Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V.: Erfolgreicher Tarifabschluss mit 10,3% Entgeltsteigerung!

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Nach einem intensiven Verhandlungsprozess konnte die DHV Tarifkommission mit dem Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. einen neuen Mantel- und Entgelttarifvertrag vereinbaren. In diesem Tarifvertrag werden sehr deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten beim DRK festgeschrieben. Die Tarifeinigung steht noch bis zum 31. Mai unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung auf beiden Seiten.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

  • Steigerung der Entgelte um 3,4% ab dem 01. Januar 2018
  • Steigerung der Entgelte um 3,4% ab dem 01. Januar 2019
  • Steigerung der Entgelte um 3,2% ab dem 01. Januar 2020
  • Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um jeweils eine Stunde ab den Jahren 2019 und 2020
  • Steigerung des Zuschlages für Nachtarbeit um rund 10% ab 2019
  • Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
  • Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 29 Tage, nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Verbesserte Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten
  • Fortschreibung der Regelungen zur Arbeitsmarktzulage
  • Einführung einer Bonuszahlung für DHV Mitglieder in Höhe von 250,-€

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