CGB: Längst überfällige Ergänzung für den Mutterschutz Ausweitung der Schutzfristen bei Fehlgeburten

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt als einen entscheidenden Schritt für die Anerkennung und den Schutz betroffener Frauen. Die neue Regelung sieht vor, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche künftig Anspruch auf die volle Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem voraussichtlichen Geburtstermin haben, wie sie auch bei einer Lebendgeburt gilt. Bei einer Fehlgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche wird eine Schutzfrist von zwei Wochen eingeführt.

Der CGB hat sich seit Langem für diese Neuerung eingesetzt und sieht darin eine wichtige Stärkung der Rechte von Frauen in einer besonders vulnerablen Lebensphase. “Diese Gesetzesänderung ist ein klares Signal der Empathie und des Verständnisses für das, was Frauen nach einer Fehlgeburt durchmachen”, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. “Eine Fehlgeburt ist ein zutiefst einschneidendes Erlebnis, das nicht nur körperliche, sondern auch erhebliche psychische Belastungen mit sich bringt. Es war überfällig, dass der Gesetzgeber diesen Frauen den gleichen Schutz und die notwendige Zeit zur Genesung zugesteht, die sie auch nach einer regulären Geburt erhalten würden.”

Die Ausweitung des Mutterschutzes trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verarbeitung einer Fehlgeburt Zeit und Raum erfordert. Sie ermöglicht es den betroffenen Frauen, sich ohne zusätzlichen Druck durch finanzielle Sorgen oder den Arbeitsplatz zu erholen und zu trauern. Der CGB ist davon überzeugt, dass diese Maßnahme nicht nur das Wohlbefinden der Frauen verbessert, sondern auch langfristig zu einer Stärkung der Arbeitswelt beiträgt.

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