KKH: 2. Runde Gehaltstarifverhandlungen: Noch kein konsensfähiges Arbeitgeberangebot

Am 15.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde der Gehaltstarifverhandlungen statt. Nach intensiven Verhandlungen verbesserte die KKH ihr erstes Angebot – zweistufige Gehaltserhöhung von 2 % und 1 %, verbunden mit einem Erhaltungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung von 0,75 % – auf:

  • Gehaltserhöhung 2,9 % rückwirkend ab 01.01.2019
  • Beitrag der Bestandsbeschäftigten für die Erhaltung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung: 0,4 %
  • Gehaltserhöhung: 1,0 % zum 01.01.2020
  • Laufzeit: 18 Monate (bis 30.06.2020)

Die Arbeitgeberseite beziffert das Volumen des Gehaltsangebotes zwar auf 3,5 % netto (unter Abzug des Erhaltungsbeitrages für die betriebliche Altersversorgung). Über die Laufzeit hinweg betrachtet liegt es aber deutlich unter 3 %.

Dieses Angebot entspricht deshalb nicht unseren Vorstellungen! Unser Verhandlungsziel ist eine deutlich über der Inflationsrate liegende Gehaltserhöhung, die den Anschluss der KKH-Beschäftigten an die allgemeine Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellt.

Wir haben daher das Arbeitgeberangebot abgelehnt, die Verhandlungen sind auf den 28.02.2019 vertagt.

Unsere weiteren Forderungen und der Verhandlungsstand im Überblick:

Vertrieb/Gebietsleiter
Die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH ist bereit, eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel einer tarifvertraglichen Lösung bis Ende des Jahres zu vereinbaren.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte muss es auch eine tarifierte betriebliche Altersversorgung geben!
Zusammen mit dem Gehaltstarifvertrag soll ein Eckpunktepapier für eine neue betriebliche Altersversorgung vereinbart werden.

Neuausrichtung der KKH
Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH hat ihr verbessertes Gehaltsangebot mit der Bereitschaft versehen, im Anschluss an den Gehaltstarifvertrag in Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag einzutreten.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien – soll attraktiver und zukunftsfähig gestaltet werden!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

KKH: 2. Runde Gehaltstarifverhandlungen: Noch kein konsensfähiges Arbeitgeberangebot

Am 15.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde der Gehaltstarifverhandlungen statt. Nach intensiven Verhandlungen verbesserte die KKH ihr erstes Angebot – zweistufige Gehaltserhöhung von 2 % und 1 %, verbunden mit einem Erhaltungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung von 0,75 % – auf:

  • Gehaltserhöhung 2,9 % rückwirkend ab 01.01.2019
  • Beitrag der Bestandsbeschäftigten für die Erhaltung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung: 0,4 %
  • Gehaltserhöhung: 1,0 % zum 01.01.2020
  • Laufzeit: 18 Monate (bis 30.06.2020)

Die Arbeitgeberseite beziffert das Volumen des Gehaltsangebotes zwar auf 3,5 % netto (unter Abzug des Erhaltungsbeitrages für die betriebliche Altersversorgung). Über die Laufzeit hinweg betrachtet liegt es aber deutlich unter 3 %.

Dieses Angebot entspricht deshalb nicht unseren Vorstellungen! Unser Verhandlungsziel ist eine deutlich über der Inflationsrate liegende Gehaltserhöhung, die den Anschluss der KKH-Beschäftigten an die allgemeine Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellt.

Wir haben daher das Arbeitgeberangebot abgelehnt, die Verhandlungen sind auf den 28.02.2019 vertagt.

Unsere weiteren Forderungen und der Verhandlungsstand im Überblick:

Vertrieb/Gebietsleiter
Die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH ist bereit, eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel einer tarifvertraglichen Lösung bis Ende des Jahres zu vereinbaren.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte muss es auch eine tarifierte betriebliche Altersversorgung geben!
Zusammen mit dem Gehaltstarifvertrag soll ein Eckpunktepapier für eine neue betriebliche Altersversorgung vereinbart werden.

Neuausrichtung der KKH
Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH hat ihr verbessertes Gehaltsangebot mit der Bereitschaft versehen, im Anschluss an den Gehaltstarifvertrag in Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag einzutreten.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien – soll attraktiver und zukunftsfähig gestaltet werden!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH

Seit Dezember 2018 laufen die Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH.

In der ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2018 unterbreitete die Arbeitgeberseite das Angebot, den alten Tarifvertrag (Stand 2017) plus 2% mehr Lohn ohne weitere Verhandlungen zu verlängern. Die DHV-Tarifkommission lehnte dieses Angebot ab.Die DHV verhandelt mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen, für alle Beschäftigten annehmbaren Tarifwerks.

Am 06.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde mit dem Schwerpunkt Manteltarifvertrag statt. Der Entwurf der Arbeitgeberseite wurde der DHV Tarifkommission allerdings erst am Verhandlungstisch übergeben. Somit war ein vorheriger Vergleich zum alten Tarifwerk nicht unbedingt möglich.  

Nachdem die Arbeitgeberseite ihren Entwurf vorgestellt hatte, sondierten DHV und Arbeitgeber die einzelnen Punkte des Entwurfs. In einigen Punkten, wie zum Beispiel in puncto Nachtarbeit oder dem Verfall des Urlaubsanspruches (Vorjahr) zum 30.04. eines Kalenderjahres könnte sich eine Einigung abzeichnen. In anderen Punkten muss noch diskutiert werden. Es gibt zum Beispiel Punkte, wie das Treuegeld, die der Arbeitgeber gerne aus dem Tarifvertrag heraus in eine Regelabsprache verschieben möchte.
Auch möchte die Arbeitgeberseite die Betriebsvereinbarung vom 08.07.2016 „Bestandsschutz“ außer Kraft setzen. Sie macht ihre Unterschrift unter den Tarifvertrag von der Erfüllung ihrer Forderung abhängig, Die DHV-Tarifkommission wies darauf hin, dass die DHV als Gewerkschaft keine rechtliche Möglichkeit und Weisungsvollmacht besitzt, dem Betriebsrat das Außerkraftsetzen der Betriebsvereinbarung anzuweisen und die Tarifpartner diese Gremiumsentscheidung auch nicht aufheben können. Dennoch will die Arbeitgeberseite nicht von ihrer Bedingung Abstand nehmen.

Der Vorschlag der DHV-Tarifkommission, eine Unwirksamkeits- oder Aufhebungsklausel in das Tarifwerk einzufügen, wurde von der Arbeitgeberseite angenommen. Die Einzelheiten – ob Prozentregelung oder Obergrenze der Belegschaft – müssen aber noch in die Feinabstimmung.

Die DHV-Tarifkommission wird die Vorschläge der Arbeitgeberseite prüfen, diskutieren und mit den alten Tarifwerk vergleichen, da die anberaumte Zeit einen gründlichen Vergleich nicht zuließ. Die DHV wird nicht auf Errungenschaften des alten Tarifvertrages verzichten oder hier klein beigeben.

Die Verhandlungen werden im März mit dem Schwerpunktthema Entgelt fortgeführt.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH

Seit Dezember 2018 laufen die Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH.

In der ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2018 unterbreitete die Arbeitgeberseite das Angebot, den alten Tarifvertrag (Stand 2017) plus 2% mehr Lohn ohne weitere Verhandlungen zu verlängern. Die DHV-Tarifkommission lehnte dieses Angebot ab.Die DHV verhandelt mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen, für alle Beschäftigten annehmbaren Tarifwerks.

Am 06.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde mit dem Schwerpunkt Manteltarifvertrag statt. Der Entwurf der Arbeitgeberseite wurde der DHV Tarifkommission allerdings erst am Verhandlungstisch übergeben. Somit war ein vorheriger Vergleich zum alten Tarifwerk nicht unbedingt möglich.  

Nachdem die Arbeitgeberseite ihren Entwurf vorgestellt hatte, sondierten DHV und Arbeitgeber die einzelnen Punkte des Entwurfs. In einigen Punkten, wie zum Beispiel in puncto Nachtarbeit oder dem Verfall des Urlaubsanspruches (Vorjahr) zum 30.04. eines Kalenderjahres könnte sich eine Einigung abzeichnen. In anderen Punkten muss noch diskutiert werden. Es gibt zum Beispiel Punkte, wie das Treuegeld, die der Arbeitgeber gerne aus dem Tarifvertrag heraus in eine Regelabsprache verschieben möchte.
Auch möchte die Arbeitgeberseite die Betriebsvereinbarung vom 08.07.2016 „Bestandsschutz“ außer Kraft setzen. Sie macht ihre Unterschrift unter den Tarifvertrag von der Erfüllung ihrer Forderung abhängig, Die DHV-Tarifkommission wies darauf hin, dass die DHV als Gewerkschaft keine rechtliche Möglichkeit und Weisungsvollmacht besitzt, dem Betriebsrat das Außerkraftsetzen der Betriebsvereinbarung anzuweisen und die Tarifpartner diese Gremiumsentscheidung auch nicht aufheben können. Dennoch will die Arbeitgeberseite nicht von ihrer Bedingung Abstand nehmen.

Der Vorschlag der DHV-Tarifkommission, eine Unwirksamkeits- oder Aufhebungsklausel in das Tarifwerk einzufügen, wurde von der Arbeitgeberseite angenommen. Die Einzelheiten – ob Prozentregelung oder Obergrenze der Belegschaft – müssen aber noch in die Feinabstimmung.

Die DHV-Tarifkommission wird die Vorschläge der Arbeitgeberseite prüfen, diskutieren und mit den alten Tarifwerk vergleichen, da die anberaumte Zeit einen gründlichen Vergleich nicht zuließ. Die DHV wird nicht auf Errungenschaften des alten Tarifvertrages verzichten oder hier klein beigeben.

Die Verhandlungen werden im März mit dem Schwerpunktthema Entgelt fortgeführt.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

11.02.2019

Kaufhof: DHV befürchtet Absenken von Tarifstandards

Die Berufsgewerkschaft DHV befürchtet das Schlimmste für die Beschäftigten von Kaufhof infolge der Fusion mit Karstadt! Das gilt im Hinblick auf den angekündigten Stellenabbau, aber auch im Hinblick auf die drohende Absenkung von Tarifstandards infolge des von Kaufhof in einer Pressemitteilung angekündigten Ruhendstellen der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Allem Anschein nach handelt es sich bei der Fusion nicht um eine unter gleichberechtigten Partnern, sondern um eine Art „feindliche Übernahme“ der Galeria Kaufhof GmbH durch die kleinere Karstadt Warenhaus AG!
Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern kommuniziert. Er wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierte Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1.390 Stellen wegfallen sollen, von denen nur 390 in Essen abgebaut werden. Von den restlichen Stellen soll nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben. Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden. Es sind viele Fragen offen wie z.B.:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird!
Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof derzeit ihre Arbeit verrichten, waren sie doch vorher von ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.

Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden!

Laut der Presseerklärung von Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt ein neues Tarifmodell an. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass das Tarifmodell von Karstadt auf das gesamte fusionierte Unternehmen angewandt werden soll. Dieses liegt aber über 10 Prozent unter dem Flächentarifvertragsniveau! Der Gehaltsunterschied beträgt mitunter über 300 € im Monat für normal verdienende Beschäftigte. Grundlage dieses Unterlaufens des Flächentarifvertrages ist ein sogenannter Zukunftstarifvertrag zwischen Karstadt und ver.di aus dem Jahr 2016. In diesem wurde zwar die Rückkehr in den Flächentarifvertrag im Jahr 2021 vereinbart. Mit der Ankündigung von Kaufhof und Karstadt, ein neues Tarifmodell anzustreben, wird aber dieses Ziel in Frage gestellt.

Kaufhof: DHV befürchtet Absenken von Tarifstandards

Die Berufsgewerkschaft DHV befürchtet das Schlimmste für die Beschäftigten von Kaufhof infolge der Fusion mit Karstadt! Das gilt im Hinblick auf den angekündigten Stellenabbau, aber auch im Hinblick auf die drohende Absenkung von Tarifstandards infolge des von Kaufhof in einer Pressemitteilung angekündigten Ruhendstellen der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Allem Anschein nach handelt es sich bei der Fusion nicht um eine unter gleichberechtigten Partnern, sondern um eine Art „feindliche Übernahme“ der Galeria Kaufhof GmbH durch die kleinere Karstadt Warenhaus AG!
Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern kommuniziert. Er wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierte Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1.390 Stellen wegfallen sollen, von denen nur 390 in Essen abgebaut werden. Von den restlichen Stellen soll nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben. Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden. Es sind viele Fragen offen wie z.B.:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird!
Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof derzeit ihre Arbeit verrichten, waren sie doch vorher von ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.

Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden!

Laut der Presseerklärung von Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt ein neues Tarifmodell an. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass das Tarifmodell von Karstadt auf das gesamte fusionierte Unternehmen angewandt werden soll. Dieses liegt aber über 10 Prozent unter dem Flächentarifvertragsniveau! Der Gehaltsunterschied beträgt mitunter über 300 € im Monat für normal verdienende Beschäftigte. Grundlage dieses Unterlaufens des Flächentarifvertrages ist ein sogenannter Zukunftstarifvertrag zwischen Karstadt und ver.di aus dem Jahr 2016. In diesem wurde zwar die Rückkehr in den Flächentarifvertrag im Jahr 2021 vereinbart. Mit der Ankündigung von Kaufhof und Karstadt, ein neues Tarifmodell anzustreben, wird aber dieses Ziel in Frage gestellt.

Kaufhof: DHV befürchtet Absenken von Tarifstandards

Die Berufsgewerkschaft DHV befürchtet das Schlimmste für die Beschäftigten von Kaufhof infolge der Fusion mit Karstadt! Das gilt im Hinblick auf den angekündigten Stellenabbau, aber auch im Hinblick auf die drohende Absenkung von Tarifstandards infolge des von Kaufhof in einer Pressemitteilung angekündigten Ruhendstellen der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Allem Anschein nach handelt es sich bei der Fusion nicht um eine unter gleichberechtigten Partnern, sondern um eine Art „feindliche Übernahme“ der Galeria Kaufhof GmbH durch die kleinere Karstadt Warenhaus AG!
Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern kommuniziert. Er wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierte Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1.390 Stellen wegfallen sollen, von denen nur 390 in Essen abgebaut werden. Von den restlichen Stellen soll nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben. Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden. Es sind viele Fragen offen wie z.B.:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird!
Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof derzeit ihre Arbeit verrichten, waren sie doch vorher von ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.

Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden!

Laut der Presseerklärung von Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt ein neues Tarifmodell an. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass das Tarifmodell von Karstadt auf das gesamte fusionierte Unternehmen angewandt werden soll. Dieses liegt aber über 10 Prozent unter dem Flächentarifvertragsniveau! Der Gehaltsunterschied beträgt mitunter über 300 € im Monat für normal verdienende Beschäftigte. Grundlage dieses Unterlaufens des Flächentarifvertrages ist ein sogenannter Zukunftstarifvertrag zwischen Karstadt und ver.di aus dem Jahr 2016. In diesem wurde zwar die Rückkehr in den Flächentarifvertrag im Jahr 2021 vereinbart. Mit der Ankündigung von Kaufhof und Karstadt, ein neues Tarifmodell anzustreben, wird aber dieses Ziel in Frage gestellt.

11.02.2019

KKH: Enttäuschender Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen – unzureichendes Arbeitgeberangebot

In kompakter Form ein kurzer Bericht über den Verhandlungsauftakt und nochmals über unsere Vorstellungen für notwendige Veränderungen:

Gehalt
KKH-Angebot: Zweistufige Gehaltserhöhung 2 % und 1 %; Laufzeit: 2 Jahre
Dieses Angebot lehnen wir als enttäuschend und nicht akzeptabel ab! Das Arbeitgeberangebot entspricht keinesfalls unseren Erwartungen und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus!
Unser Ziel ist eine deutliche Gehaltserhöhung, mit der die Beschäftigten Anschluss an die Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten! Der Vorstand räumt ein, dass es Nachholbedarf gibt.

Vertrieb/Gebietsleiter
Die DHV-Tarifkommission begründete nochmals ihre Forderung, die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) zu öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte gibt es derzeit keine tarifierte betriebliche Altersversorgung. Offen ist u.a. auch die Höhe des Sanierungs- bzw. Erhaltungsbeitrages für die Beschäftigten.

Die KKH hat ihr Gehaltsangebot mit der Forderung eines Sanierungs-/Erhaltungsbeitrages von 0.5% im ersten und von 0.25% im zweiten Jahr verknüpft.
Das wäre eine unzumutbare Schmälerung des ohnehin unzureichenden Gehaltsangebots. Folgerichtig Ablehnung!

Neuausrichtung der KKH
Unsere Forderung: Die Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.
DHV und KKH werden Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufnehmen.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Arbeitswelt verändert sich, diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf viele Tätigkeiten in der KKH. Wir wollen daher die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien, attraktiver und zukunftsfähig gestalten!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Die DHV verhandelt wieder am 15.02.2019.

KKH: Enttäuschender Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen – unzureichendes Arbeitgeberangebot

In kompakter Form ein kurzer Bericht über den Verhandlungsauftakt und nochmals über unsere Vorstellungen für notwendige Veränderungen:

Gehalt
KKH-Angebot: Zweistufige Gehaltserhöhung 2 % und 1 %; Laufzeit: 2 Jahre
Dieses Angebot lehnen wir als enttäuschend und nicht akzeptabel ab! Das Arbeitgeberangebot entspricht keinesfalls unseren Erwartungen und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus!
Unser Ziel ist eine deutliche Gehaltserhöhung, mit der die Beschäftigten Anschluss an die Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten! Der Vorstand räumt ein, dass es Nachholbedarf gibt.

Vertrieb/Gebietsleiter
Die DHV-Tarifkommission begründete nochmals ihre Forderung, die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) zu öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte gibt es derzeit keine tarifierte betriebliche Altersversorgung. Offen ist u.a. auch die Höhe des Sanierungs- bzw. Erhaltungsbeitrages für die Beschäftigten.

Die KKH hat ihr Gehaltsangebot mit der Forderung eines Sanierungs-/Erhaltungsbeitrages von 0.5% im ersten und von 0.25% im zweiten Jahr verknüpft.
Das wäre eine unzumutbare Schmälerung des ohnehin unzureichenden Gehaltsangebots. Folgerichtig Ablehnung!

Neuausrichtung der KKH
Unsere Forderung: Die Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.
DHV und KKH werden Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufnehmen.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Arbeitswelt verändert sich, diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf viele Tätigkeiten in der KKH. Wir wollen daher die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien, attraktiver und zukunftsfähig gestalten!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Die DHV verhandelt wieder am 15.02.2019.

Barmer – Zukunftstarifvertrag: Streitpunkt Kündigungsschutz nicht vom Tisch!

Am 05.02.2019 führten DHV und BARMER die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite ist zwar bereit, den umstrittenen Passus zur möglichen betriebsbedingten Beendigungskündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz herauszunehmen. Dieses erfreuliche Kompromisssignal wurde aber zugleich relativiert:

Für die Arbeitgeber ist die Kündigung der Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (entgegen anderslautenden Informationsblättern) auch mit dem Zukunftstarifvertrag nicht vom Tisch!

Nach Arbeitgeberauffassung ist eine außerordentliche Kündigung in den Fällen möglich, wenn im Rahmen der Sozialauswahl in den zu bildenden Altersgruppen nur noch die Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz übrigbleiben. Auch im Falle der Schließung von Dienststellen sei eine Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz möglich.

Die Arbeitgeberseite betont zwar in den Verhandlungen stets, die betriebsbedingte Kündigung nur als letztes Mittel anzuwenden. Allerdings geben das lange Ringen um die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz und der Arbeitgeberstandpunkt zur Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung dieser Gruppe von Beschäftigten zu denken:

Vertriebsprämie: Keine Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte
Wir hatten in der Verhandlung am 14.11.2018 die Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte gefordert. Diese Forderung wurde begründet mit dem Hinweis auf das Versprechen der BARMER, bei 100 % Zielerreichung die Beschäftigten der neuen Vertriebswelt (= VG 6) mit den Bestandsbeschäftigten (= VG 7) gleichzustellen. Die Arbeitgeberseite versprach, diese Forderung intern zu diskutieren.

Leider hat diese Forderung keinen Eingang in den überarbeiteten Entwurf gefunden, der bereits von der anderen Gewerkschaft als Verhandlungsergebnis vermeldet worden ist. Damit ist keine Gleichstellung von Beschäftigten der alten und neuen Vertriebswelt bei 100 % Zielerreichung gegeben! Auf Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass dieser Aspekt in den Tarifverhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nicht thematisiert worden war.

Die DHV-Tarifkommission bedauert das fehlende Zugeständnis in diesem Punkt. Sie wird im Rahmen einer Erklärungsfrist bis zum 21.02.2019 prüfen, ob der vorliegende Kompromiss dennoch angenommen werden kann.

Altersteilzeit: Möglichkeit eines Kompromisses beim Streitpunkt Anspruch?
Wir hatten bereits im Sommer 2018 erfreuliche Bewegung auf Arbeitgeberseite vermeldet. Dass diese noch nicht in einen Tarifabschluss gemündet ist, liegt u.a. an der Arbeitgeberforderung nach dem Wegfall des Anspruchs auf Altersteilzeit für Beschäftige über 59 Jahre. Die Arbeitgeberseite hat vor allem im Hinblick auf Spezialfachkräfte Bedenken.

In der Verhandlung schlugen wir als Kompromiss vor, den Anspruch auf Altersteilzeit beizubehalten. Für bestimmte Tätigkeitsgruppen soll dann aber für die jeweilige Dienststelle jährlich ein Personalbedarfsschlüssel festgelegt werden, bei dessen Unterschreiten die Betroffenen auf eine Warteliste für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit gesetzt werden sollen.

Die Arbeitgeberseite hat diesen Vorschlag als interessanten Gedanken aufgenommen.

Weitere Themen auf der Agenda:
Wir diskutierten mit der Arbeitgeberseite noch weitere Themen:

  • Freie Tage statt Sonderzahlung:
    Die Arbeitgeberseite will den Mechanismus umdrehen: Grundsätzlich soll die Sonderzahlung gezahlt werden, es sei denn, es wird der Antrag auf freie Tage gestellt. Die Arbeitgeberseite will damit das Bewusstsein schärfen, dass grundsätzlich die Sonderzahlung im Vordergrund steht. Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage soll bestehen bleiben.
  • Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung per Dienstvereinbarung
    Die Arbeitgeberseite will mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für ein BARMER Bike oder zukünftig eventuell für eine Pflegezusatzversicherung schaffen.
  • Beurlaubungen
    Die Arbeitgeberseite will tarifvertraglich die Mög-lichkeit von Beurlaubungen für Beschäftigte ab 55 Jahren auch außerhalb von Rationalisierungsmaßnahmen klar regeln.