Welcher Chat ist noch privat – in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit ins Private von Arbeitnehmern hineinreicht.

Ein Arbeitnehmer kann sich „nur im Ausnahmefall“ darauf berufen, dass ein Chatverlauf mit stark beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und/oder Kollegen und dessen Verlauf und Inhalt vertraulich sei. Das heißt, im Regelfall kann der betreffende oder die betreffenden Arbeitnehmer keine Vertraulichkeit mehr erwarten. Und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ausgesprochen werden. (vgl. Az.: 2 AZR 17/23).

Bei diesem Urteil des BAG ist bemerkenswert, dass es in der Vorinstanz anders entschieden wurde. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hieß es, die betreffenden Worte und Inhalte seien „Bestandteil einer vertraulichen Kommunikation“.  Man ging davon aus, dass man sich in einer privaten und vertrauten Gruppe frei äußern könne und dürfe. Da der Äußernde davon ausging, dass die Beleidigungen und Diskriminierungen den Kreis der Chatgruppe nicht verlassen und somit die betroffenen und diskriminierten Personen auch nicht erreichen würden. 

Das BAG-Urteil macht so die Qualität der Kommunikation zum wesentlichen Maßstab. Wann und was Gechattetes richtig ist, gilt es dann im Einzelfall zu klären. Wann sind Chatäußerungen zwar heftig, aber noch okay?  Wann wird es rassistisch und sexistisch, ergehen sich die Beteiligten in Gewaltfantasien, wann ist es nicht mehr okay? So kann aus privat auf einmal öffentlich und aus idiotischen Geschwafel ein fester Kündigungsgrund werden.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gewerkschaft jede Form von Rassismus, Sexismus oder Aufrufe zur Gewalt und politischen Extremismus in jeden Fall für nicht tragbar halten und ablehnen.

Wir möchten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Chat mit Arbeitskollegen privat wie beruflich dazu anregen, jeden grenzwertigen Kommentar lieber sein zu lassen.

Elektronische Krankmeldung und ihre Tücken im Arbeitsalltag

Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.

Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte. 

Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.

Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.

Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.  

Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!

Streik Metro Mülheim

Warnstreik im Handel NRW am 17.05.2023: DHV-Mitglieder Metro Mülheim sind dabei!

Die große Einheitsgewerkschaft hatte am 17.05.2023 zum 24-stündigen Warnstreik im Bereich Handel in NRW aufgerufen.

Bereits am Dienstag um 0 UHR hatten die Beschäftigten bei Rewe für 48 Std. die Arbeit niedergelegt.

Die DHV-Mitglieder bei der Metro Mülheim an der Ruhr hatten sich per gewerkschaftlichen und basis-demokratischen Beschluss entschieden, sich dem Warnstreikaufruf anzuschließen und so ihre Solidarität mit den Arbeitnehmern zu bekunden.

Es war also nicht verwunderlich, dass mehr DHV-Mitglieder am Streikposten standen und dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt waren als bei der großen Konkurrenz. Symbolträchtig war diese Streikaktion, weil der Metromarkt in Mülheim der erste Metromarkt war, welcher unter dem blau-gelben Logo „Metro“ eröffnet worden war. Zudem stellte man bei diesem Warnstreik den ersten richtigen Streikposten seit Öffnung des Metro Marktes in Mülheim auf.

Unterstützt wurden die streikenden DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen von dem DHV-Geschäftsführer aus NRW. 

Neben den klassischen Lohnforderungen und der momentanen hohen Inflation waren aber auch die Themen Personalnotstand und Übernahme der Auszubildenden die Themen, welche die DHV-Mitglieder beschäftigten und ansprachen.

Man darf gespannt die Verhandlungen abwarten und sehen, welche Resultate den vollmundigen Versprechungen der großen Einheitsgewerkschaft folgen. Wir hoffen, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich Handel, dass Ihre Erwartungen hier nicht enttäuscht werden und das den Versprechen auch Taten folgen.

In diesem Sinne „Glück auf DHV!“

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Insolvenz bei Galeria geht in die nächste Runde Karstadt-Kaufhof-Filialen werden wohl schliessen

Den Medien liegt bereits die Information vor, welche Galeria-Standorte die neuerliche Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof nicht überleben werden und welche bleiben dürfen.

Im Dezember kursierten noch 90 Filialen, welche über die Wupper gehen sollten. In den aktuell vorliegenden Berichten ist von etwa 60 der insgesamt 131 Filialen die Rede von einer Schließung. Dies haben die gut unterrichtenten Medien aus Unternehmenskreisen erfahren.

Wie man beispielsweise aus der Süddeutschen Zeitung erfahren kann, werden u.a. die Kaufhausstandorte in Bayreuth, Chemnitz, Cottbus, Göttingen, Kiel, Landshut, Lörrach, Lübeck, Münster, Nürnberg, Paderborn, Reutlingen, Saarbrücken, Siegburg, Speyer, Trier und Wiesbaden von der Schließung betroffen sein.

Wie weiter berichtet wird, gäbe es aber auch sogenannte „sichere“ Standorte. Hierzu zählen wohl Aachen, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Kassel, Mannheim und Würzburg.

Erst im März wird es wohl endgültig eine Klarheit für die Belegschaft des Unternehmens geben. Unseren DHV-Mitgliedern bei den 17.400 Kolleginnen und Kollegen der Belegschaft stehen wir solidarisch und mit Rat und Tat zur Seite!   

Das Angebot des Onlinehändlers Buero.de, welches sich auf die Übernahme eines Teiles der Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof bezog, hatte dieser Ende Dezember wieder zurückgezogen.

Wir fordern die Geschäftsführung auf, schnellstmöglich Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof zu schaffen!