politischen Vorhaben gehört, die nach Einigung über einen Neuwahltermin mit Zustimmung der Opposition noch vor Auflösung des Bundestages beschlossen werden sollen.
V.i.S.d.P.: Peter Rudolph