160703 rewe fairnesspokal lv04

DHV-Bildungswerk stiftete erneut den Fairness-Pokal

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160703 rewe fairnesspokal lv04

Das DHV-Bildungswerk stiftete beim 2. REWE Frauenfußballturnier 2016 erneut einen Fairnesspokal für die fairste Frauenfußballmannschaft. Die Trophäe war gleichzeitig mit einer Prämie versehen.
Der Pokal wurde durch Andre Kunza (links), Vorsitzendender der REWE-Betriebsgruppe, und Josef Czok(rechts), Vorsitzender Betriebsrat REWE West 2 und für die DHV im Aufsichtsrat der REWE-Zentralfinanz, überreicht.

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160816 Thomsen lv08

Personelle Veränderungen in Bayern

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Zum 1. September 2016 wird es eine personelle Veränderung in der Geschäftsführung des Landesverbands Bayern geben. Der bisherige Landesgeschäftsführer Marc Endlich wird als stellvertretender Landesgeschäftsführer in den Landesverband Baden-Württemberg wechseln und dort die Betreuung der Bezirke Nordbaden und kommissarisch auch Südbaden  übernehmen. Der DHV Hauptvorstand erfüllte den Versetzungswunsch des Kollegen Endlich, der damit wieder näher an seine Heimat und zu seiner Familie kommt.

Die Nachfolge in der Landesgeschäftsführung ist bereits geregelt. So hat am 1. August 2016 Kai Christian Thomsen seine Arbeit in der Landesgeschäftsstelle  München aufgenommen und erhält momentan eine eingehende Einarbeitung und eine Übergabe der laufenden Geschäfte. Herr Thomsen ist studierter Politikwissenschaftler und kann auf ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement verweisen, eine Vorstellung seiner Person erfolgt separat. Herr Endlich wird noch bis Ende diesen Jahres, die in Bayern noch ausstehenden Tarifverhandlungen führen, wie auch die noch von ihm organisierten Seminare betreuen.

160816 Thomsen lv08   Thomsen

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Tarifabschluss für die Mitarbeiter in Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz /Saar

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Seit Anfang des Jahres fanden unter Beteiligung von Michael Vittet, DHV-Regionalbetreuer Rheinland-Pfalz/Saar, und Alexander Henf, DHV-Landesgeschäftsführer Hessen, schwierige Tarifverhandlungen mit den Landesverbänden der Privatkliniken (VdPK) Hessen und Rheinland-Pfalz statt.  

Am 12. Februar 2015 wurde in Wiesbaden ein Durchbruch erzielt: Die wichtigsten Ziele der Tarifkommission konnten erreicht werden durch die Erhöhung der Auszubildendenvergütung und die überfällige Abschaffung der Vergütungsgruppe 0.  Folgende Gehaltssteigerungen wurden erreicht: ab 1. April 2015 wird die Vergütung um 3 %, ab dem 01. April 2016 um 2 %. In den Monaten März 2015 und Februar 2016 erhalten die Beschäftigten eine einmalige Zahlung von 350 Euro. Hart verhandelt wurde insbesondere um die erste Gehaltserhöhungsstufe. Angesichts der Situation im Gesundheitswesen kann die Erhöhung um 3 % als Erfolg gewertet werden. Darüber hinaus konnten zusätzliche Verbesserungen bei der  Altersvorsorge erreicht werden, z.B. erhalten Teilzeitbeschäftigte anders als bisher den vollen Betrag zur Förderung der Altersvorsorge. Zudem eröffnen die neuen tariflichen Regeln Möglichkeiten zur Zahlung von Zulagen um den Personalbedarf zu decken oder qualifiziertes Fachpersonal zu binden.  Insgesamt konnte so ein akzeptables Ergebnis erzielt werden.

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Wichtiger Vortrag in Frankfurt

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Am 27.01.2015 nahm Landesgeschäftsführer Alexander Henf an einer Veranstaltung zum aktuellen Arbeitsrecht in Frankfurt am Main teil. Neben anderen Referenten hielt Malte Creutzfeld, Richter und stellvertretender Vorsitzender des 4. Senats am Bundesarbeits-gericht, einen wichtigen und aufschlussreichen Vortrag. Schwerpunkt seines Vortrages war die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit.
Herr Creutzfeld stellte die Situation vor und nach dem wichtigen Urteil vom 7.Juli 2010 dar. Ihm zufolge war das System der Einheitsgewerkschaft aufgrund politischer und ökonomischer Veränderungen schon vorher am Bröckeln und wurde nicht von diesem Urteil ausgelöst. Im Kern ging es in dem Urteil um die Anwendung eines Tarifvertrages auf die jeweiligen Mitglieder einer Gewerkschaft, wenn mehrere Tarifverträge für einen Betrieb galten. Dieser scheinbar selbstverständliche Grundsatz galt früher als unpraktisch, ist heute mittels EDV kein Problem mehr. Allerdings gibt es keinen ´tonangebenden´ Tarifvertrag mehr, eine Ordnungsfunktion des Tarifvertrages ist nicht mehr zu erkennen. Aus juristischer Sicht, so Herr Creutzfeld, ist so eine Ordnungsfunktion auch nicht mehr zu halten, da es auf das individuelle Arbeitsverhältnis ankomme, und nicht auf die Situation im Betrieb. Zudem werde ansonsten das Grundrecht des einzelnen Arbeitnehmers auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, also auch der Wahlmöglichkeit unter mehreren Gewerkschaften verletzt. Daher wurde der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben.  
Zum Abschluss beschäftigte sich Herr Creutzfeld mit dem Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz, auch als politische Reaktion auf dieses Urteil. In politischer Hinsicht wurde im letzten Jahr von einigen Kreisen der Unmut der Bevölkerung über den GDL-Streik mit der Forderung nach Einführung und Umsetzung eines Tarifeinheitsgesetzes verbunden. Diese haben nach Einschätzung von Herrn Creutzfeld nichts miteinander zu tun, da im aktuellen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit nichts zum Streikrecht gesagt wird. Stattdessen wird auch dieses Gesetz an die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts zu messen sein. Ohne ausdrückliches Fazit von Herrn Creutzfeld wurde deutlich, dass das politische Ziel, dem Tarifvertrag eine betriebliche Ordnungsfunktion zu geben, sich juristisch nicht (mehr) umsetzen lässt, wenn die Kriterien des Urteils aus dem Jahr 2010 beachtet werden. Leider werden die politisch Verantwortlichen diese Hinweise wohl nicht berücksichtigen – die DHV-Berufsgewerkschaft wird daher weiter gegen diesen Entwurf kämpfen!

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Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung

Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:

  • 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
  • Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
  • Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
  1. Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
  2. Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
  3. Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
  • Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
  • Laufzeit bis 31.12.2015

Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.

V.i.s.d.P.        Klaas Kuhlmann

Besuch bei H.Achenbach SB Union Kassel 16.12.2014

Besuch bei der SB Union in Kassel

Am 16. Dezember besuchte der DHV-Landesgeschäftsführer Alexander Henf den Betriebsratsvorsitzenden der SB Union Herbert Achenbach in Kassel. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen diente das Treffen der Gestaltung der Zusammenarbeit. Herr Achenbach stellte dazu die Strukturen des Unternehmens vor. Weiter erläuterte er die Pläne des neu gewählten Betriebsrates. Dabei stehen insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen mittels Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Alexander Henf sagte ihm bei der Umsetzung dieser Pläne Unterstützung zu.

Besuch bei H.Achenbach SB Union Kassel 16.12.2014

DRK Kreisverband Naumburg/Nebra: Erfolgreicher Tarifabschluß – 4,0 % Lohnsteigerung – 9,00 € Mindestlohn im DRK

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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen hat die DHV-Tarifkommission wieder eine nennenswerte Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

1.    Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:

       –    Ab dem 01. Dezember 2014 um 2,0 %
       –    Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 2,0 %

2.    Gewährung einer Einmalzahlung von 50,-€ mit dem Dezembergehalt 2014

3.    Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in gleicher Art und
       Weise wie im vergangenen Jahr gezahlt.

4.    Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.


V.i.S.d.P. Michael Scholz

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DRK Wittenberg: Erfolgreicher Tarifabschluß – 7,0 % Lohnsteigerung! – 9,34 € Mindestlohn im DRK

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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft hat die DHV Tarifkommission eine sehr deutliche Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

1.    Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:

       –    Ab dem 01. Januar 2015 um 4,0 % (Anrechnung auf Besitzstände)
       –    Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 3,0 %

2.    Gewährung einer Einmalzahlung von 350,- € mit dem Dezembergehalt 2014

3.    Die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten und für Gesundheitsmaßnahmen

       werden in der bewährten Art und Weise weitergezahlt.

4.    Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.

V.i.S.d.P. Michael Scholz

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Rettungsdienst Landkreis Barnim: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Der Tarifvertrag ist unterzeichnet: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Die Redaktionsverhandlungen sind beendet worden. Der Tarif setzt alle Ergebnisse des Tarifabschklusses vom Mai 2014 um. Zur Info sind diese nochmal aufgeführt:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:

  • Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
  • Streichung der Entgeltgruppen A und B und
  • Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:

  • Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
  • Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann