„Ich werde mich durch Worte wie Sozialabbau und Kahlschlag und was da alles kommt, nicht irritieren lassen“, so Bundeskanzler Friedrich März am 23.August auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück. Das erwartet auch niemand vom Regierungschef, meint der CGB. Es würde schon reichen, wenn er zumindest die für die im Koalitionsvertrag angekündigten Sozialstaatsreformen relevanten Fakten zur Kenntnis nehmen würde.
Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph hat gestern auf einer Funktionsträgersitzung seines Verbandes ein Positionspapier zur Diskussion um die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Sozialversicherung vorgestellt, dass dieser Pressemitteilung beigefügt ist. Das Positionspapier soll deutlich machen, dass keinerlei Veranlassung besteht, vor einem „Kollaps von Renten- und Pflegesystem zu warnen“, wie kürzlich durch die Chef-Wirtschaftsweise der alten wie der neuen Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, geschehen. Nominell wachsende Staatsausgaben für die Sozialversicherung begründen noch keinen Sparzwang. Entscheidend ist vielmehr ihre Entwicklung im Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), des Gesamtwertes aller Waren und Dienstleistungen. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass z.B. die Aufwendungen des Bundes für die Rentenversicherung in den letzten 20 Jahren sogar gesunken sind. Bei der Rentenversicherung ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich bei dem Bundeszuschuss um keine Subventionierung handelt, sondern neben Beitragszahlungen im Wesentlichen um Erstattungsleistungen für vom Bund veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen der Rentenversicherung. Die Wahrnehmung nicht beitragsfinanzierter Aufgaben, für die der Bund keine oder nicht kostendeckende Ausgleichszahlungen leistet, hat auch maßgeblichen Anteil am Defizit der Pflegeversicherung. Diesen Fakten ist auch bei allen beabsichtigten Reformen der Sozialversicherung Rechnung zu tragen. Entscheidend ist für den CGB die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung und nicht die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geforderte Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent. Dies schließt auch Leistungskürzungen, wie mit der Umgestaltung des Bürgergeldes beabsichtigt, sowie Beitragserhöhungen nicht aus. Der CGB hat in seinen Forderungen zur Bundestagswahl z.B. selbst auf eine Wiederherstellung des Lohnabstandsgebots bei Lohnersatzleistungen gedrängt und gefordert, dass Ansprüche auf sozial- und familienpolitische Leistungen stärker vom Einkommen und der Bedürftigkeit abhängig gemacht werden. Im Hinblick auf den demografischen Wandel teilt der CGB die im Positionspapier wiedergegebene Auffassung der OECD, dass sich die finanziellen Probleme für die Sozialversicherung durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutztem Arbeitskräftepotenzial minimieren lassen.