Arbeitsgerichtsgesetz
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch den Arbeitsvertrag zustande kommt.
Arbeitsplatz
Arbeitsplatz ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss.
Arbeitskampf
Arbeitskampf ist der Oberbegriff für Aussperrung und Streik.
Arbeitsgericht
Arbeitsgericht ist die unterste Instanz der für Arbeitsstreitigkeiten zuständigen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitnehmerähnliche Personen
Arbeitnehmerähnliche Personen sind Personen, die zwar in keinem Arbeitsverhältnis stehen, die aber wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Unternehmer in bestimmten Bereichen wie Arbeitnehmer behandelt werden. Arbeitnehmerähnliche Personen sind insbesondere Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist derjenige, der gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet ist.
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Anfechtung
Anfechtung des Arbeitsvertrags hat die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge. Die Anfechtung kann insbesondere wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung erfolgen.