Ruhepausen

Ruhepausen sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.

Probezeit

Probezeit soll Arbeitgebern die Möglichkeit geben, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags die Geeignetheit des Arbeitnehmers zu prüfen. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Personalakte

Personalakte enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Mutterschutz

Mutterschutz sichert der berufstätigen Frau einen besonderen Schutz in der Zeit vor und nach der Niederkunft. Gesetzliche Regelungen enthält das Mutterschutzgesetz vom 20.6.2002. Es enthält Beschäftigungsverbote, ein Kündigungsverbot und Regelungen über Leistungen.