Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis befristet ist. Das Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anderes kann allerdings in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt werden.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Allgemeinverbindlichkeitserklärung bedeutet, dass durch eine entsprechende Anordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unter bestimmten Voraussetzungen ein Tarifvertrag auch auf nichttarifgebundene, das heißt bisher nicht an diesen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden kann.
Alkohol
Alkohol im Betrieb kann vom Arbeitgeber verboten werden. Will der Arbeitgeber ein Alkoholverbot aussprechen, kann der Betriebsrat den Abschluss einer einschlägigen Betriebsvereinbarung verlangen.
Akkordlohn
Akkordlohn wird gezahlt, wenn die Höhe der Entlohnung durch das konkrete Arbeitsergebnis bzw. die konkrete Arbeitsleistung bestimmt wird. Akkordarbeit kann von einer Einzelperson oder von einer Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden.
Abwicklungsvertrag
Abwicklungsvertrag ist eine besondere Form des Aufhebungsvertrags. Er enthält Regelungen über die Rechtswirkungen des aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags beendeten Arbeitsverhältnisses.
Abtretung
Abtretung ist ein Vertrag, durch den der Abtretende seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Sie ist formlos gültig. Der Arbeitnehmer kann seine Forderung auf die Arbeitsvergütung nicht wirksam abtreten, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
Abrufarbeit
Abrufarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, durch das der Arbeitnehmer sich verpflichtet, seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen, wobei eine bestimmte Dauer der wöchentlichen/täglichen Arbeitszeit festzulegen ist.