DHV NRW sagt „DANKE!“ an alle Beschäftigten, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corona hat Deutschland und besonders NRW im Griff. Das allgemeine Leben und vor allem das Arbeitsleben hat schwere Einschnitte hinnehmen müssen, eine Besserung ist in den nächsten Wochen und sehr wahrscheinlich Monaten nicht in Sicht.

Wir müssen uns nun solidarisch und kollegial verhalten. Wir sollten  unsere Kollegen im Gesundheits- und Pflegebereich, in allen Bereichen des Handels, der Banken und der Versicherungen unterstützen. Wir stehen an Eurer Seite auch und besonders in Zeiten der Krise!

Wir möchten hier allen Arbeitnehmern und Einsatzkraeften  und ganz besonders den DHV-Mitgliedern, die in den Bereichen des Handels und der Gesundheit weiterarbeiten, damit das Leben so normal wie möglich fortgeführt werden kann, einfach Danke sagen!

Wir, die DHV in NRW, danken Euch für Euren wichtigen Einsatz! Bleibt bitte gesund!

Auswirkungen der Corona-Krise im Handel – Schluss mit Hamsterkäufen!

19.03.2020

Trotz wiederholter Politiker-Statements in den Medien zur sicheren Versorgung sind nach wie vor Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel zu beobachten.

Die DHV fordert daher: Die Politik muss Hamsterkäufe energischer bekämpfen! 

Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und in der Logistik arbeiten am Anschlag und darüber hinaus. Sie erbringen Höchstleistungen wie noch nie in der Nachkriegszeit!  Sie sind überlastet gerade weil die Menschen hamstern. Eine Sonntagsöffnung kann nur vorübergehend eine Lösung sein, denn auf die Gesundheit der Mitarbeiter im Handel kommt es in der aktuellen Situation besonders an. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind weiterhin einzuhalten!

Offenbar reichen Stellungnahmen der Bundes-Ernährungsministerin und der Handelsverbände in der Bundespressekonferenz nicht aus. Hier muss stärkere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Aber nicht nur die Politik, auch die Arbeitgeber im Handel müssen sich in dieser Situation häufiger und aktiver in den Medien einbringen, um diese Situation unter Kontrolle zu bringen!

Der Handel trägt neben dem Gesundheitssektor und den Sicherheitsbehörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei. Mit anderen Worten: Auch der Handel ist systemrelevant! Das muss in Zukunft anerkannt werden!

Für die Bereiche des Handels, die aufgrund der staatlichen Maßnahmen in der Existenz bedroht sind, müssen schneller unbürokratische Lösungen gefunden werden!

Wir fordern Wertschätzung der Mitarbeiter im Handel – vor Ort in den Filialen und in der Logistik! Wertschätzung von Kunden, aber auch von den verantwortlichen Arbeitgebern und Politikern! Daher appelliert die DHV an die Verantwortlichen: Handeln Sie!

Auswirkungen der Corona-Krise im Handel – Schluss mit Hamsterkäufen!

Trotz wiederholter Politiker-Statements in den Medien zur sicheren Versorgung sind nach wie vor Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel zu beobachten.

Die DHV fordert daher: Die Politik muss Hamsterkäufe energischer bekämpfen! 

Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und in der Logistik arbeiten am Anschlag und darüber hinaus. Sie erbringen Höchstleistungen wie noch nie in der Nachkriegszeit!  Sie sind überlastet gerade weil die Menschen hamstern. Eine Sonntagsöffnung kann nur vorübergehend eine Lösung sein, denn auf die Gesundheit der Mitarbeiter im Handel kommt es in der aktuellen Situation besonders an. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind weiterhin einzuhalten!

Offenbar reichen Stellungnahmen der Bundes-Ernährungsministerin und der Handelsverbände in der Bundespressekonferenz nicht aus. Hier muss stärkere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Aber nicht nur die Politik, auch die Arbeitgeber im Handel müssen sich in dieser Situation häufiger und aktiver in den Medien einbringen, um diese Situation unter Kontrolle zu bringen!

Der Handel trägt neben dem Gesundheitssektor und den Sicherheitsbehörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei. Mit anderen Worten: Auch der Handel ist systemrelevant! Das muss in Zukunft anerkannt werden!

Für die Bereiche des Handels, die aufgrund der staatlichen Maßnahmen in der Existenz bedroht sind, müssen schneller unbürokratische Lösungen gefunden werden!

Wir fordern Wertschätzung der Mitarbeiter im Handel – vor Ort in den Filialen und in der Logistik! Wertschätzung von Kunden, aber auch von den verantwortlichen Arbeitgebern und Politikern! Daher appelliert die DHV an die Verantwortlichen: Handeln Sie!

Veranstaltungsabsage aufgrund von Corona

Bedauerlicherweise muss der DHV-Landesverband Baden-Württemberg bedingt durch die Corona-Pandemie bis auf weiteres alle Veranstaltungen wie die Personalrätekonferenz, die Landesfachgruppensitzungen und die Bezirkstagungen absagen und bis auf weiteres verschieben. Auch die Seminare für Betriebs- und Personalräte der DHV Bildungsstätte Südwest mussten abgesagt werden.
Die ausgefallen Termine werden nach Möglichkeit nachgeholt, sobald sich die Gesamtsituation entspannt hat.
Unsere Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim und Lörrach sind für Sie bei Fragen und Problemen aber natürlich telefonisch und elektronisch erreichbar.

Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Die DHV ist auch in Zeiten der Coronapandemie für ihre Mitglieder da!

Die Coronapandemie stellt das private und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland auf den Kopf. Die Entwicklungen seit Freitag vergangener Woche und insbesondere die Ansprache der Bundeskanzlerin haben die Einschnitte, die uns in den nächsten Wochen bevorstehen, drastisch vor Augen geführt: Bis zum 19.04.2020 werden in den meisten Bundesländern die Schulen und Kitas geschlossen. Auch kleine Veranstaltungen werden verboten. Bars, Restaurants, Cafés und kulturelle Einrichtungen werden geschlossen oder unterliegen massiven Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Geschäfte werden geschlossen Grenzen und die Inseln der Nord- und Ostsee werden abgeriegelt. Von Reisen selbst innerhalb Deutschlands wird massiv abgeraten.

Auch die DHV bleibt nicht von dieser Entwicklung verschont. Wir werden mindestens bis zum 17.04.2020 auf persönliche Präsenztermine unserer Mitarbeiter/innen zum Zwecke von Betriebsbesuchen, Verhandlungen, Gesprächen und weiteren Veranstaltungen aller Art verzichten. Dieser Verzicht geschieht ausschließlich als unbedingt notwendiger Beitrag zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und zum Schutze der Gesundheit unserer Mitglieder, Mitarbeiter/innen und Gesprächspartner! Davon betroffen sind leider auch die Betriebsrats- und Personalratsseminare des DHV-Bildungswerks, die mindestens bis Ende April nicht stattfinden werden.

Die Einschränkung unserer Außendiensttätigkeiten bedeutet aber keine Einschränkung bei der Vertetung der Interessen unserer Mitglieder. Im Gegenteil: Gerade angesichts der immensen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeitswelt ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung notwendiger denn je! 

Wir bieten unseren Mitgliedern einen vollumfänglichen Service, insbesondere:

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz vor den Arbeits- und Sozialgerichten
  • Umfängliche Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Coronavirus und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
  • Beratung unserer Mitglieder in Betriebs- und Personalräten zu Auswirkungen der Coronapandemie auf die betriebliche Ordnung
  • Informationen zu politisch aktuellen Themen 
  • Des Weiteren handeln wir dort, wo die Ausnahmesituation dies unbedingt erfordert, ím Auftrag unserer Mitglieder im tarifpolitischen Bereich, z.B. tarifliche Regelungen zur Ermöglichung von Kurzarbeit 

Zu diesen und weiteren Themen, die Sie bewegen, stehen unsere Mitarbeiter/innen in der Hauptgeschäftsstelle und den Geschäftsstellen zur Verfügung! 

Die nächsten Wochen werden uns alle auf eine harte Probe stellen. Unser privater und beruflicher Alltag wird sich massiv ändern. Aber das wichtigste ist Gesundheit, deshalb: Bleiben Sie gesund!

Umzug der DHV-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der DHV,
 
hiermit möchten wir Ihnen/Euch mitteilen, dass die Geschäftsstelle des DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen und des DHV – Bildungswerks e.V., Bildungsstätte Duisburg zum 01.04.2020  in die
Königstr. 72
47051 Duisburg
umzieht.
Wir bitten Sie/Euch, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und Ihre/Eure Daten entsprechend anzupassen.
Sie/Ihr können/könnt uns in der Zeit zwischen 18.03.20 bis 01.04.2020 wie gewohnt über Email  (dhv.nrw@dhv-cgb.de) und telefonisch (0203/298391 oder 0162/1016662) erreichen.

Umzug der DHV-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der DHV,
 
hiermit möchten wir Ihnen/Euch mitteilen, dass die Geschäftsstelle des DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen und des DHV – Bildungswerks e.V., Bildungsstätte Duisburg zum 01.04.2020  in die
Königstr. 72
47051 Duisburg
umzieht.
Wir bitten Sie/Euch, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und Ihre/Eure Daten entsprechend anzupassen.
Sie/Ihr können/könnt uns in der Zeit zwischen 18.03.20 bis 01.04.2020 wie gewohnt über Email  (dhv.nrw@dhv-cgb.de) und telefonisch (0203/298391 oder 0162/1016662) erreichen.

Tarifverhandlungen bei Vion Hilden abgeschlossen!

Die Tarifverhandlungen zwischen Vion in Hilden und der DHV  gestalteten sich seit Anfang November 2019 schwierig. Die anfänglichen teils hohen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen, aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungspausen unterbrochen.
 
Nach langwierigen Tarifverhandlungen haben die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit rückwirkender Wirkung ab 01.01.2020 erzielt:
  • Laufzeit: 24 Monate bis 31.12.2021.
  • Gehaltserhöhungen: 2,3 % ab 01.01.2020 und weitere 2,3 % ab 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: Im 1. Jahr: 750 Euro; im 2. Jahr: 850 Euro; im 3. Jahr: 990 Euro
  • Gewerbliche Auszubildende erhalten eine Zulage von 100,00 € pro Monat.
Zudem wurde eine Betriebszugehörigkeitsklausel erstmals für Vion Hilden vereinbart welche die 5- und die 10-jährige Betriebszugehörigkeit honoriert.
 
Mit Erreichen der 5.-jährigen Betriebszugehörigkeit erhalten die Beschäftigten 25,00 € mehr pro Monat und ab 10.- jähriger Betriebszugehörigkeit erhält man 50,00 € mehr pro Monat auf ihr reguläres Tarifgehalt. Diese Regelung findet auf alle Vertragsverhältnisse der Vion Hilden auch rückwirkend Anwendung.
 
Immer wieder wurden Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel von der DHV-Tarifkommission zurückgewiesen. Man verhandelte lange und hart über die Konditionen des Entgelttarifvertrages. Nach harten Verhandlungen wurde ein für beide Seiten respektables Ergebnis erzielt.