EU Instant Payment-Verordnung: Betriebsparteien sind in der Handlungspflicht!

Ab dem 09.01.2025 gilt die EU Instant Payment-Verordnung. Gemäß deren Maßgaben müssen die Banken für einen reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sorgen. Sofortüberweisungen müssen innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt können – auch wenn es keinen zwingenden Grund dafür gibt.

Was bedeutet diese EU-Verordnung für die Beschäftigten n den Banken? Welche Auswirkungen hat diese auf die betriebliche Mitbestimmung? Auf diese Fragen gibt die angehängte DHV-Information Antworten.

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