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Am 8. Februar 2017 fand die erste Betriebsversammlung dieses Jahres in Hannover statt. Der neue Betriebsratsvorsitzende Hartmut Rath, DHV, führte durch eine Versammlung, auf der kontrovers diskutiert wurde. In Anbetracht der Anzahl der Netto-Mitarbeiter des Bezirks 5 war die Teilnehmerzahl mit 89 eher übersichtlich. Auch dies war Thema. Die Möglichkeit für die Mitarbeiter diese Betriebsversammlungen zu besuchen ist eingeschränkt. Der Betrieb in den Filialen muss weitergehen. Allein dadurch sind viele Mitarbeiter von der Teilnahme ausgeschlossen. Auf die Frage, warum es nicht möglich sei, mehr Mitarbeitern die Teilnahme dadurch zu ermöglichen, dass zumindest die Filialen im näheren Umfeld des Versammlungsortes für einen gewissen Zeitraum geschlossen werden, reagierte die anwesende Unternehmensleitung verhalten bis gar nicht.
Außerdem ging es – wie immer bei Netto – um die Arbeitszeit. Um die tatsächliche und um die, die auch bezahlt wird. Oft reichen die Stunden, die den einzelnen Filialen zugewiesen werden bei der Personalplanung nicht aus. Abgesehen von notwendigen Überstunden gibt es die Viertelstunde Vor- und Nacharbeit. Diese Zeit wird oft nicht vergütet. Auf vielfältige Nachfragen kam vom Nationalvertriebsleiter Herrn Stadtsholte die Antwort, das sei so nicht gewollt. Alle geleisteten Stunden sollen auch vergütet werden. Diese Aussage machte er bereits im November letzten Jahres. An der Praxis ändert das jedoch nichts. Nach wie vor werden bei Netto Arbeitsstunden nicht bezahlt. Der Druck, die einzelne Filiale wirtschaftlich zu führen wird von oben nach unten weiter gegeben. Vom Management über die Verkaufsleiter, die Marktleiter bis hin zu den einfachen Mitarbeitern, die schließlich die Rechnung zu bezahlen haben. Denn es sind ihre Stunden, Ihre Arbeit, ihr Engagement, das nicht bezahlt wird. Die DHV wird dieses Thema beobachten und Herr Stadtsholte wird sich an seinen Aussagen messen lassen müssen. Er muss für deutliche Veränderungen sorgen.
Ein weiteres Thema war die Situation der geringfügig Beschäftigten. Oft sind dies genau die, die am meisten auf diesen Job angewiesen sind. Menschen, die sich aus diesem Grund nicht trauen, sich gegen ungerechte Behandlung zu Wehr zu setzen. Dabei geht es um fehlerhafte Eingruppierungen, nicht gezahlte Mindestlöhne, Urlaubs und Weihnachtsgeld, das selbst beantragt werden muss. Ein solcher Antrag wäre nicht das Problem. Ein Problem liegt darin, dass viele über ihre Rechte gar nicht unterrichtet werden. Diese Probleme gilt es dringend zu beseitigen.
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