Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:
- Gehaltserhöhungen: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
- Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
- Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
- Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
- Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes - Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
- Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
- Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich - Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
- Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
- Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
- Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022
Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.
Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!
Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.
Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.