Betriebsverfassung bezeichnet in Form des Betriebsverfassungsrechts den rechtlichen Rahmen der Wahl und die Arbeitsvoraussetzungen von Betriebsräten.
Betriebsurlaub
Betriebsurlaub bezeichnet die gleichzeitige Erteilung des Urlaubs an einen Teil oder die gesamte Belegschaft. Die Festlegung von Betriebsurlaub steht im Ermessen des Arbeitgebers. Besteht ein Betriebsrat so unterliegt die Einführung von Betriebsurlaub der Mitbestimmung.
Betriebsrat
Betriebsrat bezeichnet die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. In Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25.9.2001.
Betriebliche Übung
Betriebliche Übung liegt vor, wenn Arbeitnehmern in einer Art betrieblichem Gewohnheitsrecht Zugeständnisse gemacht werden (z.B. in Form von Gratifikationen)
Betrieb
Betrieb ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sachlicher oder immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Beschwerde
Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts.
Beschäftigungsanspruch
Beschäftigungsanspruch ist ein Anspruch des Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen
Berufung
Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Arbeitsgerichts. Zuständig für die Berufung ist das Landesarbeitsgericht.
Berufsschule
Berufsschule muss von Auszubildenden besucht werden. Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Berufskrankheit
Berufskrankheit ist eine Krankheit, die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses erleidet und die in der Berufskrankheitenverordnung vom 31.10.1997 aufgeführt ist.