CGB fordert Reduzierung der Ladenöffnungszeiten während der Energiekrise

In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeine Bremen für das Jahr 2023 hat sich der CGB für restriktive Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot sowie für eine gesetzliche Einschränkung der werktäglich möglichen Ladenöffnungszeiten für die Dauer der Energiekrise ausgesprochen. In Betracht käme hierfür eine zeitliche Aussetzung der landesrechtlichen Ladenschlussgesetze, so dass wieder das Bundes-Ladenschlussgesetz zur Anwendung käme, das die Ladenöffnungszeiten auf den Zeitraum 6 bis 20 Uhr begrenzt. Aktuell ist Bayern das einzige Bundesland, in der das Bundes-Ladenschlussgesetz noch Anwendung findet und damit zeigt, dass begrenzte Ladenöffnungszeiten selbst in einem Flächenstaat und Tourismusland durchsetzbar sind und Akzeptanz finden.

Der CGB kritisiert, dass der Bremer Senat ungeachtet der Energiekrise und der von Bürgern und Wirtschaft geforderten Energiesparmaßnahmen auch für 2023 wieder großzügige Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot erlassen will. Vorgesehen sind Sonntagsöffnungen zu folgenden Terminen und Anlässen:

02. April Osterwiese
07. MaiVegesacker KindertagGewerbeschau Osterholz
11. JuniLa Strada
26. JuniErdbeerfest HabenhausenHuchtinger Familientag
02. JuliGröpelinger Sommer
24. SeptemberSavahri
08. OktoberMesse WeserArtKartoffelfest/HerbstmarktVegefest
29. OktoberFreimarkt
05. NovemberErzählfestival FeuerspurenHuchtinger Messetage

Der CGB sieht lediglich in der Osterwiese, dem Straßenkunstfestival La Strada, dem Vegefest sowie dem Bremer Freimarkt als dem größten norddeutschen Volksfest Anlässe von überregionaler touristischer und wirtschaftlicher Bedeutung, die auch während der Energiekrise die Öffnung von Läden an Sonntagen gerechtfertigt erscheinen lassen.

 

Der CGB hält es für unverantwortlich, dass der Senat auch in Zeiten der Energiekrise unverändert an seinem 2008 mit einigen Organisationen vereinbarten Konzept festhalten will, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung zu ermöglichen, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen so begründen lassen dass es möglichst zu keiner Aufhebung der Genehmigung zur Sonntagsöffnung durch die Gerichte kommt. Dabei wird großzügig mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die vielfach nicht nachprüfbar belegt werden können.

 

Bei der Mehrzahl der vom Handelsverband Nordwest e.V. für 2023 vorgeschlagenen Anlässe für Ausnahmeregelungen  handelt es sich um Veranstaltungen von lediglich orts- oder statteilbezogener Be-deutung, die nach Auffassung des CGB keine Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsöffnung rechtfertigen.

 

Eine Reduzierung der Ladenöffnungszeiten statt einer Ausweitung durch zusätzliche Sonntagsöffnungen würde nicht nur helfen, Energie zu sparen, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Bereits die regulär möglichen Ladenöffnungszeiten, werden nur von wenigen Einzelhandelsbetrieben vollumfänglich wahrgenommen. In Bremens Haupteinkaufsmeile, der Obernstrasse, haben Filialisten wie die Modekette AppelrathCüpper ihre werktäglichen Ladenöffnungszeiten bereits von sich auf den Zeitraum 10 bis 18:30 Uhr beschränkt.

 

 

V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Mobil 0178-71 95 570

CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstrasse 170

28259 Bremen

CGB-Logo

“70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz-Zeit für eine grundlegende Reform”

GESETZESNOVELLE MUSS NEUEN ANFORDERUNGEN DURCH DIGITALISIERUNG, GLOBALISIERUNG UND BETRIEBSRÄTE-BUSHING RECHNUNG TRAGEN

Der Bremer Senat hat nach coronabedingter Pause für den 21.11.2022 wieder zu einem Betriebs- und Personalräte-Empfang ins Rathaus eingeladen. Der CGB nimmt dies zum Anlass, um auf den Reformstau beim Betriebsverfassungsgesetz hinzuweisen.

Das am 14.11.1952 in Kraft getretene Betriebsverfassungsgesetz hat sich weitgehend an seinem Vorgänger aus der Weimarer Zeit vom 04.02.1920 orientiert, das nach der Machtergreifung durch die Nazis 1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit abgelöst wurde. Es blieb in seinen Mitbestimmungsrechten deutlich hinter dem bereits am 21.05.1951 in Kraft getretenen Montan-Mitbestimmungsgesetz zurück.

Mit dem Betriebsräte-Modernisierungsgesetz von 2021 wurde zwar die Einleitung von Betriebsratswahlen erleichtert und der Kündigungsschutz für die Initiatoren von Betriebsratswahlen erweitert, die noch im Entwurf des Betriebsräte-Stärkungsgesetz, wie es ursprünglich heißen sollte, vorgesehenen Ausweitungen der Initiativ- und Mitbestimmungsrechte blieben im Gesetzgebungsverfahren jedoch weitgehend auf der Strecke. Die letzte grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetz liegt somit bereits 50 Jahre zurück. Globalisierung, Digitalisierung und Transformationsbedarf haben zu einem Reformstau geführt, dem nach Auffassung des CGB endlich Rechnung getragen werden muss. Betriebsräte bedürfen eines Initiativrechts bei der Einführung mobiler Arbeit, bei der qualitativen Personalentwicklung und beim präventiven Gesundheitsschutz. Sie müssen unter Berücksichtigung ihrer im Amt erworbenen Qualifikationen entlohnt und besser gegen Bushing und Mobbing geschützt werden. Der CGB tritt dafür ein, dass die Behinderung von Betriebs- und Personalratswahlen zukünftig von Amts wegen, d.h. als Offizialdelikt, verfolgt werden muss

Bundeskanzler Olaf Scholz hat beim Festakt der Hans-Böckler-Stiftung zum 70-jährigen Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes Reformbedarf eingestanden. Der CGB fordert ihn auf, seinen Worten nun auch Taten folgen zu lassen.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Es droht die Gefahr, dass Arbeitgeber in ihren Unternehmen wieder nach Gutsherrenart schalten und walten werden, wenn keine Betriebsräte da sind, die dem Einhalt gebieten können.“

Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Westdeutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Betriebe über einen Betriebsrat verfügen. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt. 

 

MINDESTLOHN-RICHTLINIE DER EU ZWINGT DEUTSCHLAND ZUM HANDELN – CGB FORDERT DEN ERLASS EINES GEWERKSCHAFTSGESETZES

Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der die Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten angehoben und die Tarifverhandlungen gestärkt werden sollen. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert dazu den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes, das die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent meilenweit entfernt. Politik und Rechtsprechung haben vielmehr durch ihre Entscheidungen maßgeblich dazu beigetragen, dass die Tarifbindung in Deutschland rückläufig ist. Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in einem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde.

Letztes Opfer des BAG war die seit Jahrzehnten erfolgreich im Tarifgeschäft tätige Berufsgewerkschaft DHV, der trotz ihrer Tarifführerschaft bei den Volks- und Raiffeisenbanken aufgrund ihres nach Meinung des Gerichts nicht ausreichenden Organisationsgrades in anderen Tarifbereichen die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Einige tausend Beschäftigte verloren damit ihren tarifvertraglichen Schutz, den ihnen die Tarifverträge der DHV gewährt hatten. Die BAG-Entscheidung erfolgte dabei auf keiner gesetzlichen Grundlage, sondern lediglich auf Basis der vom Gericht in den 1950er-Jahren selbst entwickelten Mächtigkeits-Rechtsprechung.

Peter Rudolph: „Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Rechtsprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können. Im Zweifel droht dann auch DGB-Gewerkschaften der Verlust ihrer Tariffähigkeit.“

 

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Das DHV-Bildungswerk mit Sitz in Bremen bietet auch BR-Inhouse-Seminare

Vom 25. bis 27.Oktober 2022 hat das DHV-Bildungswerk Nordwest in Kirchweyhe bei Bremen für Betriebsräte der Firma CT-Lloyd eine Inhouse-Schulung zu Mitbestimmungsthemen durchgeführt.

Behandelt wurden u.a. die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG sowie die Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten und bei Kündigung. An dem Seminar haben Betriebsräte aus den vier Standorten Leipzig, Hannover, Bremen und Bremerhaven des in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Wirtschafts- und Rechtsberatung sowie Mediation tätigen Unternehmens teilgenommen, die mit Freude und Interesse bei der Sache waren, wie unser Foto zeigt.

Referent des Seminars war der saarländische DHV-Geschäftsführer Lukas Menzel, unterstützt von der Bremer DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann, die auch die Seminarleitung innehatte.

Arbeitnehmerkammern

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus: Große Dienstleistungsgewerkschaft verdi macht dicke Backen, hat aber scheinbar nichts dahinter.

Schaut man zur großen Dienstleistungsgewerkschaft diese Tage, so kann von Dienstleistung keine Rede sein.

Gerade im Bereich Handel liegt derzeit vieles auf Eis, wie z.B. der sogenannte NEW DEAL bei Rewe. Interne Querelen, Machtkämpfe bis hin zu fristlosen Entlassungen und Klagen gegeneinander als auch interne Dispute lähmen diese vermeintlich große Gewerkschaft und schaden den organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern in diesem Bereich.

Wir verfolgen, wie viele andere auch, das Geschehen und nehmen mit Staunen einige Äußerungen des ehemaligen oder noch Spitzenfunktionärs O. Akman zur Kenntnis und sehen hier viele Punkte, die wir bereits seit Jahren ansprechen, als bestätigt.

Er spricht, wenn man den verschiedenen Presseartikeln, u.a. in Business Insider, Neues Deutschland und junge Welt glauben darf, von strukturellem Rassismus bei der großen Dienstleistungsgewerkschaft, einer reinen, vom normalen Arbeitnehmer und Mitglied entfremdeten, Funktionärsgewerkschaft und liefert hierfür auch Beispiele.  Er zeichnet ein nicht ganz rosiges Bild der Gesamtsituation, was die Mitgliederzahlen des gesamten DGB als auch natürlich von der großen Dienstleistungsgewerkschaft selbst angeht. Im Interview im Neuen Deutschland wird dargestellt, dass keine der DGB-Gewerkschaften noch die soziale Macht hätte, ihre Forderungen durchzusetzen allein aufgrund der Mitgliederzahl.

Zitat: “Der DGB hatte Anfang der 1990er rund zwölf Millionen Mitglieder, heute hat er deutlich weniger als sechs Millionen. Und Verdi hat seit der Gründung eine Million Mitglieder verloren«, rechnet er vor. Der somit schwindende Einfluss führe dazu, dass die Gewerkschaften in allen Branchen nicht mehr in der Lage seien, auch nur die Mindeststandards zu erkämpfen.“

Für uns ein nicht ganz so uninteressanter Grund, war dies doch das Hauptargument der Gegenseiten immer wieder gegen uns und andere kleine Gewerkschaften. Man hätte doch keine soziale Mächtigkeit. Wir können hier nur die offiziellen Stellen auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen und ein Feststellungsverfahren einzuleiten und entsprechend tätig zu werden, wie sie es bei uns taten, speziell das Land NRW und das Land Berlin. Ansonsten sehen wir hier den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz gefährdet und gebrochen.

Auch die Vorwürfe der Vetternwirtschaft innerhalb der großen Dienstleistungsgewerkschaft klingen nicht ab und traten erneut im August dieses Jahres auf. So ging es hier um Aufträge von Spitzenfunktionären an Firmen, die dem Ehepartner gehören und auch Gerüchte über Honorarberatungstätigkeiten der Spitzenfunktionäre, welche aber noch in Aufklärung sind.  Auch hier sollte Transparenz hergestellt werden. Denn der Ruf aller Gewerkschaften gerät dadurch in Gefahr. Aber in erster Linie sollte man die Transparenz für die Mitglieder herstellen.

Eine Gewerkschaft ist und bleibt unserem Verständnis nach basisdemokratisch und ist ihren Mitgliedern Rechenschaft und Transparenz schuldig.     

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus: Große Dienstleistungsgewerkschaft verdi macht dicke Backen, hat aber scheinbar nichts dahinter.

Schaut man zur großen Dienstleistungsgewerkschaft diese Tage, so kann von Dienstleistung keine Rede sein.

Gerade im Bereich Handel liegt derzeit vieles auf Eis, wie z.B. der sogenannte NEW DEAL bei Rewe. Interne Querelen, Machtkämpfe bis hin zu fristlosen Entlassungen und Klagen gegeneinander als auch interne Dispute lähmen diese vermeintlich große Gewerkschaft und schaden den organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern in diesem Bereich.

Wir verfolgen, wie viele andere auch, das Geschehen und nehmen mit Staunen einige Äußerungen des ehemaligen oder noch Spitzenfunktionärs O. Akman zur Kenntnis und sehen hier viele Punkte, die wir bereits seit Jahren ansprechen, als bestätigt.

Er spricht, wenn man den verschiedenen Presseartikeln, u.a. in Business Insider, Neues Deutschland und junge Welt glauben darf, von strukturellem Rassismus bei der großen Dienstleistungsgewerkschaft, einer reinen, vom normalen Arbeitnehmer und Mitglied entfremdeten, Funktionärsgewerkschaft und liefert hierfür auch Beispiele.  Er zeichnet ein nicht ganz rosiges Bild der Gesamtsituation, was die Mitgliederzahlen des gesamten DGB als auch natürlich von der großen Dienstleistungsgewerkschaft selbst angeht. Im Interview im Neuen Deutschland wird dargestellt, dass keine der DGB-Gewerkschaften noch die soziale Macht hätte, ihre Forderungen durchzusetzen allein aufgrund der Mitgliederzahl.

Zitat: “Der DGB hatte Anfang der 1990er rund zwölf Millionen Mitglieder, heute hat er deutlich weniger als sechs Millionen. Und Verdi hat seit der Gründung eine Million Mitglieder verloren«, rechnet er vor. Der somit schwindende Einfluss führe dazu, dass die Gewerkschaften in allen Branchen nicht mehr in der Lage seien, auch nur die Mindeststandards zu erkämpfen.“

Für uns ein nicht ganz so uninteressanter Grund, war dies doch das Hauptargument der Gegenseiten immer wieder gegen uns und andere kleine Gewerkschaften. Man hätte doch keine soziale Mächtigkeit. Wir können hier nur die offiziellen Stellen auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen und ein Feststellungsverfahren einzuleiten und entsprechend tätig zu werden, wie sie es bei uns taten, speziell das Land NRW und das Land Berlin. Ansonsten sehen wir hier den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz gefährdet und gebrochen.

Auch die Vorwürfe der Vetternwirtschaft innerhalb der großen Dienstleistungsgewerkschaft klingen nicht ab und traten erneut im August dieses Jahres auf. So ging es hier um Aufträge von Spitzenfunktionären an Firmen, die dem Ehepartner gehören und auch Gerüchte über Honorarberatungstätigkeiten der Spitzenfunktionäre, welche aber noch in Aufklärung sind.  Auch hier sollte Transparenz hergestellt werden. Denn der Ruf aller Gewerkschaften gerät dadurch in Gefahr. Aber in erster Linie sollte man die Transparenz für die Mitglieder herstellen.

Eine Gewerkschaft ist und bleibt unserem Verständnis nach basisdemokratisch und ist ihren Mitgliedern Rechenschaft und Transparenz schuldig.     

Seminarprogramm 2023 des DHV-Bildungswerkes in Baden-Württemberg

nachdem es in den letzten Jahren und auch noch Anfang diesen Jahres bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht möglich war, Seminare in gewohnter Weise anzubieten, freuen wir uns Ihnen unser Seminarprogramm in üblichem Umfang vorstellen zu können. Somit bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks für das Jahr 2023 wieder ihr umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen an.

Wie gewohnt bieten wir eine interessante Mischung sowohl aus Grundlagen- und Aufbauseminaren, als auch Fach- und Spezialseminare zu den unterschiedlichsten Themen an. Geeignet sind diese Seminare für neu ins Amt gewählt, wie auch für langejährige Betriebsräte und Personalräte zur Auffrischung.

Zudem bieten wir Ihnen auch gerne eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Lösung, sowohl in Präsenz als auch online an. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte & JAV Schulungen nach dem BetrVG    

Personalräte & JAV Schulungen nach dem LPVG BW

Die entsprechenden einzelnen Seminarausschreibungen finden Sie unter www.dhv-bildungswerk.de.
Die digitalen Ausschreibungen können demnächst auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart und Lörrach bezogen werden. Eine gedruckte Version steht demnächst zu Verfügung.

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Führungswechsel beim CGB NRW

Im Spätsommer fand in Oberhausen in Nordrhein-Westfalen im Haus Union die Sitzung des CGB Landesausschusses Nordrhein-Westfalen statt. Auf der Tagesordnung standen neben dem Rechenschaftsbericht auch Vorstandswahlen. Zunächst aber begrüßte der Landesvorsitzende Ulrich Bösl die erschienenen Delegierten. In einer Schweigeminute gedachte er den Verstorbe­nen Wolfgang Jäger, Achim Bondzio, Hartmut Rohwer und Albert Hendricks.

Im Anschluss gab Bösl den Bericht für die Arbeit in den letzten Jahren ab. So habe man sich trotz Corona regelmäßig zur Vorstandsitzungen und Erfahrungsaustausch getroffen. Mit der Landesregierung und den Arbeitsministern Schmeltzer und Laumann bestand regelmäßig Kon­takt. Gegenüber dem Landtag und der Landesregierung wurden regelmäßig die CGB Interessen vertreten. Auch die Sozialwahlen wurden vorbereitet, der CGB ist in NRW gut gewappnet. Mit einem Überschuss schloss der Kassenbericht ab.

Nach der Entlastung des Vorstandes leitete Bundesschatzmeister Helmut Ortmann die Wahlen. Ulrich Bösl erklärte nach nunmehr 20 Jahren nicht wieder für das Amt des Landesvorsitzenden anzutreten. Um seine Nachfolge bewarben sich Volker Schierenberg (GTL) und Bernhard Cwiklinski (CGM). Mit deutlicher Mehrheit wurde Bernhard Cwiklinski zum Landesvorsitzenden des CGB gewählt. Die zwei Stellvertreterpositionen wurden mit großem Stimmenvorsprung an Bernhard Schulz (CGPT) und Volker Schierenberg (GTL) vergeben.

Kassiererin wurde erneut Michaela Lehnert, Schriftführer Dieter Neu, beide CGM. Als Beisitzer wurden gewählt Kollege Martin Flintrop (GTL), Nefzat Bagli (CGM), Rudolf Bruns (CGDE), Peter Schütt (DHV), Günther Eickmeier (BIGD) und Ulrich Brüggemann (CGPT). Zum Schluss wurde der bisherige Landesvorsitzende Ulrich Bösl zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Mit Dank an alle Anwesenden beendete der neue Landesvorsitzende Bernhard Cwiklinski die Sitzung.

V.i.S.d.P.: U. Bösl

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CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE

CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE

GESETZGEBER SOLLTE RECHTLICHEN BEDENKEN RECHNUNG TRAGEN

 

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) hat schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung beschlossene befristete Gasumlage. Wie jetzt bekannt wurde, soll das Aufkommen aus der Umlage in Höhe von 34 Mrd. Euro zu 90 Prozent allein zwei Unternehmen zugutekommen, dem Energiehandelsunternehmen Uniper, das mehrheitlich dem finnischen Energiekonzern Fortum gehört und an dem der Bund zu etwa 30 Prozent beteiligt ist sowie Sefe, dem unter Treuhandverwaltung stehenden Nachfolgeunternehmen der ehemaligen deutschen Gazprom-Tochter. Ob eine Umlage, die im wesentlichen zugunsten von zwei Unternehmen erhoben wird, mit dem Gleichheitsgebot und EU-Recht vereinbar ist, wird nicht nur vom CGB bezweifelt.

 

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Vorsitzender der CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: Die Bundesregierung ist 2020 aus guten Gründen auch nicht auf die Idee gekommen, ihr 9 Milliarden schweres Rettungspaket für die Deutsche Lufthansa durch eine Mobilitätsumlage zu finanzieren. Auch die Sicherstellung der Gasversorgung sollte aus Steuermitteln gewährleistet werden, nicht durch eine Gasumlage, von der die Bürger zudem mit großen bürokratischen Aufwand teilweise wieder entlastet werden sollen.

 

Für einen Verzicht der Bundesregierung auf die Gasumlage, wie ihn auch der niedersächsische Städtetag fordert, ist es noch nicht zu spät. Gegebenenfalls liegt es auch in der Hand des Deutschen Bundestages, die Umlage zu stoppen.

 

 

Als Ansprechpartner für diese Pressemitteilung steht Ihnen bei Bedarf der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph unter der Mobilfunknummer 0178-71 95 570 zur Verfügung.

 

CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstr. 170

28259 Bremen

Telefon 0421-32 33 31

Telefax 0421-32 33 21

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Wer im Glashaus sitz soll nicht mit Steinen werfen!

Ein Kommentar von Harm Wellmann

 

Man kann ja geteilter Meinung über Flugreisen im Urlaub aus diversen Gründen (Umweltbelastung z.B.) sein.

In Deutschland hat der Urlaub einen hohen Stellenwert. Gerade nach zwei Jahren Corona haben sich Viele diesen nach den Lockerungen verdient.

Und auch die Kolleginnen und Kollegen in der Tourismusbranche und die am Flughafen arbeiten, atmen angesichts von 2 Jahren mit Corona Maßnahmen und deren Folgen auf.

Nun hat die „große“ Einheitsgewerkschaft zu Streik aufgerufen. Die Urlauber, die über diverse Flughäfen ins Ausland reisen wollten, hatten in der Vergangenheit – wie man der Presse entnehmen konnte – bereits durch den Personalmangel genug Probleme. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort tapfer aufgrund Personalmangels die Stellung halten, hatten in den letzten Wochen genug und viel zu tun.

Vor dem Hintergrund und der Sommerferien in mehreren Bundesländer lassen das hervortreten, was die Einheitsgewerkschaft und ihr Dachverband anderen kleinen Gewerkschaften wie der GdL im Bereich der Bahn oder Cockpit immer vorgeworfen haben: Haschen nach Aufmerksamkeit, um sich medial am besten zu verkaufen. Nun halten sie sich selber nicht dran.

Der Clou des Ganzen ist, dass der Hauptfunktionär der Einheitsgewerkschaft selber in den Urlaub wahrscheinlich geflogen ist. Hier liegt die Vermutung nahe, dass dieses Aufgrund der Insiderkenntnisse natürlich passierte, bevor zum Streik aufgerufen worden ist. Man könnte behaupten, das setzt dem Ganzen das Sahnehäubchen auf. Wir glauben, dass der Hauptfunktionär natürlich selber auch seinen Urlaub verdient hat. Aber wir glauben auch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es verdient hätten, ihren lang ersehnten Urlaub stressfrei antreten zu können.

Natürlich kann man marketingtechnisch den Organisatoren des Streiks Recht geben, dass man jetzt streiken muss, um die größte Aufmerksamkeit zu erreichen. Aber die vielen persönlichen Schicksale sprechen eigentlich nicht dafür. Arbeitnehmerfamilien, welche sich nach Corona entschlossen haben, wieder einmal in den verdienten Urlaub zu fliegen, wurde dieser versalzen. Ob diese Arbeitnehmer diesen Urlaub in irgendeiner Form kompensiert bekommen, wird wahrscheinlich die Streikorganisatoren und Verantwortlichen nicht interessieren.

Vielleicht schafft es die Einheitsgewerkschaft ja, die Schlange der Wartenden vom Kölner Flughafen bis hin zu Kölner Dom stehen zu lassen, das wäre doch mal ein Foto, was es in die Geschichtsbücher schaffen würde.

Zudem gilt auch hier nicht Wasser predigen und Wein trinken. Man sollte sich nicht nur aus werbetechnischen Gründen mit der „Fridays for the future“ Bewegung solidarisieren und dann aber selber Wochenlang wegfliegen. Das hat etwas von Pharisäertum. Wenn ich mir als Hauptfunktionär unteranderem die Bekämpfung des Klimawandels auf die Fahnen schreibe, dann sollte ich beispielhaft vorrangehen.

In der Presse steht dann auch – mal nur so nebenbei erwähnt- der Streik am Prime Day Mitte Juli bei Amazon. Man könnte das Gefühl gewinnen, dass dieser Streik nur in der Presse stattfindet, denn Amazon scheint diesen Streik bereits einzuplanen.

Bitte verstehen sie mich nicht falsch, als Gewerkschaft halten wir das Streikrecht hoch und in Ehren. Wir sind aber der Auffassung, dass es nicht missbraucht werden sollte. Streik ist eigentlich die ultima ratio eines Tarifkampfes und sollte nicht für das profane Verlangen nach medialer Aufmerksamkeit missbraucht werden. Die Streiks werden so zu einer Potemkinschen Fassade und zu einem Ritual welches man unbedingt benötigt, das aber gar nicht mehr seinen Zweck erfüllt.

Man kommt sich dann etwas verspottet vor, wenn aus den Kreisen der Einheitsgewerkschaft anderen Gewerkschaften gemaßregelt und dazu aufgefordert werden, weiter zu verhandeln, so geschehen bei der GdL und Cockpit, für einen selber jedoch nicht gilt, was man von anderen verlangt. Sie sitzen selber im Glashaus und machen sich die Regeln passend.

In diesem Sinne: JA zum Streikrecht NEIN zur Einheitsgewerkschaft!

Wir wünschen allen Arbeitnehmern einen verdienten Erholungsurlaub!