Grußworte des DHV-Geschäftsführers Harm Wellmann zum Landesgewekschaftstag CGM NRW

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Liebe Kolleginnen und Kollegen im CGM,

wir von der DHV freuen uns und feiern mit Euch 120 Jahre CGM und viele gemeinsame Jahre Seite an Seite und Schulter an Schulter im CGB in NRW. Wir schließen uns dem Kreis der Gratulanten zum 120-jährigen Bestehen der CGM an und bedanken uns, dass wir dabei sein dürfen. Eine der Hauptwurzeln der christlichen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung liegt hier in NRW, und wie ein alter Baum knospen an ihr immer wieder neue Blüten und Triebe, treiben neue Äste aus und schlagen die Wurzeln immer tiefer in den guten Boden von Rhein und Ruhr. Tief verwurzelt im Ruhrgebiet und Rheinland ist die Tradition der Metall- und Stahlproduktion und somit auch Eure Tradition in der Region und in diesem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Diese gelebte Tradition wurde an den Schmelztiegeln von Krupp, Thyssen, Stinnes, Mannesmann und anderen geboren – von denen, die das Metall verarbeitet, den Stahl gekocht, die Werkzeuge und Maschinen gefertigt und „Made in Germany“ berühmt machten und dieses auch heute noch tun.

Aber gerade hier in Duisburg schlägt das Herz der CGM und es schlägt stark. Wir erinnern uns gerne mit Euch an die Gründung von Franz Weber des Christlichen Metallarbeiterverbands am 15.Oktober 1899 hier in Duisburg an histori-scher Stätte. Als christlicher Gegenentwurf zu den sozialistischen Gewerkschaften habt Ihr Euch damals gegründet und diesem Credo seid Ihr treu geblieben.

Wie wir habt Ihr eine wechselvolle Geschichte von der Gründung im Kaiserreich über die Weimarer Republik bis zur Auflösung unter den Nationalsozialisten. Es kam die Wiederbelebung und Wiedergründung in den 1950ziger als christlicher Gegenentwurf einer Gewerkschaft zu der von den Alliierten favorisierten und den Sozialisten bevorzugten Einheitsgewerkschaft und damit der Eintritt für Pluralismus und Demokratie. Wir begleiten und arbeiten mit Euch schon viele Jahre seit Eurer Gründung gemeinsam vor 1933 in den verschiedensten Christlichen Dachverbänden und nach 1959 im CGB. Wir werden dieses auch in Zukunft weiter tun und wir tun es sehr gerne. Ihr habt wie wir sonnige Höhen gesehen und dunkle Täler durchschritten und gerade hier in NRW den Niedergang und die Wiedergeburt der einst so stolzen deutschen Metall- und Stahlindustrie hautnah miterlebt. Aber Ihr habt hier nicht die Flinte ins Korn geworfen oder die CGM zum Altmetall gegeben, sondern Ihr habt das Eisen immer wieder eingeschmol-zen und wieder neu geschmiedet und geformt. In Euch steckt die Kraft aus Erz und Stahl und Ihr tragt diese in die Christliche Gewerkschaft.

Ihr von der CGM verkörpert, genau wie wir von der DHV, eine gelebte christliche Gewerkschaftstradition, welche aber nicht die Asche bewahrt, sondern das Feuer weitergibt. In diesem Sinne blicken wir gemeinsam mit Weitblick in die Zukunft, getreu Eurem diesjährigen Motto zum 120-jährigen Bestehen. Mit einem kräftigen Blühe! Wachse! Gedeihe! CGM in NRW! Auf die nächsten 120!

Und natürlich darf auch ein genauso kräftiges „Glück Auf!“ an der Ruhr nicht fehlen!

Harm M. Wellmann
DHV Geschäftsführer NRW

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Bericht von der außerordentlichen Betriebsrätekonferenz der Galeria Kaufhof GmbH

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Vom 25. bis 26.02.19 fand eine außerordentliche Betriebsratskonferenz der Galeria Kaufhof GmbH statt. Grund und Thema war die Fusion mit der Karstadt Warenhaus GmbH.

Es war ein imposantes Bild am ersten Sitzungstag als sich alle Betriebsräte in Kaufhof-Grünen Westen zur Tagung versammelten und ein Symbol der Einigkeit und Solidarität vermittelten, während sie gemeinsam das Lied „mir han e hätz für kölle“ auf die Kaufhof-Stammstadt Köln und speziell für die Kolleginnen und Kollegen in der Kölner Hauptverwaltung sangen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von einem sehr emotionalen Bericht des GBR Vorsitzenden Peter Zysik, wobei er immer wieder die „Kaufhof Kultur“ ansprach. Er kritisierte vor allem das Informationsgebaren des Arbeitgebers, bei dem der GBR und die BR im Allgemeinen die Informationen eher der Presse entnehmen konnten, als sie vorab zu bekommen. Es wurden das Restrukturierungsprogramm und ein Sanierungsplan angesprochen. Zu beiden soll es nach Aschermittwoch zu Gesprächen und dann auch zu Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kommen soll.

Danach hielt der wirtschaftliche Berater des GBR einen kurzen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Gesamtsituation. Er schilderte die wirtschaftlichen Fakten und erklärte, dass man jede Zahl, die der Arbeitgeber ihnen vorläge, gründlich und sachlich prüfen wird.

Auch Frau Nutzenberger von ver.di erhielt – trotz Ihrer Karstadt-Vergangenheit und Gegenwart – das Wort. Sie nannte das Vorgehen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern – sinngemäß – unwürdig, respekt- und verantwortungslos.  Danach konnte sie es aber nicht unterlassen, gegen uns als DHV eine kleine Tirade zu senden, welche bei einigen Betriebsräten nicht auf Wohlwollen traf.

Hiernach hielt das Mitglied des Bundestages Leni Breymaier (SPD und zudem ver.di-Mitglied) – in Vertretung für Bundesminister Hubertus Heil –  noch Grußworte.

Ab 16 Uhr erhielt auch die Geschäftsführung unter der Rigide von Dr. Stephan Fanderl die Möglichkeit, ihre Planungen vorzustellen. Man konnte schnell feststellen, dass die vorgestellten Pläne noch nicht zu Ende gedacht sind und man eigentlich nicht viel weiter ist als im Januar bzw. am Tag der Vertragsunterzeichnung. Ausnahme: die Schließung der HV in Köln, aber selbst hier ist das Wie und Wann noch offen. Einzig positiv zu vermerken ist, dass der Kaufhof schuldenfrei sei. Auch soll ein Gesamtkonzept für beide Vertriebslinien und ein gemeinsames Logo entwickelt werden. Es soll aus Karstadt Blau und Kaufhof Grün irgendetwas gemeinsam „Blaugrünes“ werden.

Herr Dr. Fanderl stellte klar, dass die Geschäftsführung einen gemeinsamen Tarifvertag für Galeria Kaufhof und Karstadt schaffen möchte und für Kaufhof erstmal einen Sanierungstarifvertrag „braucht“. Wie dieses rechtlich funktionieren soll, fragten sich auch viele der anwesenden Betriebsräte, da bei Karstadt bis 2021 bereits ein Sanierungstarifvertrag gilt. Dieser von ver.di geschlossene Tarifvertrag soll 2021 wieder zurück in den Flächentarifvertrag gehen. Die Spekulation liegt daher nahe, dass es wohl für Karstadt und damit auch Kaufhof eher nicht zurück in den Flächentarifvertrag gehen wird.

Auch die Drohkulisse einer Insolvenz und den damit einhergehenden Problemen wurde den anwesenden Betriebsräten suggeriert. Entweder Insolvenz oder Sanierungstarifvertrag, wenn ich es überspitzt formulieren darf, klingt für uns nach „Nötigung“.

Die Diskussion ging bis spät in den Abend, war zwar emotional und erhitzt, aber dennoch respektvoll und sachlich.

Vor der Weiterführung der Konferenz am nächsten Tag fand noch eine Sitzung des GBR statt, auf der die Delegierten des GBR für den neuen Konzernbetriebsrat gewählt wurden. Im Anschluss wurde die Konferenz weitergeführt.
Hier wurde die Öffentlichkeitsarbeit angesprochen und was die Betriebsräte tun könnten, um Ihre Situation in die Öffentlichkeit zu bringen.

Anschließend stellte der GBR-Vorsitzende und Leiter der Konferenz noch mal heraus, dass man tarifpolitisch und politisch streiten könne, aber im Sinne der Arbeitnehmerschaft und man mit der DHV konstruktiv, sachlich und fachlich als auch mit den DHV-Mitgliedern und Betriebsräten gut zusammenarbeiten und diskutieren könne. Hierbei wurde die Zusammenarbeit mit DHV-Mitglied Sabine Bondzio besonders hervorgehoben. Wir können diesem Gedankengang nur folgen. Man kann über vieles politisch streiten, aber man muss sachlich, fachlich und konstruktiv arbeiten und diskutieren und dieses im gewerkschaftlichen Sinne für die Arbeitnehmerschaft.

Wir möchten uns an diesem Punkt nochmals für die Einladung bedanken und versichern, dass wir dieser sehr gerne nachgekommen sind. Die DHV ist nicht nur im Sonnenschein für ihre Mitglieder und die Arbeitnehmerschaft da, sondern auch in den dunklen Stunden.

Wir, die DHV, bleiben an Ihrer Seite und können nur wiederholen: „Organisieren Sie sich!“.

H.M.Wellmann
DHV Geschäftsführer NRW

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Personalrätekonferenz

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Am Diestag den 26. März 2019 findet in Fürstenberg die erste Personalrätekonferenz des Jahres 2019 statt.

Hauptpunkt der Tagung wird die Evaluierung des Landespersonalvertretungsgesetzes sein.

Bereits vor längerer Zeit hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine Evaluierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) beschlossen und angekündigt. Mit der Gesetzesfolgeabschätzung wurde die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg beauftragt. Die ersten Evaluationsaspekte wurde bereits benannt.

Zu diesen Aspekten wollen wir die Erfahrungen unserer Personalräte in Kommunen, Kammern und Sparkassen einholen und zusammentragen. Dies soll uns bei einer klaren Positionierung helfen, welche wir dann der Landesregierung gegenüber vertreten.

Eingeladen sind alle DHV-Mitglieder, welche Personalräte/Jugend- und Auszubildendenvertreter nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg sind.

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KKH-Tarifverhandlungen vor Abschluss: Laufzeit 18 Monate; 3,0 % ab 01.01.2019; 1,4 % ab 01.01.2020

In der 3. Verhandlungsrunde am 28.02.2019 erzielten DHV und KKH folgendes Ergebnis:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von  0,4 %

Das Verhandlungsergebnis ist das Resultat eines zähen Ringens um ein akzeptables Gesamtpaket. Wichtig war uns ein Ergebnis in 2019 von mindestens 3,0 % netto. Dieses Ziel haben wir für Sie erreicht! Auch die zweite Stufe der Gehaltserhöhung in 2020 ist unter dem Aspekt der Laufzeit bis zum 30.06.2020 akzeptabel.

Besonders erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen zwischen 6 % und 8 %!

Auch unser zweites Ziel, den langfristigen Erhalt der Anlage 7, insbesondere der Garantieverzinsung von 4 % für Bestandsbeschäftigte, konnten wir erreichen. Das Zugeständnis eines Sanierungsbeitrages ab 2020 in Höhe von 0,4 % ist akzeptabel, zumal die Bestandsbeschäftigten in 2020 trotzdem netto eine Gehaltserhöhung von 1,0 % über die Laufzeit von 6 Monaten erhalten.

In den nächsten Monaten werden wir Verhandlungen über die Vereinbarung einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung für neue Beschäftigte aufnehmen, die auch eine Wech-selmöglichkeit für Bestandsbeschäftigte in das neue System beinhalten soll.

Vereinbart haben wir den zügigen Einstieg in weitere wichtige Verhandlungsthemen. Im April sollen Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufgenommen werden. Auch die Verhandlungen zur Veränderung der Gebietsleitervergütung sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. Die Arbeitgeberseite hat diesbezüglich bereits das Signal ausgesandt, dass sie bereit ist, den variablen Anteil zugunsten der Grundvergütung zu reduzieren. Unser Ziel ist die Vereinbarung einer Wechselmöglichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Tagen über die Annahme des Verhandlungsergebnisses beraten. Uns interessiert Ihre Meinung, teilen Sie uns diese mit!

V.i.S.d.P Henning Röders

KKH-Tarifverhandlungen vor Abschluss: Laufzeit 18 Monate; 3,0 % ab 01.01.2019; 1,4 % ab 01.01.2020

In der 3. Verhandlungsrunde am 28.02.2019 erzielten DHV und KKH folgendes Ergebnis:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019: 1.  Ausbildungsjahr: 1.000 €; 2. Ausbildungsjahr: 1.100 €; 3. Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen: Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte; Sozialtarifvertrag; Neugestaltung der Anlage 5; Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von  0,4 %

Das Verhandlungsergebnis ist das Resultat eines zähen Ringens um ein akzeptables Gesamtpaket. Wichtig war uns ein Ergebnis in 2019 von mindestens 3,0 % netto. Dieses Ziel haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht! Auch die zweite Stufe der Gehaltserhöhung in 2020 ist unter dem Aspekt der Laufzeit bis zum 30.06.2020 akzeptabel.

Besonders erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen zwischen 6 % und 8 %!

Auch unser zweites Ziel, den langfristigen Erhalt der Anlage 7, insbesondere der Garantieverzinsung von 4 % für Bestandsbeschäftigte, konnten wir erreichen. Das Zugeständnis eines Sanierungsbeitrages ab 2020 in Höhe von 0,4 % ist akzeptabel, zumal die Bestandsbeschäftigten in 2020 trotzdem netto eine Gehaltserhöhung von 1,0 % über die Laufzeit von 6 Monaten erhalten.

In den nächsten Monaten werden wir Verhandlungen über die Vereinbarung einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung für neue Beschäftigte aufnehmen, die auch eine Wechselmöglichkeit für Bestandsbeschäftigte in das neue System beinhalten soll.

Vereinbart haben wir den zügigen Einstieg in weitere wichtige Verhandlungsthemen. Im April sollen Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufgenommen werden. Auch die Verhandlungen zur Veränderung der Gebietsleitervergütung sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. Die Arbeitgeberseite hat diesbezüglich bereits das Signal ausgesandt, dass sie bereit ist, den variablen Anteil zugunsten der Grundvergütung zu reduzieren. Unser Ziel ist die Vereinbarung einer Wechselmöglichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Tagen über die Annahme des Verhandlungsergebnisses beraten.

Inhouse-Seminar bei der levoBank in Eppelborn

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Datum: 22.02.2019

In diesem Jahr hat das Bildungswerk des DHV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar seine Tätigkeit mit einer internen Schulung am 18. und 19. Februar bei der levoBank in Eppelborn aufgenommen. Die Seminarleitung lag beim neuen Geschäftsführer Lukas Menzel, als Referent stand Alexander Henf, DHV Geschäftsführer in Hessen, zur Verfügung. Neben dem Betriebsratsvorsitzenden, nahmen auch fünf weitere Betriebsratsmitglieder und zwei Ersatzmitglieder an der Schulung teil.

In dem zweitägigen Intensivkurs wurden die Anwesenden über die Rechte, Pflichten und Aufgaben aufgeklärt, die sie mit der Übernahme ihres Ehrenamtes als Betriebsräte aufgenommen haben. Innerhalb kurzer Zeit entwickelte sich ein reger Austausch zwischen den Anwesenden und es konnten eine Reihe von Fragen zur Umsetzung der Betriebsratsarbeit beantwortet werden.  

Alexander Henf und Lukas Menzel danken den Teilnehmern für die angeregte und entspannte Atmosphäre. Sie wünschen dem gesamten Betriebsrat der levoBank viel Erfolg bei ihrem Einsatz für ihre Kolleginnen und Kollegen und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit.

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Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen fordert: Faire Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege ohne ausufernde Kosten für Pflgegepatienten und Angehörige – kein Durchreichen der Personalkosten an Betroffene!

Gesundheitsberufe müssen aufgewertet werden und attraktiver werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen tragen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Schutzbefohlenen und üben eine körperlich wie mental belastende Tätigkeit aus. Dennoch sind derzeit sowohl die gesellschaftliche Anerkennung, wie auch die Verdienstmöglichkeiten zu gering. Die sich aus der Aufwertung zwangsläufig ergebenen Kosten dürfen nicht einfach an die zu pflegenden Personen, ihre Angehörigen und die Patienten durchgereicht werden.

Gesamtsolidarische Finanzierung durch Steuermittel und die Krankenkassen — die Aufwertung der Pflege und des Gesundheitswesens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe deren Kosten nicht ausschließlich die Betroffenen tragen dürfen. Krankenkassen und Steuermittel müssen die Kosten auffangen.

Steigerungen der Lohnsummenkosten dürfen nicht zu Lasten des tatsächlichen Personalschlüssels vor Ort gehen. Der Personalschlüssel muss bundeseinheitlich nach Bedarfsaufwand erhöht werden und darf nur durch Personal erfüllt werden, das tatsächlich vor Ort anwesend ist. Ziel muss es sein mehr Personal, sowohl Fach- und Hilfskräfte, zu gewinnen. Um dies zu gewährleisten müssen die Kontrollen der Einhaltung des Personalschlüssels verschärft werden und häufiger, sowie vor allem unangemeldet vorgenommen werden.

Zwingend erforderlich für die zukünftige personelle Ausstattung des Gesundheitswesens  ist, dass soziale Berufe für junge Menschen attraktiver gemacht werden, damit wieder mehr Menschen einen sozialen Beruf ergreifen. Auch die ehrgeizigen Pläne der Aktion Pflege der Bundesregierung 13.000 neue Pflegestellen zu schaffen, wird man nur umsetzen können, wenn das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. Dazu müssen die Ausbildungsvergütungen angehoben werden und die Ausbildung muss dort, wo sie Kosten verursacht (Erziehungsbereich) nicht nur kostenfrei werden, sondern ebenso attraktiv vergütet werden. Darüber hinaus müssen Ausbildungsinhalte gestrafft und Ausbildungsgänge bei hoher Qualität verkürzt werden.

Gleichzeitig müssen auch potentielle Umschüler für einen sozialen Beruf begeistert werden, etwa durch höhere Ausbildungsbezüge und weitere Anreize der Bundesagentur für Arbeit, die auch konsequenterweise die Kosten dafür tragen muss.

Familienfreundliche Arbeitszeiten gehören zu einem modernen Beruf im Gesundheitswesen. Bestandteil davon sind bestandsgeschützte Dienstpläne, auf die sich der Beschäftigte verlassen kann und die Garantie, dass arbeitsfrei auch arbeitsfrei bleibt. Arbeit und Freizeit müssen planbar sein.

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen fordert: Faire Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege ohne ausufernde Kosten für Pflgegepatienten und Angehörige – kein Durchreichen der Personalkosten an Betroffene!

Gesundheitsberufe müssen aufgewertet werden und attraktiver werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen tragen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Schutzbefohlenen und üben eine körperlich wie mental belastende Tätigkeit aus. Dennoch sind derzeit sowohl die gesellschaftliche Anerkennung, wie auch die Verdienstmöglichkeiten zu gering. Die sich aus der Aufwertung zwangsläufig ergebenen Kosten dürfen nicht einfach an die zu pflegenden Personen, ihre Angehörigen und die Patienten durchgereicht werden.

Gesamtsolidarische Finanzierung durch Steuermittel und die Krankenkassen — die Aufwertung der Pflege und des Gesundheitswesens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe deren Kosten nicht ausschließlich die Betroffenen tragen dürfen. Krankenkassen und Steuermittel müssen die Kosten auffangen.

Steigerungen der Lohnsummenkosten dürfen nicht zu Lasten des tatsächlichen Personalschlüssels vor Ort gehen. Der Personalschlüssel muss bundeseinheitlich nach Bedarfsaufwand erhöht werden und darf nur durch Personal erfüllt werden, das tatsächlich vor Ort anwesend ist. Ziel muss es sein mehr Personal, sowohl Fach- und Hilfskräfte, zu gewinnen. Um dies zu gewährleisten müssen die Kontrollen der Einhaltung des Personalschlüssels verschärft werden und häufiger, sowie vor allem unangemeldet vorgenommen werden.

Zwingend erforderlich für die zukünftige personelle Ausstattung des Gesundheitswesens  ist, dass soziale Berufe für junge Menschen attraktiver gemacht werden, damit wieder mehr Menschen einen sozialen Beruf ergreifen. Auch die ehrgeizigen Pläne der Aktion Pflege der Bundesregierung 13.000 neue Pflegestellen zu schaffen, wird man nur umsetzen können, wenn das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. Dazu müssen die Ausbildungsvergütungen angehoben werden und die Ausbildung muss dort, wo sie Kosten verursacht (Erziehungsbereich) nicht nur kostenfrei werden, sondern ebenso attraktiv vergütet werden. Darüber hinaus müssen Ausbildungsinhalte gestrafft und Ausbildungsgänge bei hoher Qualität verkürzt werden.

Gleichzeitig müssen auch potentielle Umschüler für einen sozialen Beruf begeistert werden, etwa durch höhere Ausbildungsbezüge und weitere Anreize der Bundesagentur für Arbeit, die auch konsequenterweise die Kosten dafür tragen muss.

Familienfreundliche Arbeitszeiten gehören zu einem modernen Beruf im Gesundheitswesen. Bestandteil davon sind bestandsgeschützte Dienstpläne, auf die sich der Beschäftigte verlassen kann und die Garantie, dass arbeitsfrei auch arbeitsfrei bleibt. Arbeit und Freizeit müssen planbar sein.

22.02.2019

1. Verhandlungsrunde RehaKlinikum Bad Säckingen – Annäherung in Sicht

Am 19.02.2019 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 1. Verhandlungsrunde zum neuen Vergütungstarifvertrag statt. Für die DHV haben die Kolleginnen Töpfer, Schäfer, Rietzel, sowie die DHV Geschäftsführer Fröhlich und Endlich teilgenommen.

Die von der DHV gestellten Forderungen wurden von der Arbeitgeberseite insgesamt recht positiv aufgenommen. Teilweise wurde von der Arbeitgeberseite schon Bereitschaft signalisiert unseren berechtigten Forderungen nachzukommen. Allerdings befindet sich das RehaKlinikum Bad Säckingen nach wie vor in Insolvenz in Eigenverwaltung. Im Januar beschloss die Gläubigerversammlung zwar die Insolvenz zu beenden, es wird jedoch noch auf den Abschluss des gerichtlichen Verfahrens gewartet. Dennoch ist die finanzielle Situation weiterhin angespannt. Ziel der Verhandlungen kann es nicht sein, die Situation weiter zu verschlechtern. Was aus Sicht der DHV aber nicht dazu führen darf, dass die Anstrengungen und Opfer der Kolleginnen und Kollegen des RKBS während des Insolvenzverfahrens nicht honoriert werden müssen.

Vor diesem schwierigen Hintergrund konnte sich in dem Termin noch auf keinen Abschluss geeinigt werden. Die noch streitigen Forderungen muss die Arbeitgeberseite intern, sowie mit den im Insolvenzverfahren beteiligten Personen erörtern. Eine weitere Verhandlungsrunde wird noch terminiert werden. Insbesondere auch, um die durch die Arbeitgeberseite angeregte und im Abschluss 2017 andiskutierte Überarbeitung der Eingruppierungssystematik zu besprechen.