Betriebsräteversammlung bei der Hornbach Baumarkt AG

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Am 29.11.2017 fand die alljährliche Betriebsräteversammlung von Hornbach in Göttingen statt. Die Stimmung der 190 Teilnehmer war durchweg gut. Die Gesundheit der Mitarbeiter war ein ebenso zentrales Thema wie Arbeiten 4.0 und die damit einhergehende  Digitalisierung. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Kay Strelow erinnerte den Arbeitgeber an die damit verbundene hohe Verantwortung gerade älteren Mitarbeitern gegenüber, die das Unternehmen zu dem gemacht haben, was es heute ist. Vorstandsmitglied Wolfger Ketzler, verantwortlich u. a. für den Bereich Personal betonte, dass Hornbach als Arbeitgeber digitale Technologien künftig noch stärker einsetzen werde, um konkurrenzfähig zu bleiben. Man setze auf Flexibilisierung z. B. mit Expresskassen und strebe  einen digitalen papierlosen Markt an. Technologie soll eigesetzt werden, um effizienter zu arbeiten. Die Geschäftsführerin der DHV Silke Schönherr-Wagner  machte deutlich, dass Digitalisierung Chancen eröffne, aber gleichzeitig auch Risiken für Arbeitsplätze und Mitarbeiter bedeute. Sie sagte: Handel braucht Menschen. Wir wollen, dass bei zunehmender Technisierung die Arbeitnehmer im Focus stehen. Wir setzten uns beim Abschluss von Tarifverträgen dafür ein, dass die Arbeitnehmerinteressen  gerade auch im Hinblick auf die Digitalisierung beachtet werden.

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Tagung der DHV-Bundesfachgruppe Handel

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Am 29.11.2017 fand in der Duisburger Geschäftsstelle der DHV die Tagung der Bundesfachgruppe Handel statt. Im Focus stand insbesondere das Tarifgeschehen. Die Abschlüsse sowohl im Einzelhandel als auch im Groß- und Außenhandel Nordrhein-Westfalens wurden kritisch diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt war der geplante Tarifausstieg von Kaufhof und dessen Auswirkung auf Tarifbindung im Handel insgesamt. Zudem wurden die Teilnehmer über den aktuellen Stand des Tariffähigkeitsverfahrens informiert. 

Beim Austausch über die Situation in den Betrieben wurde deutlich, dass der Fachkräftemangel in allen Bereichen des Handels bereits jetzt ein Problem darstellt. Angesichts des Altersdurchschnitts in den Betrieben fordert die Bundesfachgruppe die Arbeitgeberseite auf, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, sowohl für langjährig Beschäftigte als auch für Auszubildende und neue Kollegen, um den demographischen Wandel zu begegnen!

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Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 € 
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 €
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

 

Gut besuchte Lehrgänge der Bildungsstätte Bremen

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Das Bildungsangebot der Bildungsstätte Bremen wurden auch im Herbst 2017 gut angenommen. 

Vom 21.-24.11.2017 fand im Hotel Roshop in Barnstorf ein Betriebsräteseminar zum Thema „Die Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahlen 2018“ statt. An diesem Seminar nahmen Betriebsräte u.a. aus den Bereichen Handel, Wohlfahrtsverbände und Logistik teil. Der Hauptreferent Horst Liebendahl sowie die Geschäftsführerin der Bildungsstätte Bremen, Martina Hofmann, schulten die Betriebsräte an vier Tagen.

 

Am 20.11.2017 startete unter Leitung des erfahrenen Handelsfachlehrers Helmut Saitzek der Vorbereitungslehrgang auf die kaufmännische Abschlussprüfung für die Sparten Groß- und Außenhandel. An diesem ebenfalls 15 Abenden à zwei Zeitstunden dauernden Kurs, nehmen 27 Auszubildende teil.

 

 

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Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“, d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen Sie nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMER einkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHVVerhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.

Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“,
d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen die Beschäftigten der BARMER nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMEReinkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHV-Verhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken
sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage
    ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.

 

Tarifinformation Alexander Moksel GmbH Buchloe

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 1. Verhandlungsrunde über den neuen Entgelttarifvertrag

Am 20. November 2017 trafen wir uns mit den Vertretern der Arbeitgeberseite zur 1. Verhand-lungsrunde und brachten unsere Forderungen vor:

1. Erhöhung der Tariflöhne um 3% und
2. eine deutliche Anhebung der Eingruppierungen bei den Auszubildenden

Gerade die Erhöhung bei den AZUBIS wurde von der Arbeitgeberseite positiv und zustim-mend aufgenommen!

Zur Erhöhung der Tariflöhne brachte die Arbeitgeberseite einen Gegenvorschlag. Dieser um-fasst eine Erhöhung um 1% kombiniert mit einer monatlichen Einzahlung auf eine Kreditkarte zwischen 25 und 44 Euro. Dieser Betrag soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur freien Verfügung stehen. Hauptargument für diesen Vorschlag ist die Möglichkeit des Unternehmens, allen Mitarbeitern eine steuer- und sozialabgabenfreie Zuwendung zu ermöglichen.
DHV und Arbeitgeber vereinbarten, das bis zur nächsten Verhandlung am 11.12.2017 die Ar-beitgeberseite konkrete Zahlenbeispiele vorlegt, wie sich dieser Vorschlag auf die Gehälter auswirken wird. Hier sind wir gespannt auf die zweite Verhandlungsrunde.

Wir informieren Sie weiter! Wir reden nicht nur, wir handeln!
Ihre Meinung ist uns wichtig!!!

Bringen Sie sich mit Ihren Ideen und Vorstellungen ein. Werden Sie Mitglied der DHV unter dem Motto: Mitbestimmen, Mitgestalten bei Ihrem Tarifvertrag!

 

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Erfolgreicher Tarifabschluß: Neues Entgeltmodell vereinbart!

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DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.

Einem intensiven Verhandlungsprozeß zwischen der DHV Tarifkommission und
Vertretern des DRK Kreisverbandes, wurde ab dem Beginn des Jahres 2018 ein
neues Entgeltmodell vereinbart. Dieses sieht in den nächsten drei Jahren sehr deutliche
Entgeltsteigerungen vor. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur individuell
unterschiedlich sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der
Steigerungen nicht möglich. Die Vorstellung des neuen Systems erfolgt auf Versammlungen
im Dezember und in persönlichen Gesprächen mit den Beschäftigten.
Weiterhin wurde Folgendes vereinbart:

· DHV Mitglieder erhalten eine jährliche Sonderzahlung

· Bessere Vergütung von Zusatzfunktionen

· Umstellung der Bonusregelung bei Nichtvorliegen von Fehlzeiten

· Neuregelung der Grundlagen zur Leistungsbeurteilung

Durch den neuen Tarifvertrag verbessern sich die Bedingungen der Beschäftigten
spürbar. Danke an alle engagierten Mitglieder, die durch ihre tatkräftige Unterstützung
diese Ergebnis möglich gemacht haben. Werden Sie Mitglied der DHV – Die
Berufsgewerkschaft e.V. und gestalten Sie Ihre tarifliche Zukunft mit!

 

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Seminare der Bildungsstätte Nord 2018

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Nach längerer Pause sind wieder Seminare des DHV Bildungswerkes im Norden geplant. Im nächsten Jahr finden wieder Betriebsratswahlen statt. Daher steht zunächst die Wahlvorbereitung im Mittelpunkt der Bildungsarbeit. Daran anschließend finden Seminare für die neu gewählten Betriebsratsmitglieder statt, die sich aber auch als Auffrischung für Betriebsräte eignen, die bereits länger im Amt sind. Im letzten Quartal gibt es dann Spezialseminare zu verschiedenen Themen.

Auf Wunsch werden auch Inhouse-Schulungen zu von Ihnen gewählten Themen angeboten.
Weitere Seminarangebote finden Sie hier: www.dhv-cgb.de/weiterbildung/seminare

Seminarplan Bildungsttätte Nord 2018

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