Bericht von der Betriebsrätekonferenz der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“

Zu ihrer jährlichen Konferenz traf sich die Initiative der Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ am 22. und 23. November 2018 in Bonn. Die DHV war der Einladung gerne gefolgt.

Das Thema der Bürgerversicherung oder auch Einheitsversicherung geistert nun seit Jahrzehnten durch die mediale und politische Landschaft. In den Wahlkämpfen 2013 und 2017 spielte es eine große Rolle. Derzeit ist die Bürgerversicherung kein Thema auf der Agenda der großen Koalition. Aber im nächsten Bundestagswahlkampf und bei einer veränderten politischen Konstellation wird es wieder akut werden.

Es waren um die 50 Betriebsräte zugegen, die weit über tausend Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen bundesweit repräsentierten. Die Begrüßung erfolgte durch unser DHV-Mitglied und Mitglied des Organisationsteams der Betriebsratsinitiative, Peter Abend. Dieser begrüßte auch die anwesenden Gewerkschaften DHV und NAG.

Das Programm war gut vorbereitet, diesmal lag der Schwerpunkt auf dem ärztlichen Abbrechungssystem der GKV und PKV.

Zuerst wurde mit einem Vortrag von Betriebsrat Dennis Koop die aktuelle Lage für die PKV erläutert und auf die Auswirkungen der Verhandlungen zur Großen Koalition auf die PKV hingewiesen. Die GroKo hatte die Prüfung eines gemeinsamen vereinheitlichten Vergütungssystems durch eine wissenschaftliche Kommission bis zum 31.12.19 als Resultat der Regierungsbildungsverhandlungen beschlossen.  

Ferner wurde über den sogenannten „Hamburger Sonderweg“ referiert, bei dem circa 2400 Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg in der GKV und somit von Leistungseinbußen in der Krankenversicherung nunmehr betroffen sind. Für diese Beamten gäbe es zum Beispiel auch dann ein Problem beim Dienstherrenwechsel in ein anderes Bundesland, welches bei diesem Sonderweg nicht bedacht wurde.  

Des Weiteren ging der Referent auf die Stellung der einzelnen Parteien zur Bürgerversicherung oder zur PKV ein, wobei eine klare Lagerbildung zwischen bürgerlichen, liberalen und konservativen Parteien und Politikern pro PKV und dualem System sowie linken Parteien und Politikern pro Bürgerversicherung erkennbar ist. Hier wurde angeregt, dass man das Gespräch und die Diskussion mit allen Fraktionen weiterführen und suchen sollte.

Abschließend gab es noch einen Jahresrückblick auf die Tätigkeit der Betriebsräteinitiative mit der Konferenz in 2017 und Protestaktionen vor verschiedenen Parteizentralen in Berlin sowie einer Großdemonstration bei einem Parteitag der SPD in Dortmund. Hierbei muss man besonders hervorheben, dass im Laufe des Jahres eine Taskforce für Facebook gegründet wurde.

Auch ein Treffen mit Vertretern der Unionsparteien im Bundestag im Oktober dieses Jahres zum Informationsaustausch wurde erwähnt.
Ein weiterer Programmpunkt der Betriebsrätekonferenz war ein Vortrag mit anschließender Diskussion von Dr. Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niederrhein, über die wirtschaftliche und demographische Perspektive der vertragsärztlichen Versorgung.

Den Abschluss des Tages bildete ein Kurzreferat von Peter Abend zur sogenannten Brückenteilzeit und deren Auswirkungen.
Der Tag klang bei einem gemütlichen Abendessen und guten Gesprächen aus.

Am 23.11. begann der Tag mit einem Vortrag von Herrn Ruge und Herrn Dr. Schellenberger von der Privatabrechnung für Ärzte (PVS) über das duale Abrechnungssystem.

Die Referenten erklärten die rechtlichen Grundlagen des dualen Abrechnungssystems der GKV und PKV. Es bestehen gleiche Begrifflichkeiten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, jedoch mit verschiedenen Bedeutungen. Die Referenten sprachen die Rolle des PVS, die Grundlagen sowie das Spektrum an Leistungen der PVS und des Gesundheitssystems an.

Die Referenten verwiesen auch auf die gesonderte Rolle etwaiger Programme (z.B. Disease-Management- Programme) im Abrechnungssystem und die Mannigfaltigkeit der jeweiligen Richtlinien, aus welcher ein enormer Verwaltungsaufwand resultiere.

Während des Vortrags fand eine lebhafte Diskussion statt mit anschließender kurzer Generaldebatte. Zum Abschluss der Konferenz waren sich die Teilnehmer sicher, dass man auch in Zukunft nicht untätig bleiben wolle und mit Spannung das Resultat der wissenschaftlichen Kommission abwarte.

Ich möchte mich an diesem Punkt noch einmal recht herzlich für die Einladung, insbesondere für die guten Gespräche als auch interessanten Vorträge und Diskussionen bedanken.

Ich kann Ihnen versichern, die DHV wird Sie weiter auf Ihrem Weg begleiten und an Ihrer Seite stehen.

Harm M. Wellmann
Geschäftsführer Nordrhein-Westfalen

Bericht von der Betriebsrätekonferenz der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“

Zu ihrer jährlichen Konferenz traf sich die Initiative der Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ am 22. und 23. November 2018 in Bonn. Die DHV war der Einladung gerne gefolgt.

Das Thema der Bürgerversicherung oder auch Einheitsversicherung geistert nun seit Jahrzehnten durch die mediale und politische Landschaft. In den Wahlkämpfen 2013 und 2017 spielte es eine große Rolle. Derzeit ist die Bürgerversicherung kein Thema auf der Agenda der großen Koalition. Aber im nächsten Bundestagswahlkampf und bei einer veränderten politischen Konstellation wird es wieder akut werden.

Es waren um die 50 Betriebsräte zugegen, die weit über tausend Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen bundesweit repräsentierten. Die Begrüßung erfolgte durch unser DHV-Mitglied und Mitglied des Organisationsteams der Betriebsratsinitiative, Peter Abend. Dieser begrüßte auch die anwesenden Gewerkschaften DHV und NAG.

Das Programm war gut vorbereitet, diesmal lag der Schwerpunkt auf dem ärztlichen Abbrechungssystem der GKV und PKV.

121118

Neue Prüfungsvorbereitungskurse in Bremen

Am 12.11.2018 startete in der Berufsschule GAV in Bremen-Walle unser Vorbereitungslehrgang auf die kaufmännische Abschlussprüfung für den Bereich Industriekaufleute.

Die Teilnehmerzahl liegt bei 13. Geleitet wird der Kurs von unserem erfahrenen Handelsfachlehrer Bernd Ehlers. Er findet an 14 Abenden à zwei Zeitstunden statt.

121118

Am 13.11.2018 startete in der Berufsschule GAV in Bremen-Walle unser Vorbereitungslehrgang auf die kaufmännische Abschlussprüfung für den Bereich Kaufleute für Büromanagement.
Die Teilnehmerzahl liegt bei 25. Geleitet wird der Kurs von unserem erfahrenen Handelsfachlehrer Bernd Ehlers. Er findet an 15 Abenden à zwei Zeitstunden statt.

131118

Neuausrichtung Zentrale DAK-Gesundheit: Mit zweierlei Maß!?

::introtext::

Konsequente Kundenorientierung der gesamten Organisation? Weshalb wird der Kunde, der einen Widerspruch einlegt, unterschiedliche Kundenkontaktstrecken erfahren, je nach dem ob es sich um einen Widerspruch im Leistungs- oder im Versicherungs/Beitragsbereich handelt?
Die Integration des Bereichs Mitgliedschaft und Beitrag in den geschäftsbereich Markt wird mit der Stärkung der Kundenorientierung begründet. Im Versicherungs- und Beitragsbereich sollen die Widersprüche und Gerichtsverfahren zentralisiert in einem FZMB bearbeitet werden.  
Im Leistungsbereich sollen die  Widersprüche und erstinstanzlichen Klagen „atomisiert“ in den Fachzentren bearbeitet werden.  
Auf der Teilpersonalversammlung wurde zudem ausgeführt, dass es sich bei 0023 30 um eine erfolgreiche Einheit handelt, die man nicht zerschlagen wolle. Zu 0034 00 hierzu kein Wort. Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern sieht anders aus!
Weshalb wählt man nicht den organisatorischen Ansatz für 0023 30 als „best-practice“ auch für 0034 00?

Operativ oder strategisch? Eine Frage, die sich in fast allen Organisationseinheiten stellt.
Hier ebenfalls ein Beispiel aus dem Bereich Widersprüche und Gerichtsverfahren: Während im Leistungsbereich Klagen vor dem LSG und BSG als strategisch bewertet werden, gelten diese im Versicherungs-/Beitragsbereich als operativ.

Schaffung einer kosteneffizienten Struktur? Das neue Organigramm sieht deutlich weniger Abteilungs- und Gruppenleiter als bisher vor. Viele bisherige Führungskräfte werden Organisationsbetroffene sein.
Zukünftig wird es 10 Bereiche (ehemals „Abteilungen“) geben, in denen es keine weitere Untergliederung geben wird. Die Führungsspanne wird dabei zwischen 2 und 32 Stellen liegen. Daneben wird es Bereiche geben, in denen die Bereichsleiter neben ihren F3Führungskräften (ehemals Gruppenleiter) und ihrem Sekretariat weitere Mitarbeiter führen werden.
Es wird aber auch vier Bereiche geben, die nur über genau eine F3-Einheit verfügen werden. Während zwei dieser Bereiche insgesamt 28 bzw. 24 Stellen ausweisen, werden die anderen beiden Bereiche lediglich 10 bzw. 12 Stellen haben.
Was rechtfertigt die zusätzliche F3-Ebene in den kleinen Bereichen? Oder sollte der Arbeitgeber besser darüber nachdenken, ob auch in weiteren Bereichen zusätzliche F3-Ebenen sinnvoll sind?

Weitere Beispiele für zweierlei Maß gibt es genug!

::/introtext::
::fulltext::::/fulltext::

Neuausrichtung Zentrale DAK-Gesundheit: Zweierlei Maß!?

::introtext::

Konsequente Kundenorientierung der gesamten Organisation? Weshalb wird der Kunde, der einen Widerspruch einlegt, unterschiedliche Kundenkontaktstrecken erfahren, je nach dem ob es sich um einen Widerspruch im Leistungs- oder im Versicherungs/Beitragsbereich handelt?
Die Integration des Bereichs Mitgliedschaft und Beitrag in den geschäftsbereich Markt wird mit der Stärkung der Kundenorientierung begründet. Im Versicherungs- und Beitragsbereich sollen die Widersprüche und Gerichtsverfahren zentralisiert in einem FZMB bearbeitet werden.  
Im Leistungsbereich sollen die  Widersprüche und erstinstanzlichen Klagen „atomisiert“ in den Fachzentren bearbeitet werden.  
Auf der Teilpersonalversammlung wurde zudem ausgeführt, dass es sich bei 0023 30 um eine erfolgreiche Einheit handelt, die man nicht zerschlagen wolle. Zu 0034 00 hierzu kein Wort. Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern sieht anders aus!
Weshalb wählt man nicht den organisatorischen Ansatz für 0023 30 als „best-practice“ auch für 0034 00?
 
Operativ oder strategisch? Eine Frage, die sich in fast allen Organisationseinheiten stellt.
Hier ebenfalls ein Beispiel aus dem Bereich Widersprüche und Gerichtsverfahren: Während im Leistungsbereich Klagen vor dem LSG und BSG als strategisch bewertet werden, gelten diese im Versicherungs-/Beitragsbereich als operativ.
 
Schaffung einer kosteneffizienten Struktur? Das neue Organigramm sieht deutlich weniger Abteilungs- und Gruppenleiter als bisher vor. Viele bisherige Führungskräfte werden Organisationsbetroffene sein.
Zukünftig wird es 10 Bereiche (ehemals „Abteilungen“) geben, in denen es keine weitere Untergliederung geben wird. Die Führungsspanne wird dabei zwischen 2 und 32 Stellen liegen. Daneben wird es Bereiche geben, in denen die Bereichsleiter neben ihren F3Führungskräften (ehemals Gruppenleiter) und ihrem Sekretariat weitere Mitarbeiter führen werden.
Es wird aber auch vier Bereiche geben, die nur über genau eine F3-Einheit verfügen werden. Während zwei dieser Bereiche insgesamt 28 bzw. 24 Stellen ausweisen, werden die anderen beiden Bereiche lediglich 10 bzw. 12 Stellen haben.
Was rechtfertigt die zusätzliche F3-Ebene in den kleinen Bereichen? Oder sollte der Arbeitgeber besser darüber nachdenken, ob auch in weiteren Bereichen zusätzliche F3-Ebenen sinnvoll sind?
 
Weitere Beispiele für zweierlei Maß gibt es genug!

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Fakten statt Fake News… Eine Stellungnahme der DHV zu Real

Aufgrund der weiterhin zahlreichen Nachfragen und nach wie vor umlaufenden Fehlinformationen haben wir uns entschlossen, Fakten zu den Vorgängen rund um Real und den METRO-Konzern zu liefern.

Der durch die Arbeitgeberseite für die bei  neu eingestellten Beschäftigten angewandte DHV-Tarifvertrag ist nie für REAL konzipiert gewesen, sondern für die damalige METRO-Tochter Metro Services GmbH mit ursprünglich 600 Mitarbeitern im Bereich Facility-Management.

Als die DHV von dem Ausstieg von REAL aus dem Flächentarifvertrag und der Übernahme des angesprochenen Tarifvertrages auf die REAL-Mitarbeiter aus der Presse erfuhr, wurden sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH von der DHV im April 2018 fristlos gekündigt und die Tarifbeziehung beendet.

Da die Arbeitgeberseite den Tarifvertrag aller Aufforderungen der DHV zum Trotz anwandte, hat die DHV dagegen im August 2018 Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht (Aktenzeichen: 14 Ca 4918/18).

Im Verfahren hat die Arbeitgeberseite den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Absicht von Real wird damit offenkundig: Sie will auf den Faktor Zeit spielen, um ihre rechtswidrige Praxis der Anwendung eines nicht mehr gültigen Tarifvertrages fortzuführen! Über den Antrag ist noch nicht entschieden worden, im Erfolgsfall droht eine mehrmonatige Hängepartie zu Lasten der Beschäftigten!

Fakt ist: Die DHV hat keine Tarifbeziehungen mit Real und wird auch nicht mit dem METRO-Konzern insgesamt einen Haustarifvertrag abschließen, um die Flucht aus dem Flächentarifvertrag zu legitimieren oder diese zu ermöglichen.

Denn nach dem Tarifeinheitsgesetz ist das Abschließen von Tarifverträgen die Aufgabe der mitgliederstärkeren Gewerkschaft. Das war und ist die DHV derzeit bei Real nicht. Diese Aufgabe führt aber auch zu der Pflicht, diese unselige Tarifsituation bei Real zu beenden!

Und diese Aufgabe wirft die Frage auf, ob diese Situation unvermeidbar war.

Wäre der Arbeitgeber nicht auch ohne DHV aus dem Flächentarif ausgestiegen, nachdem die Verhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nach 18 Monaten gescheitert waren? Soll mit dem Draufhauen auf die gewerkschaftliche Konkurrenz von der Diskussion über eigene Versäumnisse abgelenkt werden?

Zur Erinnerung: Verantwortung für die Situation bei Real tragen der Arbeitgeber und der bisherige gewerkschaftliche Tarifpartner verdi, nicht die DHV – obwohl der Eindruck in manchen Infoblättern oft ein anderer zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist der tarifpolitische Gegner und nicht die DHV!

Unsere Position: Bei dem mittlerweile geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Handel führen nicht Gerichtsprozesse und Fehlinformationen weiter, sondern nur Zusammenarbeit der Gewerkschaften im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen, wie es vor Ort in den Betrieben oft mit Erfolg praktiziert wird!

Dazu sind wir bereit!

Fakten statt Fake News… Eine Stellungnahme der DHV zu Real

Aufgrund der weiterhin zahlreichen Nachfragen und nach wie vor umlaufenden Fehlinformationen haben wir uns entschlossen, Fakten zu den Vorgängen rund um Real und den METRO-Konzern zu liefern.

Der durch die Arbeitgeberseite für die bei  neu eingestellten Beschäftigten angewandte DHV-Tarifvertrag ist nie für REAL konzipiert gewesen, sondern für die damalige METRO-Tochter Metro Services GmbH mit ursprünglich 600 Mitarbeitern im Bereich Facility-Management.

Als die DHV von dem Ausstieg von REAL aus dem Flächentarifvertrag und der Übernahme des angesprochenen Tarifvertrages auf die REAL-Mitarbeiter aus der Presse erfuhr, wurden sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH von der DHV im April 2018 fristlos gekündigt und die Tarifbeziehung beendet.

Da die Arbeitgeberseite den Tarifvertrag aller Aufforderungen der DHV zum Trotz anwandte, hat die DHV dagegen im August 2018 Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht (Aktenzeichen: 14 Ca 4918/18).

Im Verfahren hat die Arbeitgeberseite den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Absicht von Real wird damit offenkundig: Sie will auf den Faktor Zeit spielen, um ihre rechtswidrige Praxis der Anwendung eines nicht mehr gültigen Tarifvertrages fortzuführen! Über den Antrag ist noch nicht entschieden worden, im Erfolgsfall droht eine mehrmonatige Hängepartie zu Lasten der Beschäftigten!

Fakt ist: Die DHV hat keine Tarifbeziehungen mit Real und wird auch nicht mit dem METRO-Konzern insgesamt einen Haustarifvertrag abschließen, um die Flucht aus dem Flächentarifvertrag zu legitimieren oder diese zu ermöglichen.

Denn nach dem Tarifeinheitsgesetz ist das Abschließen von Tarifverträgen die Aufgabe der mitgliederstärkeren Gewerkschaft. Das war und ist die DHV derzeit bei Real nicht. Diese Aufgabe führt aber auch zu der Pflicht, diese unselige Tarifsituation bei Real zu beenden!

Und diese Aufgabe wirft die Frage auf, ob diese Situation unvermeidbar war.

Wäre der Arbeitgeber nicht auch ohne DHV aus dem Flächentarif ausgestiegen, nachdem die Verhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nach 18 Monaten gescheitert waren? Soll mit dem Draufhauen auf die gewerkschaftliche Konkurrenz von der Diskussion über eigene Versäumnisse abgelenkt werden?

Zur Erinnerung: Verantwortung für die Situation bei Real tragen der Arbeitgeber und der bisherige gewerkschaftliche Tarifpartner verdi, nicht die DHV – obwohl der Eindruck in manchen Infoblättern oft ein anderer zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist der tarifpolitische Gegner und nicht die DHV!

Unsere Position: Bei dem mittlerweile geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Handel führen nicht Gerichtsprozesse und Fehlinformationen weiter, sondern nur Zusammenarbeit der Gewerkschaften im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen, wie es vor Ort in den Betrieben oft mit Erfolg praktiziert wird!

Dazu sind wir bereit!

Betriebsversammlung bei der REWE Region West II in Koblenz

Die Kolleginnen und Kollegen nahmen in großer Zahl die Gelegenheit wahr an der diesjährigen Betriebsversammlung teilzunehmen, so dass bei Beginn um 14.00 Uhr die Stuhlreihen im großen Pausenraum sehr gut besetzt waren. Der Betriebsratsvorsitzende Josef Czok (DHV) ließ das vergangene Jahr Revue passieren und wies dabei auf die großen Umwälzungen der letzten Monate hin. Der Umzug des Logistiklagers von Neuwied in die hochmoderne Anlage in der August Horch Straße 11 in Koblenz war nur aufgrund des enormen Einsatzes der Belegschaft zu stemmen. Ein Umstand der auch durch die Geschäftsleitung Wertschätzung erfuhr. Als großen Erfolg der zurückliegenden Verhandlungen betonte der Kollege Czok den Verzicht auf befristete Arbeitsverträge in der REWE Region West II. Ein Umstand, der zu allgemeiner Zustimmung einlud. Das stetige und deutliche Wachstum in den Bereichen Beschäftigte und Umsatz lässt die Zukunft der REWE in der Region positiv aussehen. Neben weiteren positiven Nachrichten, so wurde die krankheitsbedingte Kürzung des Weihnachtsgeldes aufgehoben, gab es aber auch berechtigte Kritik. So weist das Logistikzentrum in Koblenz für die Belegschaft planerische Mängel auf, etwa einen Pausenraum, der durch seine Lage im dritten Stock unnötig schwer zu erreichen ist.
Alexander Henf, DHV-Geschäftsführer Hessen, stellte den Anwesenden die DHV und ihre Tätigkeit kurz vor. Auch konnte er Ihnen einen kurzen Eindruck von den Vorteilen, die eine Mitgliedschaft in einer berufsspezifischen Gewerkschaft mit sich bringt, vermitteln. Ebenfalls erhielt Lukas Menzel die Gelegenheit sich als neuer Geschäftsführer Rheinland-Pfalz/Saar den Kolleginnen und Kollegen vorzustellen. Er versicherte Ihnen mit der DHV einen stets zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu haben.
Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen bei der REWE Region West II eine ruhige Hand und starke Nerven bei der Bewältigung des Weihnachtsgeschäftes und dass sie Ihren Erfolg und Elan in das Jahr 2019 mithinübertragen.

DHV-Mitgliederversammlung RehaKlinikum Bad Säckingen – Forderungen beschlossen

Am 14.11.2018 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 2. Mitgliederversammlung des Jahres 2018 statt. Auf Einladung des DHV-Geschäftsführers Marc Endlich trafen sich die DHV-Mitglieder um für die anstehenden Verhandlungen des Vergütungstarifvertrages die Weichen zu stellen.

So wurde die Verhandlungskommission gewählt und die Forderungen beschlossen. Die Forderungen sehen wie folgt aus:

  • die Beseitigung der Trennung von „Alt-“ und „Neu-Mitarbeitern“ und eine Zusammenführung der Tabellen auf den Stand der Tabelle für „Alt-Mitarbeiter“ vom 01.01.2018 als Grundlage der weiteren Verhandlungen über eine prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
  • einen weiteren Stufenaufstieg für die Entgeltgruppen 1 bis 6 über die bisherig möglichen Endstufen 4/5/6/7/8 hinaus;
  • die Schaffung einer 9. Stufen beim Erreichen des 25. Beschäftigungsjahres;
  • die Anhebung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€ monatlich;
  • die Anhebung der Höhe der jährlichen Sonderzahlung auf 1.500,00€;
  • die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV-Mitglieder.

Diese Forderungen werden dem neuen Geschäftsführer des RehaKlinikums Bad Säckingen Herrn Peter Mast übermittelt werden, so dass die Verhandlungen in Kürze aufgenommen werden können.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen befindet sich seit letztem Jahr in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das RKBS hatte die letzten Jahre mit einem Rückgang der Belegungszahlen zu kämpfen. Im Insolvenzverfahren mussten im Rahmen eines Sozialplans einige Beschäftigte entlassen werden. Mit Beginn des Jahres 2018 scheint hier eine Kehrtwende geschafft und die Belegungszahlen steigen wieder.

DHV-Mitgliederversammlung RehaKlinikum Bad Säckingen – Forderungen beschlossen

Am 14.11.2018 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 2. Mitgliederversammlung des Jahres 2018 statt. Auf Einladung des DHV-Geschäftsführers Marc Endlich trafen sich die DHV-Mitglieder um für die anstehenden Verhandlungen des Vergütungstarifvertrages die Weichen zu stellen.

So wurde die Verhandlungskommission gewählt und die Forderungen beschlossen. Die Forderungen sehen wie folgt aus:

  • die Beseitigung der Trennung von „Alt-“ und „Neu-Mitarbeitern“ und eine Zusammenführung der Tabellen auf den Stand der Tabelle für „Alt-Mitarbeiter“ vom 01.01.2018 als Grundlage der weiteren Verhandlungen über eine prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
  • einen weiteren Stufenaufstieg für die Entgeltgruppen 1 bis 6 über die bisherig möglichen Endstufen 4/5/6/7/8 hinaus;
  • die Schaffung einer 9. Stufen beim Erreichen des 25. Beschäftigungsjahres;
  • die Anhebung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€ monatlich;
  • die Anhebung der Höhe der jährlichen Sonderzahlung auf 1.500,00€;
  • die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV-Mitglieder.

Diese Forderungen werden dem neuen Geschäftsführer des RehaKlinikums Bad Säckingen Herrn Peter Mast übermittelt werden, so dass die Verhandlungen in Kürze aufgenommen werden können.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen befindet sich seit letztem Jahr in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das RKBS hatte die letzten Jahre mit einem Rückgang der Belegungszahlen zu kämpfen. Im Insolvenzverfahren mussten im Rahmen eines Sozialplans einige Beschäftigte entlassen werden. Mit Beginn des Jahres 2018 scheint hier eine Kehrtwende geschafft und die Belegungszahlen steigen wieder.