Zu den heutigen rentenpolitischen Beschlüssen des Bundeskabinetts erklärte für den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB in einer ersten Stellungnahme der stellvertretende Bundesvorsitzende der CGB-CDA-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph:
Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens bis zum Jahre 2031 sowie die Ausweitung der Mütterrente auf vor 1992 geborene Kinder beschlossen. Sie hat damit Wahlversprechen von SPD und CSU erfüllt, die nach Meinung des CGB sozialpoli-tisch zu begrüßen sind, aber den Bundeshaushalt mit zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe belasten. Allein die Mütterrente schlägt mit jährlich rund 5 Mrd. Euro zu Buche und für die Stabilisierung des Rentenniveaus wird mit Kosten gerechnet, die von 4,1 Mrd. Euro im Jahre 2029 auf bis zu 11,2 Mrd. Euro im Jahre 2031 steigen werden. Die Aufwendungen für die Alterssicherung erreichen damit neue Rekorde, was sich auch in steigenden Rentenversicherungsbeiträgen niederschlagen wird. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für 2027 mit einer Anhebung des Beitragssatzes von 18,6 auf 18,8 Prozent und für 2028 von 18,8 auf 20 Prozent. Dabei wird angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Rentenbezieher stärker steigt als die der Beitragszahler schon jetzt über die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems gestritten. Grundlegende Reformen sind dennoch bislang ausgeblieben. Auch die Koalition von Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag offengelassen, wie sie die Rentenversicherung zukunftssicher machen will. Sie setzt auf die Arbeit einer Rentenkommission, die bis zur Mitte der Legislaturperiode Entscheidungsgrundlagen liefern soll. Angesichts der für 2029 angekündigten Evaluierung der Beitrags- und Bundeszuschussentwicklung warnt der CGB bereits jetzt vor einer politischen Stimmungsmache mit den Milliardenbeträgen, die der Bund zur Finanzierung der Rentenversicherung aufwendet. Beim Bundeszuschuss handelt es sich um keine Subventionierung der Rentenversicherung, sondern im Wesentlichen um pauschale Erstattungsleistungen für politisch veranlasste Aufwendungen. Der CGB ist sich mit vielen Experten einig, dass der Bundeszuschuss höher sein müsste, wenn der Rentenversicherung die erbrachten Fremdleistungen vollständig erstattet würden.
Der CGB fordert eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet. Es ist für ihn ein Unding, dass mittlerweile rd. 750.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Eine Indexierung des Nachhaltigkeitsfaktors der Rentenformel, durch die die Renten zukünftig geringer steigen würden, wird daher vom CGB entschieden abgelehnt. Gleiches gilt für eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, wie sie die Arbeitgeberverbände und ihnen nahestehende Politiker und Wirtschaftsinstitute immer wieder fordern. Angesichts der Tatsache, dass das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren liegt und damit deutlich unter der aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren, käme jede Anhebung der Regelaltersgrenze einer Rentenkürzung durch die Hintertür gleich.
Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland.