Im Rahmen des neuen Gesetzespakets zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie ändert sich auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Nun ist eine gesetzlich geregelte Testpflicht für Arbeitgeber vorgesehen. Was bedeutet das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Antworten zu dieser Frage gibt unsere aktuelle Information, die Sie im Anhang erhalten.
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