Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,
BAG schwächt den gewerkschaftlichen Pluralismus der Bundesrepublik und entwertet das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit – DHV legt Verfassungsbeschwerde ein und geht erforderlichenfalls vor den EuGH!
Nach mehr als 125 Jahren ihres Bestehens ist der Berufsgewerkschaft DHV die Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) aberkannt worden. Der Rechtsstreit ging seit Dezember 2013 durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen und wurde sogar im Jahr 2018 vom BAG an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückverwiesen. Mit der unverständlichen, aus Sicht der DHV verfassungsrechtlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung sind die Antragsteller dieses Verfahrens – Verdi, IG Metall, NGG und die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen – damit vorerst mit ihrem Versuch durchgedrungen, eine unliebsame inhaltlich und auf der christlichen Soziallehre basierende gewerkschaftliche Konkurrenz aus der Tarifarbeit in der Bundesrepublik zu verbannen.
In diesem Verfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob die DHV den Erfordernissen der BAG-Mächtigkeitsrechtsprechung der 1960er-Jahre genügt – die Arbeitswelt hat sich aber seitdem fundamental gewandelt! Die erfolgreiche, von zahlreichen Mitgliedern gestaltete Gewerkschaftsarbeit, die die DHV umfangreich vorgetragen und auch von den Antragstellern zu keinem Zeitpunkt bestritten wurde, spielte überhaupt keine Rolle – ebenso wie die Tatsache, dass die DGB-Gewerkschaften heute in vielen Bereichen kaum mehr als 10 % Organisationsgrad haben und damit auch kaum mehr mächtig sind! Allein die Gewerkschaften verdi und NGG haben seit den 2000er-Jahren über 20 % ihrer Mitglieder verloren!
„Wir sind traurig und empört über diesen Schlag in das Gesicht von über 70.000 Mitgliedern DHV-Mitgliedern, die sich in den Betrieben, als Betriebs-/Personal-/Aufsichtsräte, in Tarifkommissionen und übergeordneten sozialen Ehrenämtern täglich für das Wohl von Beschäftigten einsetzen!“ so der Bundesvorsitzende der DHV Henning Röders in einem ersten Kommentar zu der Entscheidung.
„DHV legt Verfassungsbeschwerde ein und geht erforderlichenfalls vor den EuGH!“ Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beraubt nicht nur der Organisation DHV ihre Tariffähigkeit, womit in nicht gerechtfertigter Weise in ihr nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verliehenes Grundrecht auf Betätigung als Arbeitnehmerkoalition eingegriffen wird. Auch die über 70.000 DHV-Mitglieder, die sich in vielfältiger Weise für ihre Gewerkschaft DHV engagieren, sind in nicht gerechtfertigter Weise in ihrem Grundrecht auf Betätigung in ihrer Gewerkschaft DHV eingeschränkt!
Ein Mitglied der DHV wird nach Veröffentlichung der Entscheidung mit den Worten zitiert: „Nun sind wir einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem neuen FDGB (ehemals DDR-Gewerkschaftsbund) in Deutschland!“
Auch als nicht tariffähige Gewerkschaft wird die DHV für die Rechte ihrer Mitglieder kämpfen und ihren Beitrag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Deutschland leisten. Dafür stehen wir in der Tradition als eine der ältesten Gewerkschaften in Deutschland!
Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Einigung erkämpft
Unsere Hartnäckigkeit und unsere Warnstreikaktionen haben Wirkung gezeigt.
Der Tarifkonflikt wurde in der gestrigen Verhandlungsrunde beigelegt und eine Einigung wurde erzielt. Der Einigung in der gestrigen Runde waren 3 ergebnislose Verhandlungstage und zwei massive Warnstreiks vorangegangen.
Geeinigt wurde sich auf eine pauschale Entgelterhöhung der tariflichen Entgelte für die vor dem 31.12.2020 in Crailsheim beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in Höhe von 70,00€ sowie eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 200,00€.
Diese pauschale Entgelterhöhung bedeutet insbesondere für die unteren Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs, so beträgt die Steigerung in der EG 2 beispielsweise 3,7% und in der EG 6 2,7%
Für die Auszubildenden wurde sich auf eine pauschale Erhöhung von 35,00€ und eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100,00€ geeinigt.
Die Auszahlung der Einmalzahlung soll noch in Juni erfolgen, die Entgeltsteigerung wird ab dem 01.07.2021 wirksam.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2022.
Für die Integration der Kolleginnen und Kollegen aus dem Werkvertrag wurde sich auf den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages geeinigt.
Danke an die Kolleginnen und Kollegen, die sich an beiden Streikaktionen so zahlreich beteiligt haben und damit diesem Abschluss den Weg bereitet haben. Mit diesem Abschluss müssen wir uns nicht verstecken. Danke auch an die Kollegen Herrmann, Kugler, Herr, Offenhäußer und Lorenz die sich wieder in der Verhandlungskommission engagiert haben.
Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Einigung erkämpft
Unsere Hartnäckigkeit und unsere Warnstreikaktionen haben Wirkung gezeigt.
Der Tarifkonflikt wurde in der gestrigen Verhandlungsrunde beigelegt und eine Einigung wurde erzielt. Der Einigung in der gestrigen Runde waren 3 ergebnislose Verhandlungstage und zwei massive Warnstreiks vorangegangen.
Geeinigt wurde sich auf eine pauschale Entgelterhöhung der tariflichen Entgelte für die vor dem 31.12.2020 in Crailsheim beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in Höhe von 70,00€ sowie eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 200,00€.
Diese pauschale Entgelterhöhung bedeutet insbesondere für die unteren Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs, so beträgt die Steigerung in der EG 2 beispielsweise 3,7% und in der EG 6 2,7%
Für die Auszubildenden wurde sich auf eine pauschale Erhöhung von 35,00€ und eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100,00€ geeinigt.
Die Auszahlung der Einmalzahlung soll noch in Juni erfolgen, die Entgeltsteigerung wird ab dem 01.07.2021 wirksam.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2022.
Für die Integration der Kolleginnen und Kollegen aus dem Werkvertrag wurde sich auf den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages geeinigt.
Danke an die Kolleginnen und Kollegen, die sich an beiden Streikaktionen so zahlreich beteiligt haben und damit diesem Abschluss den Weg bereitet haben. Mit diesem Abschluss müssen wir uns nicht verstecken. Danke auch an die Kollegen Herrmann, Kugler, Herr, Offenhäußer und Lorenz die sich wieder in der Verhandlungskommission engagiert haben.
Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Einigung erkämpft
Unsere Hartnäckigkeit und unsere Warnstreikaktionen haben Wirkung gezeigt.
Der Tarifkonflikt wurde in der gestrigen Verhandlungsrunde beigelegt und eine Einigung wurde erzielt. Der Einigung in der gestrigen Runde waren 3 ergebnislose Verhandlungstage und zwei massive Warnstreiks vorangegangen.
Geeinigt wurde sich auf eine pauschale Entgelterhöhung der tariflichen Entgelte für die vor dem 31.12.2020 in Crailsheim beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in Höhe von 70,00€ sowie eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 200,00€.
Diese pauschale Entgelterhöhung bedeutet insbesondere für die unteren Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs, so beträgt die Steigerung in der EG 2 beispielsweise 3,7% und in der EG 6 2,7%
Für die Auszubildenden wurde sich auf eine pauschale Erhöhung von 35,00€ und eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100,00€ geeinigt.
Die Auszahlung der Einmalzahlung soll noch in Juni erfolgen, die Entgeltsteigerung wird ab dem 01.07.2021 wirksam.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2022.
Für die Integration der Kolleginnen und Kollegen aus dem Werkvertrag wurde sich auf den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages geeinigt.
Danke an die Kolleginnen und Kollegen, die sich an beiden Streikaktionen so zahlreich beteiligt haben und damit diesem Abschluss den Weg bereitet haben. Mit diesem Abschluss müssen wir uns nicht verstecken. Danke auch an die Kollegen Herrmann, Kugler, Herr, Offenhäußer und Lorenz die sich wieder in der Verhandlungskommission engagiert haben.
NETTO-GBR-Sitzung: Weiter digital
Die Sitzung des Gesamtbetriebsrates von NETTO fand am 09.06.2021 erneut als Videokonferenz statt. Dabei wurde der Wunsch der Kollegen deutlich, sobald wie möglich wieder Treffen in Präsenz durchzuführen. Trotz aller Vorteile einer digitalen Veranstaltung bleibt der persönliche Kontakt, gerade bei schwierigen Themen mit der Geschäftsführung, unersetzbar.
Durch den Rückgang der Infektionszahlen hat sich auch bei Netto die Corona-Situation etwas entspannt. Dennoch bleibt es eine außerordentliche Leistung der Mitarbeiter, unter diesen Bedingungen 2020 im Handel wirtschaftlich erfolgreich gewesen zu sein.
DHV-Geschäftsführer Alexander Henf sprach über das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz, bewertete die Änderungen aus DHV-Sicht und gab Hilfestellung zum Umgang mit den neuen Regelungen, u.a. zur Abhaltung einer digitalen Betriebsratssitzung.
NETTO-GBR-Sitzung: Weiter digital
Die Sitzung des Gesamtbetriebsrates von NETTO fand am 09.06.2021 erneut als Videokonferenz statt. Dabei wurde der Wunsch der Kollegen deutlich, sobald wie möglich wieder Treffen in Präsenz durchzuführen. Trotz aller Vorteile einer digitalen Veranstaltung bleibt der persönliche Kontakt, gerade bei schwierigen Themen mit der Geschäftsführung, unersetzbar.
Durch den Rückgang der Infektionszahlen hat sich auch bei Netto die Corona-Situation etwas entspannt. Dennoch bleibt es eine außerordentliche Leistung der Mitarbeiter, unter diesen Bedingungen 2020 im Handel wirtschaftlich erfolgreich gewesen zu sein.
DHV-Geschäftsführer Alexander Henf sprach über das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz, bewertete die Änderungen aus DHV-Sicht und gab Hilfestellung zum Umgang mit den neuen Regelungen, u.a. zur Abhaltung einer digitalen Betriebsratssitzung.
NETTO-GBR-Sitzung: Weiter digital
Die Sitzung des Gesamtbetriebsrates von NETTO fand am 09.06.2021 erneut als Videokonferenz statt. Dabei wurde der Wunsch der Kollegen deutlich, sobald wie möglich wieder Treffen in Präsenz durchzuführen. Trotz aller Vorteile einer digitalen Veranstaltung bleibt der persönliche Kontakt, gerade bei schwierigen Themen mit der Geschäftsführung, unersetzbar.
Durch den Rückgang der Infektionszahlen hat sich auch bei Netto die Corona-Situation etwas entspannt. Dennoch bleibt es eine außerordentliche Leistung der Mitarbeiter, unter diesen Bedingungen 2020 im Handel wirtschaftlich erfolgreich gewesen zu sein.
DHV-Geschäftsführer Alexander Henf sprach über das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz, bewertete die Änderungen aus DHV-Sicht und gab Hilfestellung zum Umgang mit den neuen Regelungen, u.a. zur Abhaltung einer digitalen Betriebsratssitzung.
Online-Prüfungsvorbereitungslehrgang für die Sparten Industrie und Büromanagement
Am 31. Mai startet das DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen einen Online-Prüfungsvorbereitungslehrgang für Industriekaufleute und Kaufleute für Büromanagement. Der Kurs umfasst 9 Unterrichtsabende á drei Stunden. Schwerpunkt des Lehrgangs bildet die systematische Wiederholung des prüfungsrelevanten Fachwissens in den Fächern Fachbetriebslehre, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Teilnehmenden erfahren Lösungswege für prüfungstypische Aufgabenstellungen. Lehrgangsleiter ist der erfahrene Berufsschullehrer Bernd Ehlers.
Digitale Betriebskonferenz bei Metro
Punkt 10 Uhr am 10.06.2021 startete die erste digitale Betriebsrätekonferenz der Metro. Nach ein paar Anfangsschwierigkeiten funktionierte die Veranstaltung reibungslos. Sollte die Geschäftsführung im Glauben gewesen sein, dass es aufgrund des Formates eine ruhige Veranstaltung werden würde, so wurde sie im Chat eines Besseren belehrt. Wie auch in Präsenzsitzungen meldeten sich die Kolleginnen und Kollegen kritisch zu Wort und hinterfragten unter anderem die Strategie und einzelne Entscheidungen der Geschäftsführung.
Stellvertretend für den Betreuer des GBR, DHV-Geschäftsführer von NRW Harm Wellmann, nahm der hessische DHV-Geschäftsführer Alexander Henf an Betriebsrätekonferenz teil. Er machte auf das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz aufmerksam. Neben der Vorstellung der vielen Änderungen bewertete Herr Henf die Änderungen aus DHV-Sicht und ordnete sie in das Alltagsgeschäft der Betriebsräte ein.
Auch wenn Einigkeit bestand, dass Präsenztreffen weiter unverzichtbar sind, wurde die digitale Durchführung als Alternative begrüßt.