Klare Antwort: Nein! Solange es keine allgemeine Impfpflicht zum Schutz gegen das Corona-Virus gibt, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zu einer Impfung verpflichten. Gleiches gilt für Einstellungen: auch hier darf der Arbeitgeber keine Impfung verlangen. Auch der Betriebsrat bzw. Personalrat darf nicht über eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Impfzwang herbeiführen. Die Entscheidung bleibt Privatsache des Arbeitnehmers.
Denn der Arbeitgeber müsste beweisen, dass er Arbeitnehmer ohne eine Impfung und aufgrund gesundheitlicher Folgen nicht länger beschäftigen könne. Daher gilt der Grundsatz nicht ohne weiteres in Berufen, in denen Menschen mit gefährdeten Personen arbeiten – wie z.B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Wenn Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Corona-Impfung eine Voraussetzung für die Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können in diesem Fall nicht zu einer Impfung gezwungen werden. Den Arbeitnehmern darf dann aber gekündigt werden.
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