Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Registergericht den DHV-Vertreter Olaf Kall als Mitglied des Aufsichtsrates der Galeria Karstadt Kaufhof bestellt. Es hat damit einem Antrag der Berufsgewerkschaft DHV stattgegeben.
Das Amtsgericht Essen hat in seinem Beschluss den Wahlerfolg der DHV bei der Galeria Kaufhof GmbH im Jahr 2017 als maßgeblichen Grund für die Bestellung des DHV-Vertreters anerkannt. Damals hatten in einer Urwahl 56,7 % der Beschäftigten für die DHV-Liste gestimmt. Die gerichtliche Entscheidung habe sich am hypothetischen Willen der Arbeitnehmerschaft zu orientieren, so dass der DHV ein Sitz im Aufsichtsrat des aus der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof neu geschaffenen Unternehmens zuzugestehen sei.
Die DHV begrüßt die gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Essen als den einzig richtigen Beschluss zur Berücksichtigung des Aufsichtsratswahlergebnisses der Galeria Kaufhof GmbH aus dem Jahr 2017. Die DHV wird über ihr Aufsichtsratsmitglied kritisch und konstruktiv die für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Weichenstellungen in den nächsten Wochen und Monaten begleiten.