Das Jahr 2019 geht dem Ende entgegen. Es war ein verhandlungsintensives Jahr. Viele Themen standen auf der Agenda – vieles konnten wir für Sie erreichen:
Gehalt: Deutlicher Reallohnzuwachs!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
Sicherung der betrieblichen Altersversorgung
Die Kasse hatte die betriebliche Altersversorgung (Anlage 7) zum 30.09.2018 gekündigt. Unser Ziel war es, die Altersvorsorgeleistungen für die betroffenen Beschäftigten dauerhaft, d.h. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu sichern. Das haben wir erreicht!
Für Mitarbeiter/innen, die zum Stichtag 30.09.2018 bei der Kasse beschäftigt sind, bleiben Garantieverzinsung in Höhe 4% und die jährliche Steigerung von 1%, während der Bezugsdauer erhalten! Dass 0.4 Prozentpunkte der vereinbarten Gehaltsanhebung zum 1.Januar 2020 als Sanierungsbeitrag verwendet werden, war ein Kompromiss, um die Leistungen nach der Anlage 7 des TV für die Zukunft zu sichern.
Die Kasse hatte die betriebliche Altersversorgung (Anlage 7) zum 30.09.2018 gekündigt. Unser Ziel war es, die Altersvorsorgeleistungen für die betroffenen Beschäftigten dauerhaft, d.h. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu sichern. Das haben wir erreicht!
Für Mitarbeiter/innen, die zum Stichtag 30.09.2018 bei der Kasse beschäftigt sind, bleiben Garantieverzinsung in Höhe 4% und die jährliche Steigerung von 1%, während der Bezugsdauer erhalten! Dass 0.4 Prozentpunkte der vereinbarten Gehaltsanhebung zum 1.Januar 2020 als Sanierungsbeitrag verwendet werden, war ein Kompromiss, um die Leistungen nach der Anlage 7 des TV für die Zukunft zu sichern.
Betriebliche Altersversorgung für neue Beschäftigte
Wir befinden uns in den Endzügen der Verhandlung einer betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte, die zum 01.10.2018 bei der Kasse angefangen haben. Unsere Ziele sind:
Wir befinden uns in den Endzügen der Verhandlung einer betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte, die zum 01.10.2018 bei der Kasse angefangen haben. Unsere Ziele sind:
- Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung mit einem renommierten Partner
- Eine in Zeiten des anhaltenden EZB-Niedrigzinses attraktive Verzinsung des Vorsorgekapitals
- Eine angemessene Zuschussleistung durch die Arbeitgeberin
Diese Ziele werden wir voraussichtlich zusammen mit der KKH erreichen!
Sozialtarifvertrag
Es gelang uns, ein Gesamtpaket zu schnüren, mit dem die Folgen der Organisationsveränderungen der KKH abgemildert werden. Das Paket beinhaltet u.a.:
- Regelungen zur Mobilitätsunterstützung,
- einen Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand,
- Zuschussregelungen zur Kinderbetreuung und zur Pflege naher Angehöriger
- Möglichkeit der Altersteilzeit
Unser Erfolg: Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5!
Wir hatten schon seit Jahren die Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 gefordert. Dank unserer Hartnäckigkeit konnten wir die Arbeitgeberseite in 2017 davon überzeugen, Verhandlungen über die Neustrukturierung der Vertriebsvergütung aufzunehmen. Unser eindeutiges Ziel war es, alle Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 zu reintegrieren. Mit der Einigung wurde, obwohl seinerzeit gut gemeint, letztlich eine jahrelange Fehlentscheidung korrigiert.
Für alle Beschäftigten gilt wieder die Anlage 5 KKH TV, darüber hinaus wird mit der vereinbarten Prämienregelung eine attraktive Möglichkeit der Erfolgshonorierung gegeben.
Wir hatten schon seit Jahren die Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 gefordert. Dank unserer Hartnäckigkeit konnten wir die Arbeitgeberseite in 2017 davon überzeugen, Verhandlungen über die Neustrukturierung der Vertriebsvergütung aufzunehmen. Unser eindeutiges Ziel war es, alle Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 zu reintegrieren. Mit der Einigung wurde, obwohl seinerzeit gut gemeint, letztlich eine jahrelange Fehlentscheidung korrigiert.
Für alle Beschäftigten gilt wieder die Anlage 5 KKH TV, darüber hinaus wird mit der vereinbarten Prämienregelung eine attraktive Möglichkeit der Erfolgshonorierung gegeben.
Ausblick
Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder erfolgreich für Sie verhandeln.
Schwerpunkte sehen wir in den Themen:
Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder erfolgreich für Sie verhandeln.
Schwerpunkte sehen wir in den Themen:
- Angemessene Gehaltserhöhung ab dem 01.07.2020
- Neugestaltung der Tätigkeitsmerkmale (Anlage 5)
- Gestaltungsspielräume für Home Office und mobile Arbeitsplätze