::introtext::
Die DHV unterhält in Deutschland elf hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen. Sie vertreten umfassend die Interessen der DHV gegenüber Arbeitgebern und der Öffentlichkeit. Ihnen obliegt die Betreuung der Mitglieder vor Ort:
Sie gewähren den Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht und führen im Rahmen der Rechtsschutzordnung die Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
Sie betreuen und unterstützen die Tarifkommissionen bei den zu führenden Tarifverhandlungen ebenso wie die Betriebs- und Personalräten in den Betrieben. Sie sind zuständig für die Mitgliederwerbung und ebenso für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kontakte zu öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. den Kammern, den Parlamenten und den Regierungen.
::/introtext::
::fulltext::::/fulltext::