Bürokratische Zwangsabgabe schafft keine zusätzlichen Ausbildungsplätze
Der vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 16.Dezember gegen verfassungsrechtliche Bedenken von dreien seiner Mitglieder für zulässig erklärte Bremer Ausbildungsunterstützungsfonds erweist sich bereits jetzt als Flop. Nach dem die Betriebe zur Festsetzung der Ausbildungsabgabe bereits bis zum 28.Februar ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres sowie die Zahl ihrer Azubis melden mussten, steht fest, mit welchem Fondsaufkommen zu rechnen ist. Wie der CGB erfahren hat, wird mit Einnahmen von 30 Millionen Euro gerechnet, von denen allein 26 Millionen als Rückerstattung an ausbildende Betriebe zurückfließen werden. Für das in Paragraf 3 des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes formulierte Ziel des Fonds, einen Beitrag zur besseren Versorgung der Arbeitgeber im Lande Bremen mit gut ausgebildeten Fachkräften zu leisten, verbleiben voraussichtlich nur 1,4 Millionen Euro. Nach Paragraf 10 des Gesetzes ist allerdings für konkrete Maßnahmen jedoch eine Untergrenze von 7 Millionen Euro vorgesehen, die nicht unterschritten werden soll.
Wie die für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehenden 1,4 Millionen Euro genutzt werden sollen, steht noch nicht abschließend fest. Das Vorschlagsrecht liegt beim siebenköpfigen Verwaltungsrat des Fonds, in dem neben IHK und Handwerksammer auch DGB und Arbeitnehmerkammer vertreten sind. Das Gesetz besagt in Paragraf 4, dass mit den Fondsmitteln nur zusätzlich zu den bereits vorhandenen staatlichen und kommunalen Angeboten Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden sollen. Der CGB hat jedoch begründete Zweifel und rechtliche Bedenken, dass diese gesetzliche Vorgabe eingehalten wird. Nach Information des CGB stehen auf der Prioritätenliste des Verwaltungsrats mehrere Maßnahmen, die zwar auch aus CGB-Sicht sinnvoll jedoch bereits vorhanden sind. Dies gilt u.a. für die erwogenen Finanzierung von Transmission Guides, die junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Sekundarstufe I in berufsbildende Schulen begleiten sollen. Die Bremer Senatorin für Bildung und Kinder hat drei Stellen allerdings bereits im März 2023 im Rahmen eines Modellprojektes ausgeschrieben, Die Stellen sind jedoch bis zum 31.12.2026 befristet, so dass jetzt eine Anschlussfinanzierung gesucht wird. Ähnliches gilt für die vom Verwaltungsrat erwogene Finanzierung von Ausbildungsbetriebsbegleitern, die es unter anderem Namen bereits bei der IHK für Bremen und Bremerhaven gibt. Der CGB befürchtet, dass hier lediglich Anschlussfinanzierungen geplant werden für Maßnahmen, die dann vermutlich unter neuem Namen und leicht modifiziert als neu und zusätzlich verkauft werden.
Eines steht für den CGB in jedem Fall bereits jetzt fest, zusätzliche Ausbildungsplätze werden mit den aktuell verfügbaren 1,4 Millionen Euro nicht geschaffen. Mit hohem bürokratischem Aufwand für alle bremischen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden lediglich Mittel frei nach der Redensart linke Tasche, rechte Tasche zwischen den Betrieben umverteilt. Verständlich, dass bereits rund 50 Betriebe Widersprüche und Klagen gegen die Abgabebescheide zum Ausbildungsunterstützungsfonds, die ab Ende Juni ohne Einzelfallprüfung postalisch an die Unternehmen versandt werden sollen, angekündigt haben, darunter auch Betriebe, die finanziell von der Zwangsabgabe profitieren dürften.
Den klagenden Unternehmen steht der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht offen, da der bremische Staatsgerichtshof nur über die Vereinbarkeit des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes mit der Bremer Landesverfassung entschieden hat.
Der CGB hofft, dass nach dem abschreckenden Bremer Beispiel andere Bundesländer davon absehen werden, ihre Unternehmen ebenfalls mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu belasten. Er würde es begrüßen, wenn der Bund durch die Wahrnehmung seiner vorrangigen Gesetzgebungskompetenz die Errichtung von Landesausbildungsfonds generell unterbinden würde.