Erfolgreicher Haustarifabschluss beim DRK-KV-Östliche Altmark e.V.

Nach harten und intensiven Verhandlungsgesprächen zwischen der DHV-Tarifkommission und den Vertretern des DRK Kreisverbandes Östliche Altmark e. V. wurden ab dem Beginn des Jahres 2021 eine sehr deutliche Entgeltsteigerung in allen Entgeltgruppen und Stufen verhandelt. Des Weiteren konnte sich die Akteure auf eine Steigerung der Weihnachtsgratifikation in 2 Stufen von 65 auf 75 Prozent einigen. Die Verhandlungen für das Jahr 2022 werden schon im ersten Quartal 2021 wiederaufgenommen, dies wurde in einer Verhandlungsverpflichtung zum Mantel- und Entgelttarifvertrag erklärt. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur individuell unterschiedlich sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der Steigerungen nicht möglich. Die Vorstellung der neuen Entgelttabellen erfolgt in den nächsten Betriebsversammlungen / Abteilungsversammlungen und gern auch in persönlichen sowie telefonischen Gesprächen mit den Beschäftigten. Weiterhin wurden folgende Verbesserungen und Veränderungen für den Bezirkstarifvertrag DRK Kreisverbandes Östliche Altmark e. V. vereinbart:

  • Lohnsteigerung im Durchschnitt über alle Lohngruppen ca. 4.0 Prozent; Verwaltung Durchschnitt ca. 3,02 Prozent
  • Steigerung der Weihnachtsgratifikation von 65 auf 70 Prozent! ab März 2021 voraussichtlich auf 75 Prozent!
  • Beitragsrückerstattung für DHV Mitglieder 2021 auf 80 Prozent
  • Bei Neueinstellung ab den 01.01.2021 erhält ein Mitarbeiter in der BP 1 eine Sonderzahlung in Höhe von 195 Euro pro Monat
  • Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 11,48 Prozent
  • Erhöhung der Nachtzuschläge von 20:00 bis 06:00 Uhr auf 2 € pauschal pro geleisteter Nachtstunde
  • Weitere Verhandlungen wurden auf das erste Quartal 2021 vertagt (30.03.2021).
  • 4 neue Funktionszulagen in Höhe von 480 Euro bis 600 Euro Jährlich

Durch den neuen Tarifvertrag verbessern sich die Bedingungen der Beschäftigten spürbar. Danke an alle engagierten Mitglieder, die durch ihre tatkräftige Unterstützung dieses Ergebnis möglich gemacht haben.

Kunzler Fleischwaren: Abschluss neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Der bereits angekündigte Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für die Angestellten der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG sowie für die Neu Handels KG ist erfolgt. Alle in Aussicht gestellten Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dabei umgesetzt worden. Hier noch einmal die wichtigsten Daten:

  •     eine Lohnerhöhung für alle Tarifgruppen um 2,0 % zum 01.07.2021
  •     eine weitere Lohnerhöhung für alle TGs um 1,0 % zum 01.01.2022  
  •    1.000 € Ausbildungsvergütung für Auszubildende ab dem 01.08.2021

Neben diesen allgemeinen Verbesserungen für alle Betriebsangehörigen, wurden auch spezielle Anpassungen für einzelne Berufsgruppen vorgenommen. So haben die Bäckereifachverkäufer und Bäckereifachverkäuferinnen eigene Lohngruppen im Tarifwerk erhalten, um Ihr Berufsfeld hier korrekt abzubilden. Solche Maßnahmen sind Ausdruck der Bemühungen der Tarifparteien die Arbeitswelt von heute richtig in den jeweiligen Tarifverträgen abzubilden und ein Beispiel unter vielen für die Wichtigkeit der aktiven Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Für die unteren Lohngruppen ist bereits am 01.01.2021 über die gesetzliche Anpassung des Mindestlohns eine Änderung erfolgt. Aufgrund der Vereinbarung über den Leistungslohn, der fester Bestandteil der Vergütung in der Produktion ist, liegt das Gehaltsniveau hier deutlich über dem des gesetzlichen Mindestlohns. Wenn sich nun am tatsächlichen netto-Monatslohn für die Arbeitnehmer nichts ändert, so erhalten Sie doch durch die Überführung von Anteilen des Leistungs- in den Grundlohn eine erhöhte Sicherheit hinsichtlich Ihrer Vergütung. Zusätzlich wurde über den Abschluss einer weiteren Betriebsvereinbarung die Erhöhung der Umkleidepauschale ab dem 01.07.2021 vereinbart. Mitarbeiter, die Hygienekleidung tragen müssen und mehr als 50 % der Jahresarbeitszeit leisten, erhalten monatlich 21,00 € zusätzlich und Mitarbeiter, die weniger als die Hälfte der Jahres- Arbeitszeit erbringen 10,50 €.

Median Kliniken Bad Kösen und Bad Salzdetfurth: Und täglich grüßt das Murmeltier! Tarifverhandlungen von der Arbeitgeberseite abgebrochen!

Von Anfang an gestalteten sich die Verhandlungen nicht nur aufgrund von Corona-Einschränkungen und der mangelnden Einigungsbereitschaft der Arbeitgeberseite schwierig. Von unserer Tarifkommission wurden Zugeständnisse gefordert, die in der Gesamtheit für alle Altbeschäftigten eine wesentliche Verschlechterung bedeutet hätten. Wir sind angetreten, um für alle Beschäftigten einheitliche Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Wir haben Zugeständnisse gemacht, aber bereits im September letzten Jahres klargestellt, dass es eine
Verschlechterung für langjährig Beschäftigte in allen Bereichen mit uns nicht geben wird. In einigen Bereichen hätten wir sogar auf eine Besitzstandsklausel verzichtet. Über diesen Punkt schien dann auch Einigkeit zu bestehen.

Jetzt hat die Arbeitgeberseite die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag ohne weitere Gespräche abgebrochen nachdem sie angeblich von der Forderung nach Bestandsschutz völlig überrascht wurde.

In 17 Punkten sollten die langjährig Beschäftigten Verschlechterungen hinnehmen, nur die Regelung der vermögenswirksamen Leistungen hätte einen kleinen Vorteil bedeutet. Einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten? Wir sind dabei! Aber diese können nicht nur kostensparend und vorteilhaft für den Arbeitgeber sein. Wo bleibt die Wertschätzung für die Mitarbeiter? Corona-Sonderzahlung – Fehlanzeige! Weihnachtsgeld – Fehlanzeige! Erholungsbeihilfe – Fehlanzeige! 38-Stunden-Woche für alle – Fehlanzeige! Diese Reihe lässt sich noch fortführen!

Verhandlungsbereitschaft sieht anders aus! Wertschätzung sieht anders aus!

Offensichtlich glaubt die Arbeitgeberseite, es wären Verhandlungen, wenn sie uns diktiert, was gemacht wird, worüber geredet wird und wie das Ergebnis auszusehen hat. Das ist nicht unsere Auffassung von Verhandlungen. Diese Situation hatten wir bereits 2017! Auch damals hat die Arbeitgeberseite hingeschmissen.

Wir werden nicht wieder jahrelang warten! Wir bleiben dran – notfalls auch mit Druck – für Euch und mit Euch! Unterstützt uns jetzt! Gemeinsam schaffen wir das!

Median Kliniken Bad Kösen und Bad Salzdetfurth: Und täglich grüßt das Murmeltier! Tarifverhandlungen von der Arbeitgeberseite abgebrochen!

Von Anfang an gestalteten sich die Verhandlungen nicht nur aufgrund von Corona-Einschränkungen und der mangelnden Einigungsbereitschaft der Arbeitgeberseite schwierig. Von unserer Tarifkommission wurden Zugeständnisse gefordert, die in der Gesamtheit für alle Altbeschäftigten eine wesentliche Verschlechterung bedeutet hätten. Wir sind angetreten, um für alle Beschäftigten einheitliche Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Wir haben Zugeständnisse gemacht, aber bereits im September letzten Jahres klargestellt, dass es eine
Verschlechterung für langjährig Beschäftigte in allen Bereichen mit uns nicht geben wird. In einigen Bereichen hätten wir sogar auf eine Besitzstandsklausel verzichtet. Über diesen Punkt schien dann auch Einigkeit zu bestehen.

Jetzt hat die Arbeitgeberseite die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag ohne weitere Gespräche abgebrochen nachdem sie angeblich von der Forderung nach Bestandsschutz völlig überrascht wurde.

In 17 Punkten sollten die langjährig Beschäftigten Verschlechterungen hinnehmen, nur die Regelung der vermögenswirksamen Leistungen hätte einen kleinen Vorteil bedeutet. Einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten? Wir sind dabei! Aber diese können nicht nur kostensparend und vorteilhaft für den Arbeitgeber sein. Wo bleibt die Wertschätzung für die Mitarbeiter? Corona-Sonderzahlung – Fehlanzeige! Weihnachtsgeld – Fehlanzeige! Erholungsbeihilfe – Fehlanzeige! 38-Stunden-Woche für alle – Fehlanzeige! Diese Reihe lässt sich noch fortführen!

Verhandlungsbereitschaft sieht anders aus! Wertschätzung sieht anders aus!

Offensichtlich glaubt die Arbeitgeberseite, es wären Verhandlungen, wenn sie uns diktiert, was gemacht wird, worüber geredet wird und wie das Ergebnis auszusehen hat. Das ist nicht unsere Auffassung von Verhandlungen. Diese Situation hatten wir bereits 2017! Auch damals hat die Arbeitgeberseite hingeschmissen.

Wir werden nicht wieder jahrelang warten! Wir bleiben dran – notfalls auch mit Druck – für Euch und mit Euch! Unterstützt uns jetzt! Gemeinsam schaffen wir das!

Gehaltstarifvertrag Asklepios Klinikum Bad Abbach: 6% Gehaltssteigerung und 250 Euro netto Coronasonderzahlung

Mit diesem mehr als erfreulichen Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum neuen Entgeldtarifvertrag zwischen der Geschäftsleitung und unserer Tarifkommission.

Der Start der Verhandlungen war schwierig: Die Arbeitgeberseite wies unsere Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5 % für ein Jahr zurück. Begründung: Die wirtschaftliche Situation lasse keinen Spielraum für angemessene Gehaltserhöhungen zu. Die DHV-Forderung liege weit außerhalb des Rahmens des Abschlusses TVÖD 2020 (28 Monate Laufzeit; 7 Nullmonate; Gehaltserhöhungen 1,4 % zum 01.04.2021 und 1,8 % zum 01.04.2022; gestaffelte Corona-Prämien).

Trotz dieses Widerstandes konnten wir im Hinblick auf die spezielle Situation in der Region deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen:

    2,0 % zum 01.07.2021
    2,0 % zum 01.01.2022
    2,0 % zum 01.01.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 6,0 % über eine Laufzeit von 3 Jahren liegt der Abschluss über dem TVÖD-Niveau von 3,2 % über 28 Monate!

Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen:

  • steuerfreie Coronazulage von 250 Euro im März 2021, für Teilzeitmitarbeiter anteilig.
  • Ersatzlose Streichung der Entgeltgruppe A6p zum 01.04.2021. Dies erhöht deutlich die Attraktivität der Einstieggehälter im Pflegebereich.
  • Für DHV-Mitglieder gibt es im April 2021 eine Einmalzahlung von 100 Euro!

Ein Hauen und Stechen

Es ist kälter geworden im Jahr 2021 in Deutschland, und dies betrifft nicht nur das Wetter, sondern auch besonders die Arbeitswelt. Wohin man schaut, sieht man schlechte Nachrichten und negative Prognosen.

Die Bankenwelt, vor allem die Commerzbank, stand mit massivem Stellenabbau und Filialschließungen in der Presse. Im Handel stand die Modehandelskette H&M zu Recht in der Kritik mit ihrem Freiwilligenabbauprogramm, welches sich anscheinend vor allem an Mütter und Schwerbehinderte richtete. Aber diese Unternehmen sind kein Einzelfall.

Diese Entwicklungen haben bereits letztes Jahr, begonnen, sie werden 2021 ihre Fortsetzung finden und sich verschärfen. „Zeig mir die Schwachen, die Lahmen und die Kranken und sonstige Fälle, die für Arbeitgeber statistisch ein Problem darstellen“, wie z.B. Mütter mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende. Man könnte meinen, dass obige Losung an die Personalabteilungen herausgegeben wurde. Diese versuchen eine Atmosphäre der Angst, des Unmutes und der Zwietracht zu sähen, damit es zu einem Hauen und Stechen innerhalb der Belegschaft kommt und jeder hofft, „Gott sei Dank nicht ich, sondern der Kollege oder die Kollegin.“

Wir appellieren hier mit Nachdruck an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und an die Kollegen und Kolleginnen: Lasst Euch nicht entzweien!

Aber diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Wie wir aus unserem Arbeitsalltag erfahren, gibt es viele Arbeitgeber und Unternehmen, welche die Gelegenheit und die Momente der Angst der Arbeitnehmer nutzen und viele Dinge zum Vorteil der Arbeitgeber regeln, seien es Kündigungen oder ausgelassene Vertragsverhandlungen oder die Verhandlung von Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen. Es wird zum Teil massiv Druck ausgeübt, ein Klima der Angst erzeugt und mit den Ängsten der Arbeitnehmer gespielt. Angst ist aber kein guter Geschäftspartner!

Wir können den Arbeitnehmern, die noch nicht DHV-Mitglied oder Gewerkschafts-Mitglied sind nur zurufen „Organisiert Euch!“ und „Gemeinsam sind wir stark!“. Wir stehen Euch zur Seite, denn gemeinsam stehen wir das durch!

Seminarprogramm 2021 des DHV- Bildungswerkes in Baden-Württemberg

::fulltext::

Nachdem es im letzten Jahr und auch noch am Anfang diesen Jahres, bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht möglich war Seminare in gewohnter Weise anzubieten, sind wir zuversichtlich, dass dies nach Ostern wieder möglich sein wird. Beginnend ab Mitte April 2021 haben wir für Sie ein neues Seminarprogramm geplant, mit diesem bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks auch für den Rest des Jahres 2021 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen an.

Wie gewohnt bieten wir eine interessante Mischung sowohl aus Grundlagen- und Aufbauseminaren, als auch Fach- und Spezialseminare zu den unterschiedlichsten Themen an. Insbesondere möchten wir das Augenmerk auf unsere Fachseminare lenken. Hier haben wir neben den schon in der Vergangenheit veranstalteten Seminaren, wie zum Beispiel Mobbing auch neue Themen wie den Umgang mit Suchterkrankungen sowie auch Seminare zur Einführung in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, wie auch zum Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken im Angebot.
Gerne bieten wir Ihnen auch eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Lösung, sowohl in Präsenz als auch online an.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte & JAV Schulung nach dem BetrVG

Personalräte & JAV Schulungen nach dem LPVG BW

Die entsprechenden einzelnen Seminarausschreibungen finden Sie hier.
Die gedruckten, so wie die digitalen Ausschreibungen können demnächst auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

::/fulltext::
::pdf_neuigkeiten::::/pdf_neuigkeiten::

250121 GH AH 01

DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen, Fortsetzung unseres Prüfungsvorbereitungslehrgang für Groß- und Außenhandelskaufleute

Am 25.Januar war für die 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Prüfungsvorbereitungslehrgangs für Groß- und Außenhandelskaufleute der erste
Unterrichtsabend nach der Weihnachtspause. Trotz verschärfter Corona-Schutzmaßnahmen in Bremen kann der Lehrgang weiterhin im Gemeindesaal
der St.-Georgs-Gemeinde in Bremen als Präsenzunterricht durchgeführt werden, wie das nachstehende Foto belegt. Es stehen noch fünf Unterrichtsabende aus. Der Lehrgang endet am 01.03.21. Lehrgangsleiter ist der erfahrene Fachlehrer Helmut Saitzek.

 

250121 GH AH 01

Handel: Eine differenzierte Sicht der Dinge bewahren

Der Handel in Deutschland stand und steht vor riesigen Problemen. Schon vor Corona waren einige Probleme verspätet oder gar nicht angegangen worden. Die Corona-Pandemie sorgt wie ein Katalysator dafür, die Risse und Fehler zu Tage treten zu lassen und für eine Kette von Insolvenzmeldungen, einhergehend mit Stellenabbau und Leerstand und sorgt auf der anderen Seite im Bereich Digitalisierung des Handels für eine Beschleunigung und Riesenschritte, was die letzten 15 Jahre nicht passierte. Der Handel hatte in einigen Bereichen großen Nachholungsbedarf.

Es gibt Bereiche, wie den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und Drogerien, die bis jetzt sogar relativ gut durch die Corona-Krise gekommen sind. Einige Unternehmen aus diesen Bereichen fahren die besten Umsätze seit Jahren bzw. Jahrzehnten. Sie befürchten nur Corona-bedingte Lieferengpässe und Rabattschlachten mit anderen Händlern. Das sind Sorgen, die die Unternehmen, welche sich in Insolvenz oder unter dem Insolvenzrettungsschirm befinden, gerne hätten. Hier geht der Kampf um die Arbeitsplätze und um das blanke Überleben erst richtig los.

Angst ist kein guter Geschäfts- und Vertragspartner. Und es gibt Personalabteilungen, welche hiermit spielen. Als Arbeitnehmer im Handel heißt es heute mehr denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren und für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Unsere DHV-Kolleginnen und Kollegen im Handel können sich sicher sein, dass wir solidarisch an Ihrer Seite stehen und mit Ihnen kämpfen, wenn es sein muss.

Im gesamten Handel versucht man Kurzarbeit durchzusetzen. Viele Unternehmen, auch jene, die zurzeit gut dastehen, versuchen hier die Gelegenheit zu nutzen und Personalkosten auf die eine oder andere Art einzusparen bzw. neue Verträge zu verhandeln.

Man muss hier eine differenzierte Sicht auf die Dinge bewahren. Nicht alles kann mit Corona begründet werden. Unternehmen, denen es gut geht, sollten sich hier ihrer sozialen Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sein.

Corona und deren Folgen werden bei uns in der Gesellschaft und vor allem im Handel tiefe Spuren hinterlassen und noch Jahre begleiten. Kunden ändern nachhaltig ihr Kaufverhalten. Bekannte Firmen und Ladenketten, aber auch kleine spezialisierte Einzelhändler werden in die Insolvenz gehen und vom Markt verschwinden. Man hat das Gefühl, das sich eine Depression breit macht in den Einkaufsstraßen und in der Gesellschaft.

Wohl gemerkt, das Sterben des Einzelhandels und der Innenstädte ist nichts Neues. Es wird in einer differenzierten Sichtweise durch Corona nur stark katalysiert. Die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen haben vor den Geschäften und dem Handel nicht Halt gemacht.

Wir wollen hier nicht nur alles schwarzmalen, auch wenn viele Nachrichten zurzeit negativ sind, gerade was den Handel betrifft, sondern einer Diskussion Anstoß geben. Lassen Sie uns in einen differenzierten Diskurs treten und die Chance nutzen, die Krise durch Corona zum Positiven zu verändern. Wir sollten hier die Chancen nutzen und die Herausforderungen in der modernen Arbeitswelt neu wahrnehmen. Corona schweißt uns im gemeinsamen Kampf zusammen, wir können diese Herausforderungen und Krise nur gemeinsam bestehen. Die sich durch Corona stellende Herausforderung, unser Zusammengehörigkeitsgefühl und unsere Kollegialität weiter zu wahren, werden wir erfolgreich meistern. Wir haben in diesen Zeiten auch die Möglichkeiten, die Beziehungen in der Arbeitswelt und andere Anliegen neu zu ordnen. Wir werden wie ein Fels in der Brandung stehen, wie ein Leuchtturm auf der dunklen See oder der sichere Hafen in stürmischer Nacht sein.

Wie können wir alle gemeinsam die Zukunft des Handels mitgestalten? Wie können wir gemeinsam die Herausforderungen bewältigen? Wir sollten nicht warten und den Kopf in den Sand stecken, sondern die Ärmel hochkrempeln und zusammenstehen! Nicht verzagen – DHV fragen!

Pressemitteilung DHV-Landesverband Niedersachsen Bremen: DHV Unternehmen in Bremen und Niedersachsen großzügige Home-Office-Regelungen und vom Gesetzgeber schnelle Anpassung der Arbeitsschutzvorschriften

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer am 19.01.20 u.a. eine weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Bereich beschlossen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine bis zum 15.März 2021 befristete Verordnung erlassen, nach der Betriebe ihren Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Beschäftigung im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die Verordnung und fordert die Arbeitgeber in beiden Bundesländern zu großzügigen Home-Office-Regelungen für ihre Beschäftigten auf. Er erwartet, dass die Verordnung so ausgelegt und umgesetzt wird, dass Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, nicht einfach pauschal unter Hinweis auf betriebswirtschaftliche Belange verweigern können.

DHV-Landesvorstandsmitglied Peter Rudolph: „Die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office kann wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Der Arbeitsplatz steht als Infektionsherd an dritter Stelle, wie das Robert-Koch-Institut ermittelt hat. Dem muss Rechnung getragen werden. Dass mehr Home-Office möglich ist, belegt die Statistik: Nur gut einen Monat nach dem ersten Corona-Lockdown, der am 22.März 2020 in Kraft trat, lag die Homme-Office-Quote in Deutschland bereits bei 27 Prozent – gegen Jahresende waren es nur noch 14 Prozent.“

Zur Förderung von Home-Office-Beschäftigung ist nach Auffassung der DHV aber auch der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, bewegen sich zum Teil in einer rechtlichen Grauzone. Dies gilt zum Beispiel für den Unfallversicherungsschutz. Peter Rudolph, der die DHV in der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vertritt, der größten gesetzlichen Berufsgenossenschaft, mit 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen und rund zehn Millionen Versicherten:
„Bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette oder zur Küche besteht im Home-Office kein Unfallversicherungsschutz. Wer seine Kinder zur Schule oder in die Kita bringt, um in Ruhe im Home-Office arbeiten zu können, ist bei Wege-Unfällen ebenfalls nicht versichert. Auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist im Home-Office noch nicht ausreichend gewährleistet. Es muss sichergestellt werden, dass auch im Home-Office die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben eingehalten werden. Wir treten in diesem Zusammenhang dafür ein, dass in Bezug auf Home-Office-Beschäftigung die Betriebs- und Personalräte mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten. Es reicht deshalb nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Home-Office-Beschäftigung verpflichtet. Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens.“