Privatbanken und öffentliche Banken: Mit einer umfangreichen Tarifagenda in das neue Jahr gestartet

Die DHV hat mit den Privatbanken und den öffentlichen Banken die Tarifverhandlungen zu den Themenkomplexen, die im vergangenen Jahr nicht abgeschlossen werden konnten, wiederaufgenommen.

Bedingt durch die Beendigung der Tarifgemeinschaft von Privatbanken und öffentlichen Banken führt die DHV getrennte Tarifverhandlungen. Die Agenda der für die nächsten Monate bis Juni vereinbarten Verhandlungstermine umfasst folgende Themen:

Privatbanken:
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Sozialpartnermodell zur Betriebsrente
    Neuregelung der Eingruppierungen

Öffentliche Banken: 
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Neuregelung der Eingruppierungen

Über diese Themen hinaus werfen die in 2021 anstehenden Gehaltstarifverhandlungen ihre Schatten voraus. Bei den öffentlichen Banken liegen bereits erste Terminvorschläge vor. Geplant ist, mit den Gehaltstarifverhandlungen im Juni zu beginnen.

Mit den Privatbanken fand der Verhandlungsauftakt am 08.02.2021 in Form einer Videokonferenz statt. Thema war das Sozialpartnermodell zur Betriebsrente. Die Verhandlungen zu diesem Thema sind bereits weit fortgeschritten, so dass eine Einigung durchaus in Reichweite ist. Strittig ist aber vor allem noch der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente. Das Angebot eines Zuschusses in Höhe von 0,5 % des Altersvorsorgebetrages hat die DHV als unzureichend zurückgewiesen. Offen ist auch noch die Höhe des Sicherungsbetrages.
Zuversichtlich beurteilt die DHV auch die Einigungschancen beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Auch hier sind die Verhandlungen bereits weit fortgeschritten. Die Neuregelung der Eingruppierungen ist dagegen nach Auffassung der DHV zu komplex, um sie bis zum Start der Gehaltstarifverhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Mit den öffentlichen Banken startete die DHV am 15.02. ebenfalls in Form einer Videokonferenz in die Verhandlungen. Der Termin brachte einige Fortschritte beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Positiv zu bewerten ist, dass die Arbeitgeber bereit ist, die DHV-Forderung nach einem Anspruch Ausgebildeter auf eine Sabbatzeit in eine tarifvertragliche Regelung umzusetzen. Fortschritte gab es auch bei anderen Themen, u.a. die Freistellung zur Vorbereitung auf Prüfungen. Eingehend diskutiert wurde die Vereinbarung eines unbefristeten Übernahmeanspruchs von Ausgebildeten. Eine Einigung zu diesem Thema konnte noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden fortgesetzt, bereits in der nächsten Woche sind weitere Termine vereinbart.

Gehaltstarifvertrag Asklepios Klinikum Bad Abbach: 6% Gehaltssteigerung und 250 Euro netto Coronasonderzahlung

Mit diesem mehr als erfreulichen Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum neuen Entgeldtarifvertrag zwischen der Geschäftsleitung und unserer Tarifkommission.

Der Start der Verhandlungen war schwierig: Die Arbeitgeberseite wies unsere Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5 % für ein Jahr zurück. Begründung: Die wirtschaftliche Situation lasse keinen Spielraum für angemessene Gehaltserhöhungen zu. Die DHV-Forderung liege weit außerhalb des Rahmens des Abschlusses TVÖD 2020 (28 Monate Laufzeit; 7 Nullmonate; Gehaltserhöhungen 1,4 % zum 01.04.2021 und 1,8 % zum 01.04.2022; gestaffelte Corona-Prämien).

Trotz dieses Widerstandes konnten wir im Hinblick auf die spezielle Situation in der Region deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen:

    2,0 % zum 01.07.2021
    2,0 % zum 01.01.2022
    2,0 % zum 01.01.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 6,0 % über eine Laufzeit von 3 Jahren liegt der Abschluss über dem TVÖD-Niveau von 3,2 % über 28 Monate!

Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen:

  • steuerfreie Coronazulage von 250 Euro im März 2021, für Teilzeitmitarbeiter anteilig.
  • Ersatzlose Streichung der Entgeltgruppe A6p zum 01.04.2021. Dies erhöht deutlich die Attraktivität der Einstieggehälter im Pflegebereich.
  • Für DHV-Mitglieder gibt es im April 2021 eine Einmalzahlung von 100 Euro!

Gehaltstarifvertrag Asklepios Klinikum Bad Abbach: 6% Gehaltssteigerung und 250 Euro netto Coronasonderzahlung

Mit diesem mehr als erfreulichen Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum neuen Entgeldtarifvertrag zwischen der Geschäftsleitung und unserer Tarifkommission.

Der Start der Verhandlungen war schwierig: Die Arbeitgeberseite wies unsere Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5 % für ein Jahr zurück. Begründung: Die wirtschaftliche Situation lasse keinen Spielraum für angemessene Gehaltserhöhungen zu. Die DHV-Forderung liege weit außerhalb des Rahmens des Abschlusses TVÖD 2020 (28 Monate Laufzeit; 7 Nullmonate; Gehaltserhöhungen 1,4 % zum 01.04.2021 und 1,8 % zum 01.04.2022; gestaffelte Corona-Prämien).

Trotz dieses Widerstandes konnten wir im Hinblick auf die spezielle Situation in der Region deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen:

    2,0 % zum 01.07.2021
    2,0 % zum 01.01.2022
    2,0 % zum 01.01.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 6,0 % über eine Laufzeit von 3 Jahren liegt der Abschluss über dem TVÖD-Niveau von 3,2 % über 28 Monate!

Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen:

  • steuerfreie Coronazulage von 250 Euro im März 2021, für Teilzeitmitarbeiter anteilig.
  • Ersatzlose Streichung der Entgeltgruppe A6p zum 01.04.2021. Dies erhöht deutlich die Attraktivität der Einstieggehälter im Pflegebereich.
  • Für DHV-Mitglieder gibt es im April 2021 eine Einmalzahlung von 100 Euro!

Gehaltstarifvertrag Asklepios Klinikum Bad Abbach: 6% Gehaltssteigerung und 250 Euro netto Coronasonderzahlung

Mit diesem mehr als erfreulichen Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum neuen Entgeldtarifvertrag zwischen der Geschäftsleitung und unserer Tarifkommission.

Der Start der Verhandlungen war schwierig: Die Arbeitgeberseite wies unsere Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5 % für ein Jahr zurück. Begründung: Die wirtschaftliche Situation lasse keinen Spielraum für angemessene Gehaltserhöhungen zu. Die DHV-Forderung liege weit außerhalb des Rahmens des Abschlusses TVÖD 2020 (28 Monate Laufzeit; 7 Nullmonate; Gehaltserhöhungen 1,4 % zum 01.04.2021 und 1,8 % zum 01.04.2022; gestaffelte Corona-Prämien).

Trotz dieses Widerstandes konnten wir im Hinblick auf die spezielle Situation in der Region deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen:

    2,0 % zum 01.07.2021
    2,0 % zum 01.01.2022
    2,0 % zum 01.01.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 6,0 % über eine Laufzeit von 3 Jahren liegt der Abschluss über dem TVÖD-Niveau von 3,2 % über 28 Monate!

Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen:

  • steuerfreie Coronazulage von 250 Euro im März 2021, für Teilzeitmitarbeiter anteilig.
  • Ersatzlose Streichung der Entgeltgruppe A6p zum 01.04.2021. Dies erhöht deutlich die Attraktivität der Einstieggehälter im Pflegebereich.
  • Für DHV-Mitglieder gibt es im April 2021 eine Einmalzahlung von 100 Euro!

Ein Hauen und Stechen

Es ist kälter geworden im Jahr 2021 in Deutschland, und dies betrifft nicht nur das Wetter, sondern auch besonders die Arbeitswelt. Wohin man schaut, sieht man schlechte Nachrichten und negative Prognosen.

Die Bankenwelt, vor allem die Commerzbank, stand mit massivem Stellenabbau und Filialschließungen in der Presse. Im Handel stand die Modehandelskette H&M zu Recht in der Kritik mit ihrem Freiwilligenabbauprogramm, welches sich anscheinend vor allem an Mütter und Schwerbehinderte richtete. Aber diese Unternehmen sind kein Einzelfall.

Diese Entwicklungen haben bereits letztes Jahr, begonnen, sie werden 2021 ihre Fortsetzung finden und sich verschärfen. „Zeig mir die Schwachen, die Lahmen und die Kranken und sonstige Fälle, die für Arbeitgeber statistisch ein Problem darstellen“, wie z.B. Mütter mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende. Man könnte meinen, dass obige Losung an die Personalabteilungen herausgegeben wurde. Diese versuchen eine Atmosphäre der Angst, des Unmutes und der Zwietracht zu sähen, damit es zu einem Hauen und Stechen innerhalb der Belegschaft kommt und jeder hofft, „Gott sei Dank nicht ich, sondern der Kollege oder die Kollegin.“

Wir appellieren hier mit Nachdruck an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und an die Kollegen und Kolleginnen: Lasst Euch nicht entzweien!

Aber diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Wie wir aus unserem Arbeitsalltag erfahren, gibt es viele Arbeitgeber und Unternehmen, welche die Gelegenheit und die Momente der Angst der Arbeitnehmer nutzen und viele Dinge zum Vorteil der Arbeitgeber regeln, seien es Kündigungen oder ausgelassene Vertragsverhandlungen oder die Verhandlung von Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen. Es wird zum Teil massiv Druck ausgeübt, ein Klima der Angst erzeugt und mit den Ängsten der Arbeitnehmer gespielt. Angst ist aber kein guter Geschäftspartner!

Wir können den Arbeitnehmern, die noch nicht DHV-Mitglied oder Gewerkschafts-Mitglied sind nur zurufen „Organisiert Euch!“ und „Gemeinsam sind wir stark!“. Wir stehen Euch zur Seite, denn gemeinsam stehen wir das durch!

Ein Hauen und Stechen

Es ist kälter geworden im Jahr 2021 in Deutschland, und dies betrifft nicht nur das Wetter, sondern auch besonders die Arbeitswelt. Wohin man schaut, sieht man schlechte Nachrichten und negative Prognosen.

Die Bankenwelt, vor allem die Commerzbank, stand mit massivem Stellenabbau und Filialschließungen in der Presse. Im Handel stand die Modehandelskette H&M zu Recht in der Kritik mit ihrem Freiwilligenabbauprogramm, welches sich anscheinend vor allem an Mütter und Schwerbehinderte richtete. Aber diese Unternehmen sind kein Einzelfall.

Diese Entwicklungen haben bereits letztes Jahr, begonnen, sie werden 2021 ihre Fortsetzung finden und sich verschärfen. „Zeig mir die Schwachen, die Lahmen und die Kranken und sonstige Fälle, die für Arbeitgeber statistisch ein Problem darstellen“, wie z.B. Mütter mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende. Man könnte meinen, dass obige Losung an die Personalabteilungen herausgegeben wurde. Diese versuchen eine Atmosphäre der Angst, des Unmutes und der Zwietracht zu sähen, damit es zu einem Hauen und Stechen innerhalb der Belegschaft kommt und jeder hofft, „Gott sei Dank nicht ich, sondern der Kollege oder die Kollegin.“

Wir appellieren hier mit Nachdruck an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und an die Kollegen und Kolleginnen: Lasst Euch nicht entzweien!

Aber diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Wie wir aus unserem Arbeitsalltag erfahren, gibt es viele Arbeitgeber und Unternehmen, welche die Gelegenheit und die Momente der Angst der Arbeitnehmer nutzen und viele Dinge zum Vorteil der Arbeitgeber regeln, seien es Kündigungen oder ausgelassene Vertragsverhandlungen oder die Verhandlung von Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen. Es wird zum Teil massiv Druck ausgeübt, ein Klima der Angst erzeugt und mit den Ängsten der Arbeitnehmer gespielt. Angst ist aber kein guter Geschäftspartner!

Wir können den Arbeitnehmern, die noch nicht DHV-Mitglied oder Gewerkschafts-Mitglied sind nur zurufen „Organisiert Euch!“ und „Gemeinsam sind wir stark!“. Wir stehen Euch zur Seite, denn gemeinsam stehen wir das durch!

Seminarprogramm 2021 des DHV- Bildungswerkes in Baden-Württemberg

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Nachdem es im letzten Jahr und auch noch am Anfang diesen Jahres, bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht möglich war Seminare in gewohnter Weise anzubieten, sind wir zuversichtlich, dass dies nach Ostern wieder möglich sein wird. Beginnend ab Mitte April 2021 haben wir für Sie ein neues Seminarprogramm geplant, mit diesem bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks auch für den Rest des Jahres 2021 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen an.

Wie gewohnt bieten wir eine interessante Mischung sowohl aus Grundlagen- und Aufbauseminaren, als auch Fach- und Spezialseminare zu den unterschiedlichsten Themen an. Insbesondere möchten wir das Augenmerk auf unsere Fachseminare lenken. Hier haben wir neben den schon in der Vergangenheit veranstalteten Seminaren, wie zum Beispiel Mobbing auch neue Themen wie den Umgang mit Suchterkrankungen sowie auch Seminare zur Einführung in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, wie auch zum Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken im Angebot.
Gerne bieten wir Ihnen auch eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Lösung, sowohl in Präsenz als auch online an.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte & JAV Schulung nach dem BetrVG

Personalräte & JAV Schulungen nach dem LPVG BW

Die entsprechenden einzelnen Seminarausschreibungen finden Sie hier.
Die gedruckten, so wie die digitalen Ausschreibungen können demnächst auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

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::pdf_neuigkeiten::::/pdf_neuigkeiten::

250121 GH AH 01

DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen, Fortsetzung unseres Prüfungsvorbereitungslehrgang für Groß- und Außenhandelskaufleute

Am 25.Januar war für die 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Prüfungsvorbereitungslehrgangs für Groß- und Außenhandelskaufleute der erste
Unterrichtsabend nach der Weihnachtspause. Trotz verschärfter Corona-Schutzmaßnahmen in Bremen kann der Lehrgang weiterhin im Gemeindesaal
der St.-Georgs-Gemeinde in Bremen als Präsenzunterricht durchgeführt werden, wie das nachstehende Foto belegt. Es stehen noch fünf Unterrichtsabende aus. Der Lehrgang endet am 01.03.21. Lehrgangsleiter ist der erfahrene Fachlehrer Helmut Saitzek.

 

250121 GH AH 01